Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung einer überdeckten Getreidesiloanlage mit Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1645 in Querbachshof vorgelegt.

 

Der Bauausschuss hatte bereits in der Sitzung vom 13.05.2015 sein Einvernehmen zum o.g. Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl. Nr. 1591 erteilt. Im Zuge des Baugenehmigungs-verfahrens wurde eine Standortveränderung vereinbart. Das Vorhaben soll nun auf dem Grundstück Fl.Nr. 1645 realisiert werden. Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine landwirtschaftliche Unterstellhalle.  

 

Die Größe der Halle bleibt unverändert. Durch die Höhe der Getreidesilos erreicht die Überdachung der Anlagen eine Höhe von ca. 14 m. Durch das angefügte Pultdach für die Unterstellhalle wird die Höhe jedoch optisch kaschiert. Auf der Nordwestseite wird eine Höhe von ca. 10 m erreicht; durch das angefügte Pultdach der Anlieferung wird diese Höhe auch optisch verringert. Die Bauausführung soll in einer Holzkonstruktion mit Trapezblecheindeckung erfolgen.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch. Die Erschließung ist gesichert.

Die Zufahrt soll über den befestigten, geschotterten gemeindlichen Weg Fl.Nr. 1674, Schweinhofer Weg, erfolgen.

 

Die Träger öffentliche Belange (Naturschutz usw.) werden im Baugenehmigungsverfahren nochmals durch das Landratsamt beteiligt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer überdeckten Getreidesiloanlage mit Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1645 in Querbachshof entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Bauausschussmitglied Christof Herbert nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO)