Von Architekt Franz-Josef Schmitt, Sachgebiet Hochbau VG Bad Neustadt wird ausführlich der Vorentwurf des B-Plan "Geisberg II" Leutershausen in Form des Lageplans, eines Prinzipschnitts und eines Vorschlags für die textlichen Festsetzungen (siehe Anlagen) vorgestellt. Der Lageplan und die einzelnen Festsetzungen werden eingehend diskutiert und folgende Änderungen gegenüber den vorgelegten Unterlagen getroffen:

 

Lageplan:
- Der Abstand der Baugrenze von der Bergstraße wird auf 6 m festgelegt.

- Die Teilfläche von Fl. Nr. 198 westlich des Bearbeitungsgebietes soll als öffentliche Grünfläche (Hecke) in den Geltungsbereich mit aufgenommen werden.

- Die Breite des privaten Grünstreifens mit Pflanzgebot zur Abgrenzung gegen die freie Landschaft bleibt nach längerer Diskussion bei 4 m.

 

Textliche Festsetzungen:

- Die maximale Höhe von Stützmauern an der Bergstraße wird auf 1,00 m, die maximale Höhe einer Stützmauer an der Bergstraße einschließlich eines darauf montierten Zaunes auf 1,80 m festgelegt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans "Geisberg II" Leutershausen in der vorgelegten Fassung mit den o.g. Änderungen zu und beschließt, das 1. Beteiligungsverfahren einzuleiten. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16