Sitzung: 15.12.2015 GHR/012/2015
Der 1. Bürgermeister informiert darüber, dass der Gemeinde Hohenroth
eine Bedarfszuweisung in Höhe von 800.000 € gewährt wurde. Diese ist jedoch
rückforderbar, wenn seitens der Gemeinde keine Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
getroffen werden.