Die Gemeinde Hohenroth hat am 12.05.2015, über das Landratsamt Rhön-Grabfeld und die Regierung von Unterfranken, beim Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat einen Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung in Form einer Stabilisierungshilfe im Jahr 2015 gestellt. Mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 27.11.2015 wurde eine Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG in Höhe von 800.000 € in Form einer grundsätzlich rückzahlbaren Überbrückungsbeihilfe bewilligt. Die Stabilisierungshilfe wurde zunächst nur in Form einer grundsätzlich rückzahlbaren Überbrückungsbeihilfe gewährt, da noch kein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen war.

Für die Gewährung von Stabilisierungshilfen ist Voraussetzung, dass eine strukturelle Härte, eine finanzielle Härte und ein nachhaltiger Konsolidierungswille vorliegen. Der Konsolidierungswille wird durch Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK) nachgewiesen. Die Stabilisierungshilfen sind als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und setzen voraus, dass die Kommune alle Möglichkeiten zur Konsolidierung ihres Haushaltes ergreift. An das HKK sind fest vorgegebene Anforderungen geknüpft. Bereits bei Antragstellung hat die Gemeinde Hohenroth durch Beschluss eine Absichtserklärung über die Erstellung eines HKK i. S. des FMS vom 23.01.2014 abgegeben.

Die Zahlung der Stabilisierungshilfe an die Gemeinde Hohenroth ist Ende November 2015 erfolgt. Sie wurde mit der Auflage versehen, dass die Gemeinde Hohenroth bis spätestens Ende März 2016 im Benehmen mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld ein Haushaltskonsolidierungskonzept gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen vom 23.01.2014 mit dem Ziel erarbeitet, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen. Das Konzept soll in tabellarischer Form konkrete Angaben zu den erzielbaren Mehreinnahmen / Minderausgaben enthalten. Außerdem soll aus dem Konzept hervorgehen, wann mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird. Es wird daneben unerlässlich sein, dass sich die Gemeinde Hohenroth bei den Investitionen auf nur unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich beschränkt; soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen.

Vorrangiges Ziel der Haushaltskonsolidierung muss sein, die einengende Belastung durch den laufenden Schuldendienst nachhaltig zu reduzieren. Die gewährte Stabilisierungshilfe ist daher höchstmöglich zur Ablösung von fällig werdenden Darlehen zu verwenden.
Die Ablösung eines bestehenden Darlehens war im Haushaltsjahr 2015 in der Gesamtsumme von rd. 436.000 € möglich. Der betroffenen Bank wurde die Sondertilgung zum Ende der Zinsbindung angezeigt, die Tilgung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Außerdem wurde mit der Stabilisierungshilfe der Fehlbetrag aus dem Rechnungsabschluss 2014 in Höhe von 304.902 € (Kassenkredit) getilgt. Der investive Anteil der Stabilisierungshilfe in Höhe von 60.570 € wurde bzw. wird für die Friedhofserweiterung Hohenroth (58.487 €) und die Projektierung des weiteren Breitbandausbaus in der Gemeinde (2.083 €) verwendet.

 

Durch die Verwaltung wurde eine Erfassungsliste zur Haushaltskonsolidierung mit möglichen Einsparungen auf der Ausgabenseite und Mehreinnahmen auf der Einnahmenseite ausgearbeitet. Diese wurde bereits in der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.01.2016 ausführlich vorberaten.

Die erarbeiteten Punkte der Haushaltskonsolidierung werden als strategischer Ansatz für eine nachhaltige kommunale Haushaltswirtschaft in den kommenden Jahren gesehen. Dabei geht es der Gemeinde Hohenroth um die Wirkungen der Maßnahmen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt folgende Einzelmaßnahmen, die in der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.01.2016 erarbeitet wurden, in das Haushaltskonsolidierungskonzept mit aufzunehmen:

 

  1. Erhöhung der Hundesteuer ab 01.01.2017 (der genaue Wortlaut der neuen Hundesteuersatzung mit den neuen Steuersätzen wird noch separat beraten und beschlossen).

  2. Erhöhung der Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder in Hohenroth und Windshausen ab 01.09.2016 (der genaue Wortlaut der neuen Kindergartengebührensatzung mit den neuen Gebührensätzen wird noch separat beraten und beschlossen).

  3. Tennisplatz Hohenroth: Die, zurzeit nur noch wenigen Nutzer des gemeindlichen Tennisplatzes sollen auf ihre Bereitschaft angesprochen werden, den Unterhalt künftig in unentgeltlicher Eigenleistung vorzunehmen.

  4. Erhöhung der Kegelbahngebühr ab 01.07.2016 von 6 €/Std. auf 10 €/Std.

  5. Erhöhung der Benutzungsgebühren des Bürgerhauses Hohenroth ab 01.07.2016 auf 120 € pro Tag und 70 € pro ½ Tag (Reinigungskosten sind jeweils eingeschlossen).

  6. Verkauf von Grundstücken (Wege, Wald, Landwirtschaftsflächen etc.). In der Gemarkung Windshausen sind bei entsprechender Nachfrage Verkaufserlöse in Höhe von insgesamt 90.000 € möglich (2017 bis 2019). In weiteren Schritten werden mögliche Grundstücksverkäufe in Hohenroth und Leutershausen geprüft.

  7. Verkauf bzw. Vermietung von privat genutzten Parkflächen im Innerort (auf öffentlichem Grund). Gespräche mit den Anliegern sind noch zu führen. Die Höhe der möglichen Erlöse ist im Moment noch nicht abschätzbar.

  8. Bei der Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen wird versucht, höhere Pachtbeträge zu vereinbaren (Bekanntmachung im gemeindlichen Mitteilungsblatt, öffentliche Vergabe).

  9. Künftige Ablösung von fassionsmäßigen Leistungen an die Kirchen.

  10. Neuregelung der Gewährung von Investitionszuschüssen an örtliche Vereine, Kirchen und Gruppen, insbesondere unter Berücksichtigung der Mitgliederzahl, der Anzahl der Jugendlichen und des Vereinsvermögens (die Investitionsförderung ist derzeit ausgesetzt; eine Entscheidung über eine Neuregelung wird getroffen, sobald die Aussetzung wieder aufgehoben wird).

  11. Die Messzeiten der Kommunalen Verkehrsüberwachung werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt geprüft und ggf. reduziert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept für 2015 und die Folgejahre in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes:
Anlage 1 – Erfassungsliste Haushaltskonsolidierung
Anlage 2 – Listung Zinsfestschreibung aus laufenden Darlehensverträgen
Anlage 3 – Übersicht über die freiwilligen Leistungen

Anlage 4 – Übersicht über die defizitären Einrichtungen

Anlage 5 – Übersicht über die Gewerbesteuerentwicklung 2010 bis 2015

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept als auch seine Anlagen Nr. 1 bis 5 werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.

 

Aufgrund der umfangreichen Aufgabenstellungen, der drei Ortsteile sowie aller Einrichtungen zur Erfüllung der kommunalen Daseinsfürsorge (Kindergärten, Schule etc.) geht die Gemeinde davon aus, dass eine Konsolidierung des Haushaltes nicht vor 2024 erreicht werden kann.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14