Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.

 

Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu halten und insbesondere die Spendenbereitschaft, sowie das Spendenaufkommen nicht zu beeinträchtigen.

 

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.

 

Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.

 

Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.

 

 


Beschluss:

 

Folgende Spenden an die Gemeinde Hohenroth, als Begünstigte, wurden im Jahr 2015 durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale dokumentiert:

 

Anbieter / Geber der Zuwendung

Tag d. Angebots / der Ausreichung

Zweck/Umfang/Art der Zuwendung

Begünstigter

rechtl. Beziehungsverh. zw. Anbieter/Geber der Zuwendung und Empfänger

Erich Vey, Würzburg

19.11.2015

Geldzuwendung

791,44 €

Haus für Kinder, Windhausen

Nicht bekannt

Karl Vey, Würzburg

19.11.2015

Geldzuwendung

791,44 €

Haus für Kinder, Windshausen

Nicht bekannt

Sparkasse Bad Neustadt

24.09.2015

Geldzuwendung

500,00 €

Gemeinde Hohenroth – Mehrgenerationenplatz

Nicht bekannt

Kleinhenz Franziska, Hohenroth

07.07.2015

Sachzuwendung

300,00 €

Haus für Kinder, Windshausen - Bastelmaterial

Nicht bekannt

Wirsing Wolfgang, Attenkirchen

30.06.2015

Geldzuwendung

1.000,00 €

Haus für Kinder, Windshausen

Nicht bekannt

Fa. Kurt Geis GmbH

15.06.2015

Geldzuwendung

50,00 €

Schule Hohenroth

Nicht bekannt

Wilm Steuerkanzlei, Hohenroth

06.05.2015

Geldzuwendung

200,00 €

Schule Hohenroth

Nicht bekannt

Fa. Alban Schmitt, Hohenroth

30.04.2015

Geldzuwendung

100,00 €

Schule Hohenroth

Nicht bekannt

Apotheke Hohenroth

30.04.2015

Geldzuwendung

100,00 €

Schule Hohenroth

Nicht bekannt

Dr. med. Fröhling, Hohenroth

30.04.2015

Geldzuwendung

100,00 €

Schule Hohenroth

Nicht bekannt

Fa. Horst Barth, Windshausen

30.04.2015

Geldzuwendung

50,00 €

Schule Hohenroth

Nicht bekannt

Fa. Tegut, Claudia Leier, Hohenroth

30.04.2015

Geldzuwendung

50,00 €

Schule Hohenroth

Nicht bekannt

Babybasarteam, Monika Braun, Hohenroth

25.03.2015

Geldzuwendung

610,00 €

Haus für Kinder, Hohenroth

Nicht bekannt

PSD Bank, Nürnberg eG

22.01.2015

Geldzuwendung

2.000,00 €

Schule Hohenroth - Projekt "Modelleisenbahn"

Nicht bekannt

Gesamtsumme:

6.642,88 €

 

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden usw. für die gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2015, wie dokumentiert, zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15