Sitzung: 17.11.2015 GHR/011/2015
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Landwehr III“, der
Gemeinde Hohenroth fand in der Zeit vom 21.09. bis 19.10.2015 die Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die eingegangenen
Stellungnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Einwände. Die abwassertechnische
Erschließung erfolgt im Trennsystem. Die Beaufschlagung des Schmutz- und
Oberflächenwassers erfolgt auf das vorhandene Trennsystem im Birkenweg. Aus
abwassertechnischer Sicht wird die Neuordnung der Grünordnung im überarbeiteten
Entwurf befürwortet.
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise vom Abwasserverbandes Saale-Lauer zur
Kenntnis.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
Nach Durchsicht der vorgelegten Planungsunterlagen ist aus fachlicher
Sicht zunächst festzustellen, dass sowohl die Schallimmissionsprognose vom
29.04.2013 sowie das Schreiben vom 17.12.2013 des Ingenieurbüros Wölfel eine
Überschreitung der Immissionswerte der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung
(BImSchV) an Sonntagen während der Ruhezeit für die geplanten MI- und WA
Gebiete feststellt. In Anbetracht dieser Sachlage ist es nicht verständlich,
dass gem. des vorliegenden Umweltberichts „keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte
im Baugebiet Landwehr III zu erwarten“ sein sollen und für das Schutzgut Mensch
mit einer geringen Erheblichkeit zu rechnen ist. Eine sorgfältige Überarbeitung
des Umweltberichts sowie eine eingehendere Befassung mit der vorliegenden Lärmsituation
wird als dringend notwendig erachtet.
Beschluss:
Die Lärmproblematik wurde bereits bei der 15.
Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Hohenroth
und der Aufstellung des Bebauungsplans „Landwehr“ abschließend behandelt. Auf
die damaligen Beschlüsse des Gemeinderates wird Bezug genommen. Eine nochmalige
Behandlung des Themas ist nicht angezeigt, da sich weder der Sachverhalt noch
die rechtlichen Vorgaben geändert haben.
In Nr. 2.5 des Umweltberichts (Schutzgut Mensch) wird auf die
Vorbelastung des Baugebiets durch die Sportanlagen hingewiesen. Eine weitere
Ergänzung der Unterlagen wird als nicht erforderlich erachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Bund Naturschutz
in Bayern e. V., Wollbach
- In Hohenroth sind 45 unbebaute, geringfügig
oder mit leerstehenden Wohnungen bebaute Grundstücke vorhanden. Die
Gemeinde sollte sich hier klar positionieren, auf die Problematik der
Baulücken hinweisen (Verkehrssicherungspflicht) und keine Bestrebung zur
Ausweisung eines Neubaugebietes unternehmen.
- Den privaten Eigentümern als auch den
Bauwilligen könnten von Seiten der Gemeinde finanzielle Anreize geboten
werden. Statt in ein Neubaugebiet zu investieren, sollte die Gemeinde
Zuschüsse, Darlehen oder ähnliches anbieten, damit die Baulücken
geschlossen werden. Ein Ankauf der Grundstücke durch die Gemeinde sollte
vorrangiges Ziel sein.
- Unter Planungsziele ist vermerkt, dass
der Bedarf an Wohnbauland allein durch eine Innenentwicklung nicht gedeckt
werden kann. Durch die Erschließung eines neuen Baugebiets – hier 18
Bauplätze – wird das Problem nicht gelöst. Wenn die Nachfrage tatsächlich
so groß ist, wird man sich relativ kurzfristig über die Ausweisung eines
weiteren Baugebiets Gedanken machen. Die Problematik des Leerstands im
alten Ortskern wird ungelöst bleiben, wenn nicht sogar weiter steigen.
Solange im Ortsgebiet die Problematik des Leerstandes bzw. der Baulücken
nicht verringert ist, kann der Bund Naturschutz in Bayern e. V. Kreisgruppe
Rhön-Grabfeld keine Zustimmung zu der geplanten Neuausweisung des Baugebietes
„Landwehr III“ geben.
Beschluss:
Zu 1.
Die Gemeinde Hohenroth ist ständig bestrebt, über ein Flächenmanagement
bestehende Baulücken zu schließen und Leerstände zu reaktivieren. Im Rahmen
einer Umfrage der Gemeinde Hohenroth vom Januar 2013 erklärten sich aber nur
sehr wenige Eigentümer bereit, ihr Grundstück zu verkaufen. Eine
Nachverdichtung im Altort ist durchaus positiv und sinnvoll und trägt zur
Stärkung des Ortskerns bei. Allerdings kann der Bedarf an Wohnbauland in
Hohenroth mit seiner guten Infrastruktur nahe am Mittelzentrum Bad Neustadt a.
d. Saale allein durch eine Innenentwicklung sicher nicht gedeckt werden.
Im Rahmen der Erfassung des Grundstücksverkehrs in der Gemeinde lässt
sich auch belegen, dass in Hohenroth
tatsächlich Innenentwicklung stattfindet. So wurden in den letzten 10 Jahren
- 20 Häuser bzw. Anwesen älter als 40
Jahre verkauft
- 16 Häuser bzw. Anwesen im Alter
zwischen 20 und 40 Jahren verkauft
- 23 Häuser bzw. Anwesen im Alter bis zu
20 Jahren verkauft
-
5 Alte Anwesen zum Abbruch bzw. Sanierung verkauft
-
8 Bauanträge auf „alten“ Grundstücken für Wohnhausneubauten
gestellt
- 31 Bauplätze aus Baugebieten verkauft,
die länger als 10 Jahre nicht bebaut waren.
Zu 2.
Die Problematik lässt sich mit finanziellen Anreizen durch die Gemeinde
kaum lösen.
Zu 3.
In der Gemeinde Hohenroth nahe am Mittelzentrum Bad Neustadt a. d. Saale
ist aufgrund der sehr guten Infrastruktur im Ort die Nachfrage nach
Wohnbauplätzen weiter hoch. Nachdem sich die Gemeinde auch weiterentwickeln
möchte, wird sich die Gemeinde zu gegebener Zeit über die Ausweisung eines
weiteren Baugebiets Gedanken machen müssen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Regierung von
Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
- Die Ausweisung von Bauflächen soll an
einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung
des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden und flächensparende
Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der
ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Die in den
Siedlungsgebieten vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung sind
möglichst vorranging zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das
IMS vom 15.10.2003 (Erforderlichkeit des Bedarfsnachweises) verwiesen.
Grundsätzlich werden im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten
Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplans diesbezüglich keine
Einwendungen erhoben. Im Hinblick darauf, dass in der Gemeinde eine nicht
unerhebliche Zahl von Baulücken besteht, sollte aber gewährleistet sein,
dass die Flächen auf Dauer verkäuflich sind und ein Zuwachs an unbebauten
Wohnbauflächen unterbunden wird. Wir bitten dies noch entsprechend
darzulegen.
- Das Planungsgebiet liegt im
Heilquellenschutzgebiet. Gem. Regionalplan ist anzustreben, den Schutz der
Heilquellen soweit wie möglich zu verbessern. Den fachlichen
Stellungnahmen der Wasserschutzbehörden ist daher besonderes Gewicht
beizumessen.
Beschluss:
Zu 1.
Sämtliche Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landwehr
III“ befinden sich im Eigentum der Gemeinde Hohenroth. Damit ist gewährleistet,
dass die Flächen auf Dauer verkäuflich sind und ein Zuwachs an unbebauten
Wohnbauflächen in der Gemeinde unterbunden wird.
Zu. 2.
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat der Planung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Regionaler
Planungsverband Main-Rhön
- Die Ausweisung von Bauflächen soll an
einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung
des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden und
flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung
der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Die in den
Siedlungsgebieten vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung sind
möglichst vorranging zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das
IMS vom 15.10.2003 (Erforderlichkeit des Bedarfsnachweises) verwiesen.
Grundsätzlich werden im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten
Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplans diesbezüglich keine
Einwendungen erhoben. Im Hinblick darauf, dass in der Gemeinde eine nicht
unerhebliche Zahl von Baulücken besteht, sollte aber gewährleistet sein,
dass die Flächen auf Dauer verkäuflich sind und ein Zuwachs an unbebauten
Wohnbauflächen unterbunden wird. Wir bitten dies noch entsprechend
darzulegen.
- Das Planungsgebiet liegt im
Heilquellenschutzgebiet. Gem. Regionalplan ist anzustreben, den Schutz der
Heilquellen soweit wie möglich zu verbessern. Den fachlichen
Stellungnahmen der Wasserschutzbehörden ist daher besonderes Gewicht
beizumessen.
Beschluss:
Zu 1.
Sämtliche Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landwehr
III“ befinden sich im Eigentum der Gemeinde Hohenroth. Damit ist gewährleistet,
dass die Flächen auf Dauer verkäuflich sind und ein Zuwachs an unbebauten
Wohnbauflächen in der Gemeinde unterbunden wird.
Zu. 2.
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat der Planung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Industrie- und
Handelskammer, Würzburg – Schweinfurt
Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft werden kurzfristig keine
unmittelbar nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich der Aufstellung des
Bebauungsplans „Landwehr III“ gesehen.
Mittel- und langfristig werden jedoch Bedenken gegen die Ausweisung von
neuen Wohngebieten vorgetragen. Bedingt durch die demographische Entwicklung
zeichnet sich eine zunehmende Anzahl von Leerständen in den Landkreisgemeinden,
besonders im Bereich der Ortskerne ab. Die Ausweisung neuer Wohngebiete, führt
zur Zersiedlung bestehender Strukturen und erschwert die Sicherung der
Infrastrukturen und der zentralörtlichen Versorgung (Einzelhandel, öffentliche
Nahverkehrsversorgung). Wir möchten die Gemeinde Hohenroth weiterhin darin
bestärken, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu nutzen und
Leerstände zu reaktivieren.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth ist ständig bestrebt, über ein Flächenmanagement
bestehende Baulücken zu schließen und Leerstände zu reaktivieren. Im Rahmen
einer Umfrage der Gemeinde Hohenroth vom Januar 2013 erklärten sich aber nur
sehr wenige Eigentümer bereit, ihr Grundstück zu verkaufen. Eine
Nachverdichtung im Altort ist durchaus positiv und sinnvoll und trägt zur
Stärkung des Ortskerns bei. Allerdings kann der Bedarf an Wohnbauland in
Hohenroth mit seiner guten Infrastruktur nahe am Mittelzentrum Bad Neustadt a.
d. Saale allein durch eine Innenentwicklung sicher nicht gedeckt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht
Aufgrund der kurzen Intervalle der Bauleitplanungen wird und muss aus
baurechtlicher/bauplanerischer Sicht auf den Grundsatz „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“ hingewiesen werden, welchem die Gemeinde im Rahmen ihrer
Planungshoheit gem. § 1 Abs. 3 BauGB zu folgen hat.
Gem. Begründung zum Bebauungsplan „Landwehr III“ sind bereits alle
Baugrundstücke der vorherigen Abschnitte „Landwehr“ und „Landwehr II“
verbindlich vergeben. Ein reines „Vorhalten“ entspricht jedoch nicht dem Gebot
des Flächensparens gem. § 1 a Abs. 2 BauGB. Der Fokus sollte daher verstärkt,
wie auch in der Begründung angeführt, auf die Nutzbarmachung von Leerständen
gelegt werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth ist ständig bestrebt, über ein Flächenmanagement
bestehende Baulücken zu schließen und Leerstände zu reaktivieren. Im Rahmen
einer Umfrage der Gemeinde Hohenroth vom Januar 2013 erklärten sich aber nur
sehr wenige Eigentümer bereit, ihr Grundstück zu verkaufen. Eine
Nachverdichtung im Altort ist durchaus positiv und sinnvoll und trägt zur
Stärkung des Ortskerns bei. Allerdings kann der Bedarf an Wohnbauland in
Hohenroth mit seiner guten Infrastruktur nahe am Mittelzentrum Bad Neustadt a.
d. Saale allein durch eine Innenentwicklung sicher nicht gedeckt werden.
Die Gemeinde Hohenroth hat das Baugebiet „Landwehr“ mit mittlerweile
drei Abschnitten sukzessive erschlossen. Nahezu alle Baugrundstücke in den
Bauabschnitten I und II sind verkauft und werden einer Bebauung zugeführt. Es
steht nicht im Interesse der Gemeinde Hohenroth Bauplätze vorzuhalten. Es ist
nicht im Interesse des Bebauungsplans.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
Die Stellungnahme
bezieht sich auf den abwehrenden Brandschutz. Sie dient dazu, den evtl.
notwendigen Einsatz der Feuerwehr vorzubereiten und möglichst erfolgreich zu
machen.
Die Zufahrten zu den
Gebäuden müssen für Feuerwehrfahrzeuge mit einer Achslast von 10 t ausgebaut
sein. Zufahrtsstraßen oder –wege müssen mit Feuerwehrfahrzeugen, die eine Länge
von 10 m, eine Breite von 2,5 m und einen Wendekreisdurchmesser von 18,5 m
haben befahren werden können.
Werden Stichstraßen
oder –wege mit mehr als 50 m Länge angelegt, ist an deren Ende ein Wendeplatz
vorzusehen. Der anzunehmende Wendekreisdurchmesser beträgt 18,5 m. Bei nur
einspurig befahrbaren Straßen sind in Abständen von ca. 100 m Ausweichstellen anzulegen.
Bei der Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage sind die
einschlägigen Richtlinien des Deutschen Vereines Gas Wasser (DVGW) zu beachten.
Bei der Verwendung
von Unterflurhydranten ist zu beachten, dass nur solche mit Nennweite 80 mm (DN
80) eingebaut werden, da bei den Feuerwehren nur Standrohre mit dieser
Nennweite vorhanden sind.
Eine zusätzliche
Absperrung der Hydranten sollte vermieden werden. Ist dies nicht möglich, so
ist eine dauerhafte, augenfällige Kennzeichnung anzubringen. Wenn die
notwendige Löschwassermenge nicht bereitgestellt werden kann, sind
unterirdische Löschwasserbehälter (Zisternen) mit einem Fassungsvermögen von
mind. 75 m³ zu errichten. Der Deckungsbereich eines solchen Behälters hat einen
Radius von ca. 200 m.
Die Anlagen zur
Alarmierung der Feuerwehr sind entsprechend der Erweiterung des Gemeindegebiets
auszubauen. Hierzu kann die Installation einer weiteren Feueralarmsirene oder
die Beschaffung von Funkmeldeempfängern notwendig werden. Der Standort ist im
Hinblick auf eine ausreichende Beschallung mit dem Kreisbrandrat abzusprechen.
Die Abstände
zwischen Bauten und Starkstromleitungen müssen den Vorschriften des Verbandes
Deutscher Elektrotechniker, insbesondere VDE 0132 entsprechen.
Die Ausrüstung und
Ausbildung der Feuerwehr ist entsprechend der Gebietserweiterung zu ergänzen.
Hierzu ist mit dem Kreisbrandrat rechtzeitig Verbindung aufzunehmen.
Gegebenenfalls ist
zur Sicherstellung des Bodenschutzes eine unabhängige Löschwasserversorgung durch
unterirdische Löschwasserbehälter oder Löschteiche einzuplanen.
Beschluss:
Die geforderten
Vorgaben für den Straßenbau sind in der Planung bereits berücksichtigt bzw.
werden im Rahmen der Erschließungsplanung und der Bauausführung berücksichtigt
werden. Die Anlage der Straßen erfolgt nach den einschlägigen Richtlinien für
die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Die Planung und Ausführung der
Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend der Vorgaben des Brandschutzes.
Die Gemeinde wird dafür sorgen, dass im Baugebiet ein ausreichender
Versorgungsdruck herrscht, sodass von einer ausreichenden Löschwasserversorgung
durch das Netz der gemeindlichen Wasserversorgung ausgegangen werden kann. Die
Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr werden für dieses Gebiet noch ausreichend
sein. Die weiteren Hinweise der Stellungnahme werden beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen
des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen,
der Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt,
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisplanungsbehörde,
der PLEdoc GmbH, Essen,
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d.
Saale,
der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale,
der Bayerischen Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale,
des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen,
Außenstelle Bad Neustadt a. d. Saale,
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,
der Telekom Deutschland GmbH, Bamberg,
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde und
der Bayernwerk AG, Schweinfurt
eingegangen.
Dachformen
Nach Vortrag von Herrn 1. Bürgermeister Straub wünschen immer mehr
Bauherren als Dachform Walmdach (auch in der Form als Zeltdach). Auch diese
Dachform sollte im Baugebiet ermöglicht werden.
Beschluss:
Die Dachform Walmdach (auch in der Form als Zeltdach) ist in die
Festsetzungen des Bebauungsplans mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 21.09. bis 19.10 2015
Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Bebauungsplanentwurf mit Begründung
gegeben. Hierauf wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 19.09.2015
hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen
vorzubringen wurde informiert.
Während dieser Zeit wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder
Bedenken vorgebracht.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf „Landwehr III“ mit
Begründung in der Fassung von 09.06.2015. Der Bebauungsplan wird nun für einen
Monat in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d.
Saale und im Rathaus in Hohenroth während der Dienststunden öffentlich
ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher
öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf, dass während der
Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können. Die Behörden bzw. Träger
öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, werden über das
Ergebnis der Behandlung ihrer Stellungnahme benachrichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |