Sitzung: 12.04.2016 GHR/004/2016
Die gewerblichen Bauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterm Dorf“ in Hohenroth sind alle genutzt bzw. befinden sich in
Privateigentum.
Die Bauhofgemeinschaft beabsichtigt eine Erweiterung des Bauhofs am
Standort Hohenroth. Auch ein dort ansässiger
Gewerbetreibender benötigt neue Bauflächen.
Es ist daher angezeigt, südwestlich an die vorhandenen Flächen
angrenzend, neue gewerbliche Bauflächen zu schaffen.
Im Flächennutzungsplan ist der
betreffende Bereich bereits als gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt.
Die über die Bauflächen verlaufende 20kV-Freileitung soll im Zuge der
Erschließung erdverkabelt werden.
Der Geltungsbereich eines neuen Bebauungsplans
könnte sich auf die Grundstücke Fl.Nrn 585/1, 586, 587/1, 589, 590 (teilweise),
591 und 307/1, Gemarkung Hohenroth erstrecken.
Das Grundstück Fl.Nr. 307/1 ist als MI-Fläche festgesetzt. Diese
Ausweisung ist wegen der benachbarten Wohngebäude beizubehalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn 585/1, 586,
587/1, 589, 590 (teilweise), 591, Gemarkung Hohenroth
einen Bebauungsplan zur Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und auf dem
Grundstück Fl.Nr. 307/1, Gemarkung Hohenroth zur Ausweisung eines Mischgebiets
aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Hinterm Dorf II“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |