Der 1. Bürgermeister begrüßt zu diesem TOP die Antragsteller, Frau und Herr Pfaff.

 

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Fl.Nr. 537, An der Steig 5, Hohenroth die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen. Das gleiche Gebäude wurde von den Antragsstellern bereits in Salz, Blauten 2 errichtet.

 

Der Baukörper wäre teilweise höher als die bereits vorhandene Bebauung in diesem Bereich.

 

Anfang des Jahres 2014 wurde ein ähnlicher Bauantrag aufgrund der Höhe des Gebäudes abgelehnt. Vom Gemeinderat wurde damals mündlich festgelegt, dass eine Bebauung auf diesem Grundstück nicht höher als die vorhandene Bebauung (im Mittel) sein darf.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 537, An der Steig 5 in Hohenroth, wie vorgestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

12

Anwesend:

15

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Ortsabrundungssatzung in Bereich an der Steig zu erstellen. In dieser soll genau festgelegt werden, welche Gebäude dort zugelassen werden.