Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502 in Hohenroth vorgelegt.

 

Bei dem Wohngebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Unterkellerung. Als Dachform ist ein flachgeneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 15° vorgesehen;  Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Betondachsteinen. Die Garage und der Eingangsbereich sollen ein Flachdach erhalten.

Die Garage ist als Grenzgarage mit der zulässigen Wandlänge von 9 m und Wandhöhe von max. 3 m geplant und somit zulässig.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 502 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die umliegenden Grundstücke sind mit ein- und zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut.

Durch das flachgeneigte Satteldach passt sich die Firsthöhe des Wohnhauses mit 6,46 m der näheren Umgebung an. Das Nachbargrundstück Fl. Nr. 503 hat eine Firsthöhe von 7,05m.

 

Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 503 haben die Planunterlagen nicht unterschrieben, da sie sich durch die Grenzgarage in der Belichtung ihres Wohnhauses beeinträchtigt fühlen.

 

Nachbarrechtliche Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7