Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der künftigen Bezeichnung Landwehr 37 im Bauabschnitt „Landwehr III“ vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr III“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.