Sitzung: 08.12.2015 BHR/012/2015
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502 in
Hohenroth vorgelegt.
Bei dem Wohngebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit
Unterkellerung. Als Dachform ist ein flachgeneigtes Satteldach mit einer
Dachneigung von 15° vorgesehen; Dacheindeckung
mit anthrazitfarbenen Betondachsteinen. Die Garage und der Eingangsbereich sollen
ein Flachdach erhalten.
Die Garage ist als Grenzgarage mit der zulässigen Wandlänge von 9 m und
Wandhöhe von max. 3 m geplant und somit zulässig.
Das Grundstück Fl. Nr. 502 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das
Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.
Die umliegenden Grundstücke sind mit ein- und zweigeschossigen
Wohngebäuden bebaut.
Durch das flachgeneigte Satteldach passt sich die Firsthöhe des
Wohnhauses mit 6,46 m der näheren Umgebung an. Das Nachbargrundstück Fl. Nr.
503 hat eine Firsthöhe von 7,05m.
Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 503 haben die Planunterlagen nicht
unterschrieben, da sie sich durch die Grenzgarage in der Belichtung ihres
Wohnhauses beeinträchtigt fühlen.
Nachbarrechtliche Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die
Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502 in
Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |