Sitzung: 04.08.2015 GHR/008/2015
Mit E-Mail vom 27.06.2015 hat der 1. Vorsitzende der DJK Windshausen,
Herr Thomas Reubelt, der Gemeinde Hohenroth mitgeteilt, dass die DJK
Windshausen eine Sanierung des Sportplatzes (Rasenspielfeld) durchgeführt hat.
Die Kosten belaufen sich auf rd. 5.000 € bis 6.000 €. Herr Reubelt fragt
gleichzeitig an, ob eine Bezuschussung seitens der Gemeinde Hohenroth möglich
ist.
Die Regelung, dass Bau- und Investitionstätigkeiten der örtlichen
Vereinen an ihren Vereinsgebäuden und Einrichtungen durch die Gemeinde
Hohenroth bezuschusst werden (Mindestinvestitionssumme 10.000 €; Zuschuss 7,5 %
der Investitionssumme – ohne Eigenleistungen), wurde aufgrund der fehlenden
finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Hohenroth bewusst mit Beschluss
vom 20.05.2010 bis auf weiteres ausgesetzt. Dies wurde der DJK Windshausen mit
Schreiben vom 26.05.2010 auch mitgeteilt.
Die Gemeinde Hohenroth hat große Projekte durchgeführt (u. a.
Generalsanierung Haus für Kinder in Hohenroth mit Neubau einer Krippe,
Einrichtung einer Krippe im Haus für Kinder Windshausen, Hochwasserrückhaltung
in Windshausen, Erschließung Neubaugebiet), die mit einem immensen finanziellen
Eigenanteil der Gemeinde verbunden sind. Auch in der Gegenwart und der Zukunft
sind Baumaßnahmen im Bereich des Hochbaus (Schule Hohenroth) und der
Infrastruktur (Straßenausbau etc.) notwendig, die enorme finanzielle
Belastungen mit sich ziehen.
Im Frühjahr 2015 hat die Gemeinde Hohenroth bei der Regierung von
Unterfranken einen Antrag auf Gewährung einer klassischen Bedarfszuweisung für
das abgerechnete Jahr 2014 und einer Bedarfszuweisung in Form einer
Stabilisierungshilfe im Jahr 2015 gestellt. Die Gewährung von staatlichen
Hilfen wird u. a. auch daran geknüpft, dass die Gemeinde alle Anstrengungen
unternimmt, um ihren Haushalt zu konsolidieren. Dieses Ziel kann nur durch
Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und durch Beschränkung der Ausgaben
auf den Pflichtaufgabenbereich erreicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird kein Spielraum gesehen, die Aussetzung
der Investitionskostenförderung, im vorliegenden Falle der Sportplatzsanierung
durch die DJK Windshausen, aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, dass die
Mindestantragssumme grundsätzlich nicht erreicht wurde und eine Antragsstellung
vor Durchführung der Maßnahme notwendig gewesen wäre.
Beschluss:
Der DJK Windshausen wird ein Zuschuss zur Sanierung des Sportplatzes (Rasenspielfeld) in Windshausen gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
15 |
Anwesend: |
15 |