Sitzung: 15.09.2015 BHR/009/2015
Das Grundstück Fl.
Nr. 1672/19 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Rhönblick“.
Bei dem Gewächshaus
handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr.1 a)
der Bayer. Bauordnung.
Da jedoch der
Standort des Gewächshauses außerhalb der im Bebauungsplan „Rhönblick“
festgesetzten Baugrenzen liegt, ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Die betroffenen Nachbarn
haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur
Errichtung eines Gewächshauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1672/19 im Birkenweg
18a in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Unterlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |