Sitzung: 17.11.2015 GHR/011/2015
Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) wurde am 7.10.2015 vom bayerischen
Innenministerium bekannt gegeben und tritt rückwirkend zum 1.9.2015 in
Kraft.
- Fördergegenstand,
Förderhöhe
Ist nach Nr. 2.1.1 insbesondere die energetische
Sanierung von
-
Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
-
Kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur
-
Kommunalen Museen und kommunalen Einrichtungen der
Weiterbildung
-
Kommunalen sozialen Einrichtungen wie
Mehrgenerationenhäusern, Bürger- und Jugenzentren sowie
-
Kommunalen Verwaltungsgebäuden
Diese umfasst Maßnahmen nach Nr. 2.2 der
Richtlinie - s. Anlage
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Maßnahmen zum
Abbau von baulichen Barrieren in den o. g. Einrichtungen und Gebäuden (Nr.
2.1.2 der Richtlinie).
Städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im
öffentlichen Raum (Nr. 2.1.3) setzen ein Gesamtkonzept der Kommune zum Abbau
von Barrieren im öffentlichen Raum voraus und sind im Hinblick auf die
Zeitschiene des Bewerbungsverfahrens (s. Nr. 4) nicht als realistisch
anzusehen.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben der anerkannten Projekte. Eine Nachbewilligung ist nicht möglich.
- Antragsberechtigte
Die grundsätzliche Antragsberechtigung nach Nr. 3 der
Richtlinie wurde durch die VG geprüft. Das Ergebnis zeigt sich, dass die Gemeinde
Hohenroth die Antragsvoraussetzungen erfüllt.
- Sonstige
Voraussetzungen
-
Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 50.000 €
-
Energetische Maßnahmen sollen 750 €/m² beheizter
Netto-Grundfläche nicht übersteigen (KGr 300 und 400 nach DIN 276). Sonstige
Maßnahmen sollen 40 % dieser Kostenansätze nicht übersteigen. Nebenkosten für
Architekten und Ingenieure sollen
18 % der Ausgaben der KGr 300, 400 und 500 nicht überschreiten.
- Bewerbungsverfahren,
Umsetzung
Dem Förderverfahren ist ein Bewerbungsverfahren
vorgeschaltet. Der Bewerbungsbogen dazu (mit Unterlagen zum Projekt nach dem
Stadium einer Vorplanung gem. HOAI) muss bis zum
15. Februar 2016 der Regierung von Unterfranken
vorliegen. Der Bewerbungsbogen soll inhaltlich in Kürze auf der
Internetseite des Ministeriums zur Verfügung stehen.
Wird das eingereichte Projekt ausgewählt, beginnt
das formelle Zuwendungsverfahren. Die Maßnahme ist bis 31.12.2018 abzuschließen
(vollständige Bauabnahme). Die Abrechnung muss bis 30.06.2019 vorgelegt werden.
- Kumulierungsverbote
Maßnahmen die auf Basis der Förderrichtlinien FAG,
BayKiBiG, Dorferneuerungsrichtlinie o. ä. nach Landesrichtlinien gefördert
werden bzw. nach sonstigen Bundesförderrichtlinien gefördert werden können nach
der KIP-Richtlinie nicht
gefördert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt sich mit den Projekten energetische Sanierung
des Bürgerhauses Hohenroth und des Gemeinschaftshauses Windshausen am
Bewerbungsverfahren im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms zu beteiligen
und die entsprechenden Bewerbungsbögen mit Anlagen bis 15.02.2016 bei der Regierung
von Unterfranken einzureichen.
Die Gemeinde hat beide Maßnahmen bereits im Rahmen des Konjunkturpakets
II - KP II - im Jahr 2009 eingereicht. Im damaligen Bewerbungsverfahren wurden
beide Maßnahmen nicht berücksichtigt.
Die Kostenschätzung aus 2009 für das Bürgerhaus umfasste die Erneuerung
der Fenster mit einer Antragssumme von 93.000 €. Die Maßnahmen am
Gemeinschaftshaus Windshausen beliefen sich im Antrag auf 367.000 € und
umfassten Kosten für einen Teilabbruch sowie die energetische Sanierung des
restlichen Gebäudebestandes (Dämmung Dach, Dämmung Wände, Fenstererneuerung
sowie Erneuerung Heizanlage).
Die Unterlagen aus der Bewerbung zum KP II sollen soweit wie möglich
auch für das jetzige Bewerbungsverfahren Verwendung finden. Die notwendigen
Flächenberechnungen, Kostenschätzungen und Maßnahmenbeschreibungen wurden
damals vom Architekturbüro Armin Röder erstellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |