Unterschiedliche Gedanken und Voraussetzungen leiten heute Menschen zu Lebzeiten, ihre letzte Ruhestätte zu bestimmen. Oft kommt die persönliche Situation der Hinterbliebenen wegen eines auswärtigen Wohnortes oder anderen Grundes hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung der Grabstätte hinzu. Aufgrund dieser Gegebenheiten setzt sich zunehmend die Urnenbestattung durch. Aus Gründen der Bodenkonsistenz wurden weitere Grabformen, wie die Grabkammerbestattung, geschaffen.

 

Die Gemeinde Hohenroth hat in den vergangenen Jahren sukzessiv in ihren Friedhöfen dieser Entwicklung Rechnung getragen, umfassende Investitionen getätigt und kann seinen Bürgern nunmehr alle Grabformen anbieten. In den Friedhöfen Leutershausen und Hohenroth sind die entsprechenden Maßnahmen abgeschlossen. In Windshausen werden weitere Möglichkeiten der Urnenbestattung noch ihren Platz finden. So finden die Bürger in den Friedhöfen der Gemeinde insgesamt zehn Grabarten von den bisher üblichen Reihen- und Familiengräbern bis zu Grabkammern, Urnenstelen, Erdurnengrabstätten und Gräbern in naturnahen Anlagen, wie beispielsweise im neuen Friedhain.

 

Durch eine optimale Sicherung des Bauunterhaltes in den Friedhöfen durch die  Bauhofgemeinschaft befinden sich die Friedhofsanlagen in einem hervorragenden Zustand.

 

Die jüngsten Maßnahmen der Gemeinde haben die Friedhöfe der Gemeinde zunehmend nicht mehr nur zur Orten der Totenruhe, sondern auch zu Orten der Begegnungen der Menschen gemacht, womit die Friedhöfe auch Funktionen für die Gemeinschaft der Orte erfüllen.

 

Die getroffenen Investitionen und die Betriebskosten verlangen von der Gemeinde eine stete Betrachtung der Gebühren, da Friedhöfe als sogenannte kostenrechnende Einrichtungen nach den gesetzlichen Bestimmungen kostendeckend geführt werden müssen. Zu den relevanten Kosten gehören die Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung der Investitionen sowie die Betriebs- und Verwaltungskosten. Für die drei Friedhöfe in der Gemeinde sind dabei jährlich rund 90.000 € an Kosten abzudecken.

 

Der Finanzausschuss hat sich in zwei Sitzungen ausführlich mit der Kosten- und Gebührensituation unter Berücksichtigung der einzelnen Grabarten auseinandergesetzt. Dabei wurde die Qualität der Friedhöfe ebenso ins Feld geführt, wie die Notwendigkeit einer Abdeckung der anfallenden Kosten durch die Gebühren. Allerdings betonen die Mitglieder des Finanzausschusses mit Bürgermeister Straub, dass die Gestaltung und Begrünung zwischenzeitlich für den Aufenthaltscharakter der Friedhöfe eine Bedeutung erlangt haben, die sich bei der Gebührengestaltung durch einen Abschlag der anzusetzenden Kosten für Gemeinnützigkeitszwecke bemerkbar machen sollen. Bei den Empfehlungen der neuen Gebühren fand ein solcher Faktor Eingang.

 

Durch die steigenden Bestattungen, die höhere Anzahl der Gräber und den Gemeinnützigkeitsfaktor kommt es durchweg zu einer Reduzierung der aktuellen Gebühren.

 

Dem Gemeinderat werden folgende neuen Gebührenfestsetzungen zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Die Grabgebühr beträgt jährlich für die Dauer der Ruhefrist für

           

 

 

bisherige

Grabgebühr

Beschluss-empfehlung

a)

eine Einzelgrabstätte (Reihengrab)

eine Einzelgrabstätte (nur Ehegattenbestattung)

130,00 €

-

125,00 €

90,00 €

b)

eine Doppelgrabstätte

eine Doppelgrabstätte (nur Ehegattenbestattung)

195,00 €

-

160,00 €

90,00 €

c)

eine Grabkammer

225,00 €

175,00 €

d)

eine Kindergrabstätte

120,00 €

80,00 €

e)

eine Urnenerdgrabstätte

205,00 €

190,00 €

f)

eine Urnengrabstätte im Rasenfeld

160,00 €

125,00 €

g)

eine Urnengrabstätte im Friedhain

-

95,00 €

h)

eine Urnengrabstätte in Gemeinschaftsanlagen

135,00 €

120,00 €

i)

eine Urnengrabstätte in der Urnenwand/Urnenstele

190,00 €

175,00 €

j)

eine Ehrengrabstätte

-

-

 

Für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts werden für die Dauer der Ruhefrist die entsprechenden Grabgebühren je angefangenes Jahr zeitanteilig nach angefangenen Monaten berechnet und festgesetzt.

 

Für die Schiefergrabtafeln im Friedhain und die Urnengrabstätten in Gemeinschaftsanlagen, die von der Gemeinde beschafft, beschriftet und angebracht werden, wird eine Gebühr von 200,00 € empfohlen.

 

Für die Bestattung in der Grabhülle (ohne Kosten für Graböffnen- und schließen und ohne Grabgebühr) empfiehlt der Finanzausschuss nach kalkulierten Kosten für die nötigen Sonderarbeiten und das Hüllenmaterial eine Gebühr von 1.500 €.

 

Die zur Beschlussfassung vorzulegende Satzungsänderung beinhaltet diese Vorschläge.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die diesem Beschluss beigefügte Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Hohenroth.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

6

Anwesend:

14