Die gewerblichen Bauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterm Dorf“ in Hohenroth sind alle genutzt bzw. befinden sich in Privateigentum.

 

Die Bauhofgemeinschaft beabsichtigt eine Erweiterung des Bauhofs am Standort Hohenroth. Auch ein dort ansässiger Gewerbetreibender benötigt neue Bauflächen.

 

Es ist daher angezeigt, südwestlich an die vorhandenen Flächen angrenzend, neue gewerbliche Bauflächen zu schaffen.

Im Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich bereits als gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt.

Die über die Bauflächen verlaufende 20kV-Freileitung soll im Zuge der Erschließung erdverkabelt werden.

 

Der Geltungsbereich eines neuen Bebauungsplans könnte sich auf die Grundstücke Fl.Nrn 585/1, 586, 587/1, 589, 590 (teilweise), 591 und 307/1, Gemarkung Hohenroth erstrecken.

Das Grundstück Fl.Nr. 307/1 ist als MI-Fläche festgesetzt. Diese Ausweisung ist wegen der benachbarten Wohngebäude beizubehalten.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn 585/1, 586, 587/1, 589, 590 (teilweise), 591, Gemarkung Hohenroth einen Bebauungsplan zur Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/1, Gemarkung Hohenroth zur Ausweisung eines Mischgebiets aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Hinterm Dorf II“.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17