Sitzung: 04.08.2015 GHR/008/2015
Der 1. Bürgermeister gab aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung
vom 14.07.2015 folgende Beschlüsse bekannt:
- Bauplatzpreis
für Baugebiet „Geisberg II“ in Leutershausen
Der Kaufpreis für die neuen Bauplätze Baugebiet „Geisberg II“ wird auf
44,00 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche festgesetzt. Die
Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Wasserversorgungs- und
Entwässerungsanlage im Ausmaß der erstmaligen Bebauung werden vor dem Entstehen
der Beitragspflicht abgelöst. Der Ablösungsbetrag für die Herstellung der
Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage wird auf 15,00 € pro Quadratmeter
Grundstücksfläche festgesetzt.
Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 59,00 € pro Quadratmeter.
-
Hochwasserrückhaltebecken Windshausen - Genehmigung der Schlussrechnung
Die Hochwasserrückhaltung nördlich von Windshausen wurde in der Sitzung
vom 18.06.2013 nach beschränkter Ausschreibung, an der sich insgesamt 8
Unternehmen beteiligten, an die günstigstbietende Firma Zehe GmbH, Premich mit
einer Auftragssumme von brutto 434.364,57 Euro vergeben. Die Baumaßnahme wurde
von September 2013 bis zum Frühsommer 2014 durchgeführt. Die Abrechnung für die
Maßnahme liegt zwischenzeitlich vor. Örtlichkeitsbedingte Anforderungen sorgten
für Mehrkosten. Die wesentlichen Kostensteigerungen ergaben sich bei den Erdarbeiten
des Hochwasserrückhaltebeckens. Neben Massenmehrungen schlagen dabei
insbesondere Bodenverbesserungsarbeiten für die dauerhafte Standfestigkeit des
Beckens in Form von zusätzlichen und geänderten Leistungen zu Buche. Die
Mehrkosten gegenüber der Auftragssumme betragen abschließend brutto 138.269,96
Euro. Diese Mehrkosten waren letztendlich im Wesentlichen den angetroffenen
Bodenverhältnissen geschuldet.
Zur Finanzierung ist festzustellen, dass die Maßnahme mit 75 % der
zuwendungsfähigen Kosten gefördert wird. Für die übersteigende Abrechnungssumme
wird versucht im Rahmen der Verwendungsnachweisführung, ebenso den vollen
Fördersatz zu bekommen. Das Ergebnis ist jedoch offen.
Nach aktuellem Stand beträgt der Eigenanteil der Gemeinde Hohenroth an den
reinen Baukosten der Maßnahme (ohne die Kosten des Grunderwerbs, der
Planung und der Bauleitung) voraussichtlich rd. 346.000,00 €. Soweit der Staat
die Maßnahme voll fördern würde, könnte der Eigenanteil der Gemeinde noch
deutlich minimiert werden.