Sitzung: 10.11.2015 BHR/011/2015
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
einer Fertiggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1721/10, Veitsberg 22 in Hohenroth
vorgelegt.
Das Grundstück Fl.Nr. 1721/10 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg“. Nach den Festsetzungen Nr. 2 a des
Bebauungsplanes sind für Garagen Satteldächer vorgesehen. Der festgelegte Stauraum
vor der Garage mit 5 m wird eingehalten.
Die Baugrenze ist mit einem Abstand von 6 m zur Straße festgelegt. Die
Garage soll mit einem Abstand von 5 m zu Straße aufgestellt werden.
Bei der geplanten Fertiggarage mit einer Größe von 6 m Länge, 3 m Breite
und 2,35 m Höhe handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57.
Abs. 1 Nr. b) der Bayer. Bauordnung.
Die Unterschrift
der betroffenen Nachbarn ist noch einzuholen.
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur
Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1721/10, Veitsberg 22
in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Unterlagen zu.
Es bestehen keine Einwände gegen den Standort der Garage mit 5 m zur
Grundstücksgrenze und die Aufbringung eines Flachdaches.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |