Sitzung: 06.09.2016 GHR/016/2016
Die in der Sitzung am 05.07.2016 erlassene Friedhofssatzung bedarf in
einigen Unterpunkten noch einer Klarstellung. Deshalb wird folgende Änderung
der Friedhofssatzung vorgeschlagen.
Beschluss:
Die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth vom 15.06.2016 wird wie folgt
geändert:
Aufgrund
von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) vom 22.08.1998 (GVBl S. 796) in der derzeit geltenden Fassung
erlässt die Gemeinde Hohenroth folgende
Satzung zur
Änderung der Satzung über die Benutzung
der
Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen
der
Gemeinde Hohenroth
§ 1
§ 4 Abs. 3
Satz 2, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 werden wie folgt ergänzt:
„, sofern
die Ruhefristen nicht verlängert werden.“
§ 2
In § 15 wird folgender Absatz ergänzt:
(2) Im Friedhof Windshausen können in einer
Urnenerdgrabstätte bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Der bisherige Abs. 2 wird zu Abs. 3.
§ 3
In § 17 wird folgender Absatz ergänzt:
(2) Im
Friedhain können Urnengrabstätten nach einer Bestattung für die weitere
Bestattung von Ehegatten oder Verwandten ersten Grades in der geraden Linie
oder Geschwister des Verstorbenen reserviert werden. Eine Reservierung erfolgt
für einen Zeitraum von 12 Jahren und kann verlängert werden.
Die bisherigen Abs. 2 bis 6 werden zu Abs. 3 bis 7.
§ 4
In § 26 Abs. 2 Buchst. j) werden die Wörter
„Urnengrabstätten“ durch „Urnenerdgrabstätten“ ersetzt.
§ 5
In § 26 Abs. 3 Buchst. d) wird das Wort
„Urnengrabstätten“ durch „Urnenerdgrabstätten“ ersetzt.
§ 6
In § 29 Abs. 2 Satz 3 werden die §§ 21 und 22 durch
die §§ 23 und 24 ersetzt.
§ 7
In § 37 werden die Worte „Ruhezeit“ bzw. „Ruhezeiten“
durch „Ruhefrist“ bzw. „Ruhefristen“ ersetzt.
§ 8
Die
vorstehende Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Hohenroth,
den ……………
Georg
Straub
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |