Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Landwehr III“, der Gemeinde Hohenroth fand in der Zeit vom 21.09. bis 19.10.2015 die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

 

Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Einwände. Die abwassertechnische Erschließung erfolgt im Trennsystem. Die Beaufschlagung des Schmutz- und Oberflächenwassers erfolgt auf das vorhandene Trennsystem im Birkenweg. Aus abwassertechnischer Sicht wird die Neuordnung der Grünordnung im überarbeiteten Entwurf befürwortet.

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise vom Abwasserverbandes Saale-Lauer zur Kenntnis.

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

Nach Durchsicht der vorgelegten Planungsunterlagen ist aus fachlicher Sicht zunächst festzustellen, dass sowohl die Schallimmissionsprognose vom 29.04.2013 sowie das Schreiben vom 17.12.2013 des Ingenieurbüros Wölfel eine Überschreitung der Immissionswerte der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) an Sonntagen während der Ruhezeit für die geplanten MI- und WA Gebiete feststellt. In Anbetracht dieser Sachlage ist es nicht verständlich, dass gem. des vorliegenden Umweltberichts „keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im Baugebiet Landwehr III zu erwarten“ sein sollen und für das Schutzgut Mensch mit einer geringen Erheblichkeit zu rechnen ist. Eine sorgfältige Überarbeitung des Umweltberichts sowie eine eingehendere Befassung mit der vorliegenden Lärmsituation wird als dringend notwendig erachtet.

 

 

Beschluss:

 

Die Lärmproblematik wurde bereits bei der 15. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Hohenroth und der Aufstellung des Bebauungsplans „Landwehr“ abschließend behandelt. Auf die damaligen Beschlüsse des Gemeinderates wird Bezug genommen. Eine nochmalige Behandlung des Themas ist nicht angezeigt, da sich weder der Sachverhalt noch die rechtlichen Vorgaben geändert haben.

In Nr. 2.5 des Umweltberichts (Schutzgut Mensch) wird auf die Vorbelastung des Baugebiets durch die Sportanlagen hingewiesen. Eine weitere Ergänzung der Unterlagen wird als nicht erforderlich erachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Bund Naturschutz in Bayern e. V., Wollbach

 

  1. In Hohenroth sind 45 unbebaute, geringfügig oder mit leerstehenden Wohnungen bebaute Grundstücke vorhanden. Die Gemeinde sollte sich hier klar positionieren, auf die Problematik der Baulücken hinweisen (Verkehrssicherungspflicht) und keine Bestrebung zur Ausweisung eines Neubaugebietes unternehmen.

 

  1. Den privaten Eigentümern als auch den Bauwilligen könnten von Seiten der Gemeinde finanzielle Anreize geboten werden. Statt in ein Neubaugebiet zu investieren, sollte die Gemeinde Zuschüsse, Darlehen oder ähnliches anbieten, damit die Baulücken geschlossen werden. Ein Ankauf der Grundstücke durch die Gemeinde sollte vorrangiges Ziel sein.

 

  1. Unter Planungsziele ist vermerkt, dass der Bedarf an Wohnbauland allein durch eine Innenentwicklung nicht gedeckt werden kann. Durch die Erschließung eines neuen Baugebiets – hier 18 Bauplätze – wird das Problem nicht gelöst. Wenn die Nachfrage tatsächlich so groß ist, wird man sich relativ kurzfristig über die Ausweisung eines weiteren Baugebiets Gedanken machen. Die Problematik des Leerstands im alten Ortskern wird ungelöst bleiben, wenn nicht sogar weiter steigen.

 

Solange im Ortsgebiet die Problematik des Leerstandes bzw. der Baulücken nicht verringert ist, kann der Bund Naturschutz in Bayern e. V. Kreisgruppe Rhön-Grabfeld keine Zustimmung zu der geplanten Neuausweisung des Baugebietes „Landwehr III“ geben.

 

 

Beschluss:

 

Zu 1.

Die Gemeinde Hohenroth ist ständig bestrebt, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu schließen und Leerstände zu reaktivieren. Im Rahmen einer Umfrage der Gemeinde Hohenroth vom Januar 2013 erklärten sich aber nur sehr wenige Eigentümer bereit, ihr Grundstück zu verkaufen. Eine Nachverdichtung im Altort ist durchaus positiv und sinnvoll und trägt zur Stärkung des Ortskerns bei. Allerdings kann der Bedarf an Wohnbauland in Hohenroth mit seiner guten Infrastruktur nahe am Mittelzentrum Bad Neustadt a. d. Saale allein durch eine Innenentwicklung sicher nicht gedeckt werden.

Im Rahmen der Erfassung des Grundstücksverkehrs in der Gemeinde lässt sich auch belegen, dass in Hohenroth tatsächlich Innenentwicklung stattfindet. So wurden in den letzten 10 Jahren

 

  • 20 Häuser bzw. Anwesen älter als 40 Jahre verkauft
  • 16 Häuser bzw. Anwesen im Alter zwischen 20 und 40 Jahren verkauft
  • 23 Häuser bzw. Anwesen im Alter bis zu 20 Jahren verkauft
  •   5 Alte Anwesen zum Abbruch bzw. Sanierung verkauft
  •   8 Bauanträge auf „alten“ Grundstücken für Wohnhausneubauten gestellt
  • 31 Bauplätze aus Baugebieten verkauft, die länger als 10 Jahre nicht bebaut waren.

 

Zu 2.

Die Problematik lässt sich mit finanziellen Anreizen durch die Gemeinde kaum lösen.

 

Zu 3.

In der Gemeinde Hohenroth nahe am Mittelzentrum Bad Neustadt a. d. Saale ist aufgrund der sehr guten Infrastruktur im Ort die Nachfrage nach Wohnbauplätzen weiter hoch. Nachdem sich die Gemeinde auch weiterentwickeln möchte, wird sich die Gemeinde zu gegebener Zeit über die Ausweisung eines weiteren Baugebiets Gedanken machen müssen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

 

  1. Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Die in den Siedlungsgebieten vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung sind möglichst vorranging zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das IMS vom 15.10.2003 (Erforderlichkeit des Bedarfsnachweises) verwiesen. Grundsätzlich werden im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplans diesbezüglich keine Einwendungen erhoben. Im Hinblick darauf, dass in der Gemeinde eine nicht unerhebliche Zahl von Baulücken besteht, sollte aber gewährleistet sein, dass die Flächen auf Dauer verkäuflich sind und ein Zuwachs an unbebauten Wohnbauflächen unterbunden wird. Wir bitten dies noch entsprechend darzulegen.

 

  1. Das Planungsgebiet liegt im Heilquellenschutzgebiet. Gem. Regionalplan ist anzustreben, den Schutz der Heilquellen soweit wie möglich zu verbessern. Den fachlichen Stellungnahmen der Wasserschutzbehörden ist daher besonderes Gewicht beizumessen.

 

 

Beschluss:

 

Zu 1.

Sämtliche Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landwehr III“ befinden sich im Eigentum der Gemeinde Hohenroth. Damit ist gewährleistet, dass die Flächen auf Dauer verkäuflich sind und ein Zuwachs an unbebauten Wohnbauflächen in der Gemeinde unterbunden wird.

 

Zu. 2.

Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat der Planung zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Regionaler Planungsverband Main-Rhön

 

  1. Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Die in den Siedlungsgebieten vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung sind möglichst vorranging zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das IMS vom 15.10.2003 (Erforderlichkeit des Bedarfsnachweises) verwiesen. Grundsätzlich werden im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplans diesbezüglich keine Einwendungen erhoben. Im Hinblick darauf, dass in der Gemeinde eine nicht unerhebliche Zahl von Baulücken besteht, sollte aber gewährleistet sein, dass die Flächen auf Dauer verkäuflich sind und ein Zuwachs an unbebauten Wohnbauflächen unterbunden wird. Wir bitten dies noch entsprechend darzulegen.

 

  1. Das Planungsgebiet liegt im Heilquellenschutzgebiet. Gem. Regionalplan ist anzustreben, den Schutz der Heilquellen soweit wie möglich zu verbessern. Den fachlichen Stellungnahmen der Wasserschutzbehörden ist daher besonderes Gewicht beizumessen.

 

Beschluss:

 

Zu 1.

Sämtliche Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landwehr III“ befinden sich im Eigentum der Gemeinde Hohenroth. Damit ist gewährleistet, dass die Flächen auf Dauer verkäuflich sind und ein Zuwachs an unbebauten Wohnbauflächen in der Gemeinde unterbunden wird.

 

Zu. 2.

Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat der Planung zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Industrie- und Handelskammer, Würzburg – Schweinfurt

 

Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft werden kurzfristig keine unmittelbar nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplans „Landwehr III“ gesehen.

Mittel- und langfristig werden jedoch Bedenken gegen die Ausweisung von neuen Wohngebieten vorgetragen. Bedingt durch die demographische Entwicklung zeichnet sich eine zunehmende Anzahl von Leerständen in den Landkreisgemeinden, besonders im Bereich der Ortskerne ab. Die Ausweisung neuer Wohngebiete, führt zur Zersiedlung bestehender Strukturen und erschwert die Sicherung der Infrastrukturen und der zentralörtlichen Versorgung (Einzelhandel, öffentliche Nahverkehrsversorgung). Wir möchten die Gemeinde Hohenroth weiterhin darin bestärken, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu nutzen und Leerstände zu reaktivieren.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth ist ständig bestrebt, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu schließen und Leerstände zu reaktivieren. Im Rahmen einer Umfrage der Gemeinde Hohenroth vom Januar 2013 erklärten sich aber nur sehr wenige Eigentümer bereit, ihr Grundstück zu verkaufen. Eine Nachverdichtung im Altort ist durchaus positiv und sinnvoll und trägt zur Stärkung des Ortskerns bei. Allerdings kann der Bedarf an Wohnbauland in Hohenroth mit seiner guten Infrastruktur nahe am Mittelzentrum Bad Neustadt a. d. Saale allein durch eine Innenentwicklung sicher nicht gedeckt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht

 

Aufgrund der kurzen Intervalle der Bauleitplanungen wird und muss aus baurechtlicher/bauplanerischer Sicht auf den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ hingewiesen werden, welchem die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit gem. § 1 Abs. 3 BauGB zu folgen hat.

Gem. Begründung zum Bebauungsplan „Landwehr III“ sind bereits alle Baugrundstücke der vorherigen Abschnitte „Landwehr“ und „Landwehr II“ verbindlich vergeben. Ein reines „Vorhalten“ entspricht jedoch nicht dem Gebot des Flächensparens gem. § 1 a Abs. 2 BauGB. Der Fokus sollte daher verstärkt, wie auch in der Begründung angeführt, auf die Nutzbarmachung von Leerständen gelegt werden.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth ist ständig bestrebt, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu schließen und Leerstände zu reaktivieren. Im Rahmen einer Umfrage der Gemeinde Hohenroth vom Januar 2013 erklärten sich aber nur sehr wenige Eigentümer bereit, ihr Grundstück zu verkaufen. Eine Nachverdichtung im Altort ist durchaus positiv und sinnvoll und trägt zur Stärkung des Ortskerns bei. Allerdings kann der Bedarf an Wohnbauland in Hohenroth mit seiner guten Infrastruktur nahe am Mittelzentrum Bad Neustadt a. d. Saale allein durch eine Innenentwicklung sicher nicht gedeckt werden.

Die Gemeinde Hohenroth hat das Baugebiet „Landwehr“ mit mittlerweile drei Abschnitten sukzessive erschlossen. Nahezu alle Baugrundstücke in den Bauabschnitten I und II sind verkauft und werden einer Bebauung zugeführt. Es steht nicht im Interesse der Gemeinde Hohenroth Bauplätze vorzuhalten. Es ist nicht im Interesse des Bebauungsplans.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

 

Die Stellungnahme bezieht sich auf den abwehrenden Brandschutz. Sie dient dazu, den evtl. notwendigen Einsatz der Feuerwehr vorzubereiten und möglichst erfolgreich zu machen.

Die Zufahrten zu den Gebäuden müssen für Feuerwehrfahrzeuge mit einer Achslast von 10 t ausgebaut sein. Zufahrtsstraßen oder –wege müssen mit Feuerwehrfahrzeugen, die eine Länge von 10 m, eine Breite von 2,5 m und einen Wendekreisdurchmesser von 18,5 m haben befahren werden können.

Werden Stichstraßen oder –wege mit mehr als 50 m Länge angelegt, ist an deren Ende ein Wendeplatz vorzusehen. Der anzunehmende Wendekreisdurchmesser beträgt 18,5 m. Bei nur einspurig befahrbaren Straßen sind in Abständen von ca. 100 m Ausweichstellen anzulegen. Bei der Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage sind die einschlägigen Richtlinien des Deutschen Vereines Gas Wasser (DVGW) zu beachten.

Bei der Verwendung von Unterflurhydranten ist zu beachten, dass nur solche mit Nennweite 80 mm (DN 80) eingebaut werden, da bei den Feuerwehren nur Standrohre mit dieser Nennweite vorhanden sind.

Eine zusätzliche Absperrung der Hydranten sollte vermieden werden. Ist dies nicht möglich, so ist eine dauerhafte, augenfällige Kennzeichnung anzubringen. Wenn die notwendige Löschwassermenge nicht bereitgestellt werden kann, sind unterirdische Löschwasserbehälter (Zisternen) mit einem Fassungsvermögen von mind. 75 m³ zu errichten. Der Deckungsbereich eines solchen Behälters hat einen Radius von ca. 200 m.

Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr sind entsprechend der Erweiterung des Gemeindegebiets auszubauen. Hierzu kann die Installation einer weiteren Feueralarmsirene oder die Beschaffung von Funkmeldeempfängern notwendig werden. Der Standort ist im Hinblick auf eine ausreichende Beschallung mit dem Kreisbrandrat abzusprechen.

Die Abstände zwischen Bauten und Starkstromleitungen müssen den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, insbesondere VDE 0132 entsprechen.

Die Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehr ist entsprechend der Gebietserweiterung zu ergänzen. Hierzu ist mit dem Kreisbrandrat rechtzeitig Verbindung aufzunehmen.

Gegebenenfalls ist zur Sicherstellung des Bodenschutzes eine unabhängige Löschwasserversorgung durch unterirdische Löschwasserbehälter oder Löschteiche einzuplanen.

 

 

Beschluss:

 

Die geforderten Vorgaben für den Straßenbau sind in der Planung bereits berücksichtigt bzw. werden im Rahmen der Erschließungsplanung und der Bauausführung berücksichtigt werden. Die Anlage der Straßen erfolgt nach den einschlägigen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Die Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend der Vorgaben des Brandschutzes. Die Gemeinde wird dafür sorgen, dass im Baugebiet ein ausreichender Versorgungsdruck herrscht, sodass von einer ausreichenden Löschwasserversorgung durch das Netz der gemeindlichen Wasserversorgung ausgegangen werden kann. Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr werden für dieses Gebiet noch ausreichend sein. Die weiteren Hinweise der Stellungnahme werden beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen

 

des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen,

der Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt,

des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisplanungsbehörde,

der PLEdoc GmbH, Essen,

des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale,

der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale,

der Bayerischen Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale,

des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen, Außenstelle Bad Neustadt a. d. Saale,

des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,

der Telekom Deutschland GmbH, Bamberg,

des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde und

der Bayernwerk AG, Schweinfurt

 

eingegangen.

 

 

Dachformen

 

Nach Vortrag von Herrn 1. Bürgermeister Straub wünschen immer mehr Bauherren als Dachform Walmdach (auch in der Form als Zeltdach). Auch diese Dachform sollte im Baugebiet ermöglicht werden.

 

 

Beschluss:

 

Die Dachform Walmdach (auch in der Form als Zeltdach) ist in die Festsetzungen des Bebauungsplans mit aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 21.09. bis 19.10 2015 Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Bebauungsplanentwurf mit Begründung gegeben. Hierauf wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 19.09.2015 hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen wurde informiert.

 

Während dieser Zeit wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

 


Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf „Landwehr III“ mit Begründung in der Fassung von 09.06.2015. Der Bebauungsplan wird nun für einen Monat in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale und im Rathaus in Hohenroth während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können. Die Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, werden über das Ergebnis der Behandlung ihrer Stellungnahme benachrichtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14