Sitzung: 12.04.2016 BHR/004/2016
Der Bauausschuss
hatte bereits in der Sitzung vom 13.05.2015 sein Einvernehmen zum o.g.
Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl. Nr. 1591 erteilt. Im Zuge des Baugenehmigungs-verfahrens
wurde eine Standortveränderung vereinbart. Das Vorhaben soll nun auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1645 realisiert werden. Auf dem Grundstück befindet sich
bereits eine landwirtschaftliche Unterstellhalle.
Die Größe der
Halle bleibt unverändert. Durch die Höhe der Getreidesilos erreicht die
Überdachung der Anlagen eine Höhe von ca. 14 m. Durch das angefügte Pultdach
für die Unterstellhalle wird die Höhe jedoch optisch kaschiert. Auf der
Nordwestseite wird eine Höhe von ca. 10 m erreicht; durch das angefügte
Pultdach der Anlieferung wird diese Höhe auch optisch verringert. Die
Bauausführung soll in einer Holzkonstruktion mit Trapezblecheindeckung
erfolgen.
Bei dem Vorhaben
handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Zufahrt soll
über den befestigten, geschotterten gemeindlichen Weg Fl.Nr. 1674, Schweinhofer
Weg, erfolgen.
Die Träger öffentliche
Belange (Naturschutz usw.) werden im Baugenehmigungsverfahren nochmals durch
das Landratsamt beteiligt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
einer überdeckten Getreidesiloanlage mit Unterstellhalle für
landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1645 in Querbachshof
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Bauausschussmitglied Christof Herbert nimmt wegen persönlicher
Beteiligung nicht an der Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO)