Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1685/7, Landwehr 10 im Baugebiet „Landwehr “ vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landwehr I“. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.