Sitzung: 15.12.2015 GHR/012/2015
Zur Finanzierung der Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2015 ist die Ermächtigung
zur Aufnahme von Krediten in Höhe von insgesamt 468.000 € enthalten. Die
Kreditermächtigung wurde insbesondere für die Finanzierung der laufenden
Maßnahmen Ausbau der Weinbergstraße in Windshausen, die Sanierung der Seestraße
und den ersten Teilabschnitt der Friedhofserweiterung in Hohenroth eingeplant.
Trotz der erfreulichen Bewilligung der Stabilisierungshilfe für 2015,
welche bereits zu gut 50 % zur Tilgung von bestehenden Krediten eingesetzt
worden ist, zum weiteren zur Tilgung des bestehenden Kassenkredites (Fehlbetrag
aus 2014) Verwendung fand, wird die Aufnahme eines Kredites aus der o. g.
Kreditermächtigung notwendig. Es werden für die o. g. Baumaßnahmen noch eine
Reihe von Baurechnungen erwartet, da der jeweilige Stand der Bauausführung
nicht dem Abrechnungsstand entspricht. Nach aktueller Einschätzung wird die
notwendige Kredit-Neuaufnahme ein Volumen von ca. 300.000 € betragen. Die
endgültige Bewertung ist erst bis Ende des Jahres möglich, da bis dahin noch
Rechnungseingänge erwartet werden.
Beschluss:
Aufgrund der noch zu erwartenden Rechnungseingänge für die laufenden
Baumaßnahmen in der Gemeinde bis Jahresende wird der 1. Bürgermeister Georg
Straub ermächtigt im Rahmen der genehmigten Haushaltssatzung 2015 die
notwendige Höhe der Kreditermächtigung über max. 468.000 € bedarfsgerecht in
Anspruch zu nehmen.
Die Verwaltung wird nach Festlegung der Höhe der notwendigen
Kreditmittel Vergleichsangebote einholen. Der 1. Bürgermeister wird zum
weiteren ermächtigt den Vertrag mit dem entsprechenden Kreditinstitut
abzuschließen. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über das
Ergebnis informiert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |