Der Gemeinderat Hohenroth hat am 08.07.2003 beschlossen, dass die Vereine/Einrichtungen nicht mit den gesamten Verbrauchsgebühren belastet werden. Ausgehend von einem festen Sockelbetrag, welcher voll erstattet wird, werden zusätzlich vom übersteigenden Betrag 50 % an den jeweiligen Gebührenschuldner als freiwilliger Zuschuss der Gemeinde erstattet.

 

Den Abrechnungen des Gebührenzeitraumes 01.01.2015 bis 31.12.2015 der Wasser- und Kanalgebühren für die Vereine/Einrichtungen liegen die nachfolgenden Verbrauchswerte zugrunde:

 

 

Vereine

Verbrauch m³

Verbrauch Euro

max. Sockel-betrag Euro

verbleibende Gebühren für Verein Euro

dazu Zuschuss von  50 % Euro

Gesamtzu-schuss Euro

FSV Hohenroth

1368 m³ Sportplbewäss. +  188 m³ Wasser/Kanal

2.413,98

770,00

1.643,98

821,99

1.591,99

DJK Leutershausen

1308 m³ Sportplbewäss.+.                             293 m² Wasser/Kanal

2.696,74

770,00

1.926,74

963,37

1.733,37

DJK Windshausen

76 m³

166,49

770,00

166,49

0,00

166,49

Rad- und Heimatverein Höhenlust

75 m³

346,64

105,00

241,64

120,82

225,82

Musikverein/

Kirchenchor

1m³ Kirchenchor              20 m³  Musikverein

177,24

105,00

72,24

36,12

141,12

Kuratie Leutershausen

10 m³

142,73

105,00

37,73

18,87

123,87

Dorfgemeinschafts-haus Querbachshof

11 m³

145,87

105,00

40,87

20,44

125,44

GESAMTSUMME d. ZUSCHÜSSE:

 

6.089,69

2.730,00

4.129,69

1.981,61

4.108,10

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende anteilige Erstattungen an die Vereine/Einrichtungen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren zum Abrechnungszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 als freiwilligen Zuschuss:

 

DJK Leutershausen                                                    1.733,37 Euro

DJK Windshausen                                                         166,49 Euro

Rad- und Heimatverein Höhenlust                                225,82 Euro

Musikverein/Kirchenchor                                              141,12 Euro

Kuratie Leutershausen                                                  123,87 Euro

Dorfgemeinschaftshaus Querbachshof                        125,44 Euro

 

Gesamtsumme                                                          2.516,11 Euro

 

Die Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, den o.g. Vereinen die Entscheidung des Gemeinderates mitzuteilen und die angegebenen Zuschüsse auszuzahlen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Ferner beschließt der Gemeinderat, auch dem Sportverein FSV Hohenroth die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 in Höhe von 1.591,99 Euro als Zuschuss zu gewähren.

 

Herr Karl-Heinz Straub nimmt als 1. Vorstand des FSV Hohenroth an der Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO).

 

Die Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, auch dem Sportverein FSV Hohenroth die Entscheidung des Gemeinderates mitzuteilen und den Zuschuss auszuzahlen.

 

Die Gesamthöhe der Zuschüsse an alle Vereine beläuft sich dann auf insgesamt 4.108,10 Euro.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14