Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1721/10, Veitsberg 22 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1721/10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg“. Nach den Festsetzungen Nr. 2 a des Bebauungsplanes sind für Garagen Satteldächer vorgesehen. Der festgelegte Stauraum vor der Garage mit 5 m wird eingehalten.

Die Baugrenze ist mit einem Abstand von 6 m zur Straße festgelegt. Die Garage soll mit einem Abstand von 5 m zu Straße aufgestellt werden.

 

Bei der geplanten Fertiggarage mit einer Größe von 6 m Länge, 3 m Breite und 2,35 m Höhe handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57. Abs. 1 Nr. b) der Bayer. Bauordnung.

 

Da bei der Garage jedoch ein Flachdach anstatt eines Satteldaches aufgebracht werden soll und die Baugrenze geringfügig nicht eingehalten wird, ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Unterschrift der betroffenen Nachbarn ist noch einzuholen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1721/10, Veitsberg 22 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Unterlagen zu.

Es bestehen keine Einwände gegen den Standort der Garage mit 5 m zur Grundstücksgrenze und die Aufbringung eines Flachdaches.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6