Sitzung: 05.07.2016 GHR/007/2016
Unterschiedliche Gedanken und Voraussetzungen leiten heute Menschen zu
Lebzeiten, ihre letzte Ruhestätte zu bestimmen. Oft kommt die persönliche
Situation der Hinterbliebenen wegen eines auswärtigen Wohnortes oder anderen
Grundes hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung der Grabstätte hinzu. Aufgrund
dieser Gegebenheiten setzt sich zunehmend die Urnenbestattung durch. Aus
Gründen der Bodenkonsistenz wurden weitere Grabformen, wie die
Grabkammerbestattung, geschaffen.
Die Gemeinde Hohenroth hat in den vergangenen Jahren sukzessiv in ihren
Friedhöfen dieser Entwicklung Rechnung getragen, umfassende Investitionen
getätigt und kann seinen Bürgern nunmehr alle Grabformen anbieten. In den
Friedhöfen Leutershausen und Hohenroth sind die entsprechenden Maßnahmen
abgeschlossen. In Windshausen werden weitere Möglichkeiten der Urnenbestattung
noch ihren Platz finden. So finden die Bürger in den Friedhöfen der Gemeinde insgesamt
zehn Grabarten von den bisher üblichen Reihen- und Familiengräbern bis zu
Grabkammern, Urnenstelen, Erdurnengrabstätten und Gräbern in naturnahen
Anlagen, wie beispielsweise im neuen Friedhain.
Durch eine optimale Sicherung des Bauunterhaltes in den Friedhöfen durch
die Bauhofgemeinschaft befinden sich die
Friedhofsanlagen in einem hervorragenden Zustand.
Die jüngsten Maßnahmen der Gemeinde haben die Friedhöfe der Gemeinde
zunehmend nicht mehr nur zur Orten der Totenruhe, sondern auch zu Orten der
Begegnungen der Menschen gemacht, womit die Friedhöfe auch Funktionen für die
Gemeinschaft der Orte erfüllen.
Die getroffenen Investitionen und die Betriebskosten verlangen von der
Gemeinde eine stete Betrachtung der Gebühren, da Friedhöfe als sogenannte
kostenrechnende Einrichtungen nach den gesetzlichen Bestimmungen kostendeckend
geführt werden müssen. Zu den relevanten Kosten gehören die Abschreibungen und
die kalkulatorische Verzinsung der Investitionen sowie die Betriebs- und
Verwaltungskosten. Für die drei Friedhöfe in der Gemeinde sind dabei jährlich
rund 90.000 € an Kosten abzudecken.
Der Finanzausschuss hat sich in zwei Sitzungen ausführlich mit der
Kosten- und Gebührensituation unter Berücksichtigung der einzelnen Grabarten
auseinandergesetzt. Dabei wurde die Qualität der Friedhöfe ebenso ins Feld
geführt, wie die Notwendigkeit einer Abdeckung der anfallenden Kosten durch die
Gebühren. Allerdings betonen die Mitglieder des Finanzausschusses mit Bürgermeister
Straub, dass die Gestaltung und Begrünung zwischenzeitlich für den
Aufenthaltscharakter der Friedhöfe eine Bedeutung erlangt haben, die sich bei
der Gebührengestaltung durch einen Abschlag der anzusetzenden Kosten für
Gemeinnützigkeitszwecke bemerkbar machen sollen. Bei den Empfehlungen der neuen
Gebühren fand ein solcher Faktor Eingang.
Durch die steigenden Bestattungen, die höhere Anzahl der Gräber und den
Gemeinnützigkeitsfaktor kommt es durchweg zu einer Reduzierung der aktuellen
Gebühren.
Dem Gemeinderat werden folgende neuen Gebührenfestsetzungen zur
Beschlussfassung vorgeschlagen:
Die Grabgebühr beträgt jährlich für die Dauer der Ruhefrist für
|
|
bisherige Grabgebühr |
Beschluss-empfehlung |
a) |
eine Einzelgrabstätte (Reihengrab) eine Einzelgrabstätte (nur Ehegattenbestattung) |
130,00 € - |
125,00 € 90,00 € |
b) |
eine Doppelgrabstätte eine Doppelgrabstätte (nur Ehegattenbestattung) |
195,00 € - |
160,00 € 90,00 € |
c) |
eine Grabkammer |
225,00 € |
175,00 € |
d) |
eine Kindergrabstätte |
120,00 € |
80,00 € |
e) |
eine Urnenerdgrabstätte |
205,00 € |
190,00 € |
f) |
eine Urnengrabstätte im Rasenfeld |
160,00 € |
125,00 € |
g) |
eine Urnengrabstätte im Friedhain |
- |
95,00 € |
h) |
eine Urnengrabstätte in Gemeinschaftsanlagen |
135,00 € |
120,00 € |
i) |
eine Urnengrabstätte in der Urnenwand/Urnenstele |
190,00 € |
175,00 € |
j) |
eine Ehrengrabstätte |
- |
- |
Für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts werden für die Dauer der
Ruhefrist die entsprechenden Grabgebühren je angefangenes Jahr zeitanteilig
nach angefangenen Monaten berechnet und festgesetzt.
Für die Schiefergrabtafeln im Friedhain und die Urnengrabstätten in Gemeinschaftsanlagen,
die von der Gemeinde beschafft, beschriftet und angebracht werden, wird eine
Gebühr von 200,00 € empfohlen.
Für die Bestattung in der Grabhülle (ohne Kosten für Graböffnen- und
schließen und ohne Grabgebühr) empfiehlt der Finanzausschuss nach kalkulierten
Kosten für die nötigen Sonderarbeiten und das Hüllenmaterial eine Gebühr von
1.500 €.
Die zur Beschlussfassung vorzulegende Satzungsänderung beinhaltet diese
Vorschläge.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die diesem Beschluss beigefügte
Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Hohenroth.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
6 |
Anwesend: |
14 |