Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Aufbringung einer Schleppgaube auf das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1719/1 in der Raiffeisenstraße 14 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Dach wird neu eingedeckt und in diesem Zusammenhang soll auf der Westseite des Wohnhauses eine Schleppgaube mit einer Breite von 4,50 m aufgebracht werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1719/1 liegt im Geltungsberiech des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Sportplatz“. Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen über die Zulässigkeit, die Größe und Ausführung und Gestaltung von Gauben. Es ist daher die Vorlage eines Bauantrages erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Aufbringung einer Schleppgaube auf das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1719/1 in der Raiffeisenstraße 14 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7