Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat mit Schreiben vom 07.07.2016 der Gemeinde Hohenroth mitgeteilt, dass der Landkreis beabsichtigt die Anpassung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der NES 8 in Windshausen (vgl. Anlage) bei der Regierung von Unterfranken zu beantragen. Das Einvernehmen der Gemeinde Hohenroth ist dazu erforderlich. Die Neufestsetzung ist notwendig, da festgestellt wurde, dass in vielen Fällen die alten Ortsdurchfahrtsgrenzen nicht mehr mit tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen.

 

Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Kreisstraße (Staats- oder Bundesstraße), der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetz dient (Art 4 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)).

Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindebezirks, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Der Zusammenhang der geschlossenen Ortslage wird nicht unterbrochen durch einzelne unbebaute Grundstücke (Baulücken).

 

Rechtliche Bedeutung der Ortsdurchfahrt:

 

Der Landkreis trägt die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrt, soweit sie nicht den Gemeinden obliegt (geteilte Straßenbaulast). Die Straßenbaulast für die Gehwege und Parkplätze einschließlich Parkstreifen in der Ortsdurchfahrt obliegt stets der Gemeinde.

 

Außerhalb der Ortsdurchfahrt besteht an Kreisstraßen ein Anbauverbot in einer Entfernung von unter 15 Meter zu Straße.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erklärt sein Einvernehmen mit der vorgesehenen und nachstehend beschriebenen Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Windshausen im Zuge der Kreisstraße NES 8.

 

  1. Gemäß Art 4 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG werden die OD-Grenzen der Kreisstraße NES 8 bei Abschnitt 120, Station 0,103 (Flucht der südlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 230, Gemarkung Windshausen) und bei Abschnitt 120, Station 0,664 (südliche Eckausrundung Weg Fl.Nr. 160, Gemarkung Windshausen) festgesetzt.

 

  1. Es wird festgestellt, dass die Ortsdurchfahrt von Hohenroth – Gemeindeteil Windshausen – im Zuge der Kreisstraße NES 8 entsprechend der Ortsdurchfahrtsrichtlinien (Fassung Ausgabe 2008) in Nachstehende Erschließungs- und Verknüpfungsbereiche unterteilt wird:

 

Abschnitt

von Station

bis Station

OD-Bereich

Lagebeschreibung der Station

120

0,103*

0,644**

Erschließungsbereich

*) Flucht der südlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 230, Gemarkung Windshausen

 

**) südliche Eckausrundung Weg Fl.Nr. 160, Gemarkung Windshausen

 

Verknüpfungsbereich entfällt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7