Der 1. Bürgermeister gab aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2015 folgende Beschlüsse bekannt:

 

- Bauplatzpreis für Baugebiet „Geisberg II“ in Leutershausen

Der Kaufpreis für die neuen Bauplätze Baugebiet „Geisberg II“ wird auf 44,00 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche festgesetzt. Die Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage im Ausmaß der erstmaligen Bebauung werden vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst. Der Ablösungsbetrag für die Herstellung der Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage wird auf 15,00 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche festgesetzt.

Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 59,00 € pro Quadratmeter.

 

- Hochwasserrückhaltebecken Windshausen - Genehmigung der Schlussrechnung

Die Hochwasserrückhaltung nördlich von Windshausen wurde in der Sitzung vom 18.06.2013 nach beschränkter Ausschreibung, an der sich insgesamt 8 Unternehmen beteiligten, an die günstigstbietende Firma Zehe GmbH, Premich mit einer Auftragssumme von brutto 434.364,57 Euro vergeben. Die Baumaßnahme wurde von September 2013 bis zum Frühsommer 2014 durchgeführt. Die Abrechnung für die Maßnahme liegt zwischenzeitlich vor. Örtlichkeitsbedingte Anforderungen sorgten für Mehrkosten. Die wesentlichen Kostensteigerungen ergaben sich bei den Erdarbeiten des Hochwasserrückhaltebeckens. Neben Massenmehrungen schlagen dabei insbesondere Bodenverbesserungsarbeiten für die dauerhafte Standfestigkeit des Beckens in Form von zusätzlichen und geänderten Leistungen zu Buche. Die Mehrkosten gegenüber der Auftragssumme betragen abschließend brutto 138.269,96 Euro. Diese Mehrkosten waren letztendlich im Wesentlichen den angetroffenen Bodenverhältnissen geschuldet.

 

Zur Finanzierung ist festzustellen, dass die Maßnahme mit 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert wird. Für die übersteigende Abrechnungssumme wird versucht im Rahmen der Verwendungsnachweisführung, ebenso den vollen Fördersatz zu bekommen. Das Ergebnis ist jedoch offen.

Nach aktuellem Stand beträgt der Eigenanteil der Gemeinde Hohenroth an den reinen Baukosten der Maßnahme (ohne die Kosten des Grunderwerbs, der Planung und der Bauleitung) voraussichtlich rd. 346.000,00 €. Soweit der Staat die Maßnahme voll fördern würde, könnte der Eigenanteil der Gemeinde noch deutlich minimiert werden.