Zur Finanzierung der Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2015 ist die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von insgesamt 468.000 € enthalten. Die Kreditermächtigung wurde insbesondere für die Finanzierung der laufenden Maßnahmen Ausbau der Weinbergstraße in Windshausen, die Sanierung der Seestraße und den ersten Teilabschnitt der Friedhofserweiterung in Hohenroth eingeplant.

 

Trotz der erfreulichen Bewilligung der Stabilisierungshilfe für 2015, welche bereits zu gut 50 % zur Tilgung von bestehenden Krediten eingesetzt worden ist, zum weiteren zur Tilgung des bestehenden Kassenkredites (Fehlbetrag aus 2014) Verwendung fand, wird die Aufnahme eines Kredites aus der o. g. Kreditermächtigung notwendig. Es werden für die o. g. Baumaßnahmen noch eine Reihe von Baurechnungen erwartet, da der jeweilige Stand der Bauausführung nicht dem Abrechnungsstand entspricht. Nach aktueller Einschätzung wird die notwendige Kredit-Neuaufnahme ein Volumen von ca. 300.000 € betragen. Die endgültige Bewertung ist erst bis Ende des Jahres möglich, da bis dahin noch Rechnungseingänge erwartet werden.

 


Beschluss:

 

Aufgrund der noch zu erwartenden Rechnungseingänge für die laufenden Baumaßnahmen in der Gemeinde bis Jahresende wird der 1. Bürgermeister Georg Straub ermächtigt im Rahmen der genehmigten Haushaltssatzung 2015 die notwendige Höhe der Kreditermächtigung über max. 468.000 € bedarfsgerecht in Anspruch zu nehmen.

Die Verwaltung wird nach Festlegung der Höhe der notwendigen Kreditmittel Vergleichsangebote einholen. Der 1. Bürgermeister wird zum weiteren ermächtigt den Vertrag mit dem entsprechenden Kreditinstitut abzuschließen. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über das Ergebnis informiert.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14