Sitzung: 06.09.2016 GHR/016/2016
Auf den Grundstücken Fl.Nrn. 134/1, 135, 136, 137, 140 und 141 in der
Gemarkung Leutershausen ist laut Auskunft des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
aufgrund immissionsschutzrechtlicher Belange, keine Wohnbebauung möglich.
Im Jahr 2006 wurde durch das Landratsamt einer Wohnbebauung auf den
Grundstücken zugestimmt, jedoch haben sich seitdem die Gegebenheiten derart
verändert, dass dies heute nicht mehr zulässig ist.
Seitens der Gemeinderäte wäre es denkbar, dort eine Unterstell- oder
Lagerhalle zu errichten. Da bei einigen Bürgern von Leutershausen Bedarf an
einer solchen Halle besteht, soll dieser Bereich möglichen Bauherrn
vorgeschlagen werden. Auflagen zur Begrünung eines solchen Bauwerks sollen
dabei zur Bedingung gemacht werden.
In der nächsten Sitzung soll dies abschließend beraten werden, bis dahin
sollen die Gemeinderäte sich vor Ort ein Bild von den Gegebenheiten machen.