Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) wurde am 7.10.2015 vom bayerischen Innenministerium bekannt gegeben und tritt rückwirkend zum 1.9.2015 in Kraft.

 

  1. Fördergegenstand, Förderhöhe

 

Ist nach Nr. 2.1.1 insbesondere die energetische Sanierung von

-       Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

-       Kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur

-       Kommunalen Museen und kommunalen Einrichtungen der Weiterbildung

-       Kommunalen sozialen Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäusern, Bürger- und Jugenzentren sowie

-       Kommunalen Verwaltungsgebäuden

 

Diese umfasst Maßnahmen nach Nr. 2.2 der Richtlinie  - s. Anlage

 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in den o. g. Einrichtungen und Gebäuden (Nr. 2.1.2 der Richtlinie).

Städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum (Nr. 2.1.3) setzen ein Gesamtkonzept der Kommune zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum voraus und sind im Hinblick auf die Zeitschiene des Bewerbungsverfahrens (s. Nr. 4) nicht als realistisch anzusehen.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte. Eine Nachbewilligung ist nicht möglich.

 

  1. Antragsberechtigte

 

Die grundsätzliche Antragsberechtigung nach Nr. 3 der Richtlinie wurde durch die VG geprüft. Das Ergebnis zeigt sich, dass die Gemeinde Hohenroth die Antragsvoraussetzungen erfüllt.

 

  1. Sonstige Voraussetzungen

 

-       Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 50.000 €

-       Energetische Maßnahmen sollen 750 €/m² beheizter Netto-Grundfläche nicht übersteigen (KGr 300 und 400 nach DIN 276). Sonstige Maßnahmen sollen 40 % dieser Kostenansätze nicht übersteigen. Nebenkosten für Architekten und Ingenieure sollen
18 % der Ausgaben der KGr 300, 400 und 500 nicht überschreiten.

 

  1. Bewerbungsverfahren, Umsetzung

 

Dem Förderverfahren ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Der Bewerbungsbogen dazu (mit Unterlagen zum Projekt nach dem Stadium einer Vorplanung gem. HOAI) muss bis zum
15. Februar 2016 der Regierung von Unterfranken vorliegen. Der Bewerbungsbogen soll inhaltlich in Kürze auf der Internetseite des Ministeriums zur Verfügung stehen.

 

Wird das eingereichte Projekt ausgewählt, beginnt das formelle Zuwendungsverfahren. Die Maßnahme ist bis 31.12.2018 abzuschließen (vollständige Bauabnahme). Die Abrechnung muss bis 30.06.2019 vorgelegt werden.

 

  1. Kumulierungsverbote

 

Maßnahmen die auf Basis der Förderrichtlinien FAG, BayKiBiG, Dorferneuerungsrichtlinie o. ä. nach Landesrichtlinien gefördert werden bzw. nach sonstigen Bundesförderrichtlinien gefördert werden können nach der KIP-Richtlinie nicht gefördert werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt sich mit den Projekten energetische Sanierung des Bürgerhauses Hohenroth und des Gemeinschaftshauses Windshausen am Bewerbungsverfahren im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms zu beteiligen und die entsprechenden Bewerbungsbögen mit Anlagen bis 15.02.2016 bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

 

Die Gemeinde hat beide Maßnahmen bereits im Rahmen des Konjunkturpakets II - KP II - im Jahr 2009 eingereicht. Im damaligen Bewerbungsverfahren wurden beide Maßnahmen nicht berücksichtigt.

Die Kostenschätzung aus 2009 für das Bürgerhaus umfasste die Erneuerung der Fenster mit einer Antragssumme von 93.000 €. Die Maßnahmen am Gemeinschaftshaus Windshausen beliefen sich im Antrag auf 367.000 € und umfassten Kosten für einen Teilabbruch sowie die energetische Sanierung des restlichen Gebäudebestandes (Dämmung Dach, Dämmung Wände, Fenstererneuerung sowie Erneuerung Heizanlage).

 

Die Unterlagen aus der Bewerbung zum KP II sollen soweit wie möglich auch für das jetzige Bewerbungsverfahren Verwendung finden. Die notwendigen Flächenberechnungen, Kostenschätzungen und Maßnahmenbeschreibungen wurden damals vom Architekturbüro Armin Röder erstellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14