Die in der Sitzung am 05.07.2016 erlassene Friedhofssatzung bedarf in einigen Unterpunkten noch einer Klarstellung. Deshalb wird folgende Änderung der Friedhofssatzung vorgeschlagen.


Beschluss:

 

Die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth vom 15.06.2016 wird wie folgt geändert:

 

 

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) vom 22.08.1998 (GVBl S. 796) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Hohenroth folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung

der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen

 

der Gemeinde Hohenroth

 

 

§ 1

 

§ 4 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 werden wie folgt ergänzt:

 

„, sofern die Ruhefristen nicht verlängert werden.“

 

§ 2

 

In § 15 wird folgender Absatz ergänzt:

 

(2) Im Friedhof Windshausen können in einer Urnenerdgrabstätte bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.

 

Der bisherige Abs. 2 wird zu Abs. 3.

 

§ 3

 

In § 17 wird folgender Absatz ergänzt:

 

(2) Im Friedhain können Urnengrabstätten nach einer Bestattung für die weitere Bestattung von Ehegatten oder Verwandten ersten Grades in der geraden Linie oder Geschwister des Verstorbenen reserviert werden. Eine Reservierung erfolgt für einen Zeitraum von 12 Jahren und kann verlängert werden.

 

Die bisherigen Abs. 2 bis 6 werden zu Abs. 3 bis 7.

 

§ 4

 

In § 26 Abs. 2 Buchst. j) werden die Wörter „Urnengrabstätten“ durch „Urnenerdgrabstätten“ ersetzt.

 

§ 5

 

In § 26 Abs. 3 Buchst. d) wird das Wort „Urnengrabstätten“ durch „Urnenerdgrabstätten“ ersetzt.

 

§ 6

 

In § 29 Abs. 2 Satz 3 werden die §§ 21 und 22 durch die §§ 23 und 24 ersetzt.

 

§ 7

 

In § 37 werden die Worte „Ruhezeit“ bzw. „Ruhezeiten“ durch „Ruhefrist“ bzw. „Ruhefristen“ ersetzt.

 

§ 8

 

Die vorstehende Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Hohenroth, den ……………

 

 

 

Georg Straub
1. Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14