Mit E-Mail vom 27.06.2015 hat der 1. Vorsitzende der DJK Windshausen, Herr Thomas Reubelt, der Gemeinde Hohenroth mitgeteilt, dass die DJK Windshausen eine Sanierung des Sportplatzes (Rasenspielfeld) durchgeführt hat. Die Kosten belaufen sich auf rd. 5.000 € bis 6.000 €. Herr Reubelt fragt gleichzeitig an, ob eine Bezuschussung seitens der Gemeinde Hohenroth möglich ist.

 

Die Regelung, dass Bau- und Investitionstätigkeiten der örtlichen Vereinen an ihren Vereinsgebäuden und Einrichtungen durch die Gemeinde Hohenroth bezuschusst werden (Mindestinvestitionssumme 10.000 €; Zuschuss 7,5 % der Investitionssumme – ohne Eigenleistungen), wurde aufgrund der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Hohenroth bewusst mit Beschluss vom 20.05.2010 bis auf weiteres ausgesetzt. Dies wurde der DJK Windshausen mit Schreiben vom 26.05.2010 auch mitgeteilt.

 

Die Gemeinde Hohenroth hat große Projekte durchgeführt (u. a. Generalsanierung Haus für Kinder in Hohenroth mit Neubau einer Krippe, Einrichtung einer Krippe im Haus für Kinder Windshausen, Hochwasserrückhaltung in Windshausen, Erschließung Neubaugebiet), die mit einem immensen finanziellen Eigenanteil der Gemeinde verbunden sind. Auch in der Gegenwart und der Zukunft sind Baumaßnahmen im Bereich des Hochbaus (Schule Hohenroth) und der Infrastruktur (Straßenausbau etc.) notwendig, die enorme finanzielle Belastungen mit sich ziehen.

 

Im Frühjahr 2015 hat die Gemeinde Hohenroth bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Gewährung einer klassischen Bedarfszuweisung für das abgerechnete Jahr 2014 und einer Bedarfszuweisung in Form einer Stabilisierungshilfe im Jahr 2015 gestellt. Die Gewährung von staatlichen Hilfen wird u. a. auch daran geknüpft, dass die Gemeinde alle Anstrengungen unternimmt, um ihren Haushalt zu konsolidieren. Dieses Ziel kann nur durch Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und durch Beschränkung der Ausgaben auf den Pflichtaufgabenbereich erreicht werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird kein Spielraum gesehen, die Aussetzung der Investitionskostenförderung, im vorliegenden Falle der Sportplatzsanierung durch die DJK Windshausen, aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, dass die Mindestantragssumme grundsätzlich nicht erreicht wurde und eine Antragsstellung vor Durchführung der Maßnahme notwendig gewesen wäre.


Beschluss:

 

Der DJK Windshausen wird ein Zuschuss zur Sanierung des Sportplatzes (Rasenspielfeld) in Windshausen gewährt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

15

Anwesend:

15