Auf den Grundstücken Fl.Nrn. 134/1, 135, 136, 137, 140 und 141 in der Gemarkung Leutershausen ist laut Auskunft des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, aufgrund immissionsschutzrechtlicher Belange, keine Wohnbebauung möglich.

 

Im Jahr 2006 wurde durch das Landratsamt einer Wohnbebauung auf den Grundstücken zugestimmt, jedoch haben sich seitdem die Gegebenheiten derart verändert, dass dies heute nicht mehr zulässig ist.

 

Seitens der Gemeinderäte wäre es denkbar, dort eine Unterstell- oder Lagerhalle zu errichten. Da bei einigen Bürgern von Leutershausen Bedarf an einer solchen Halle besteht, soll dieser Bereich möglichen Bauherrn vorgeschlagen werden. Auflagen zur Begrünung eines solchen Bauwerks sollen dabei zur Bedingung gemacht werden.

 

In der nächsten Sitzung soll dies abschließend beraten werden, bis dahin sollen die Gemeinderäte sich vor Ort ein Bild von den Gegebenheiten machen.