Sitzung: 13.09.2016 BHR/009/2016
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit
Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/27, Landwehr 40 im Baugebiet
„Landwehr III“ vorgelegt.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Landwehr III“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser
und Kanal) ist gesichert.
Im Bebauungsplan ist die max. Gebäudebreite mit 12 m festgelegt und die Grundflächenzahl
mit 0,35. Aufgrund der Größe des
Baukörpers auf einer Ebene wird die Grundflächenzahl und auch die max.
Gebäudebreite überschritten.
Der Bauherr beantragt hierfür Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans.
Der Bauausschuss wird um Beratung und Entscheidung gebeten, ob die geplante
Bebauung des Grundstückes in diesem Maß so zugelassen werden soll.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/27, Landwehr
40 im Baugebiet „Landwehr III“ entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen
keine Einwände gegen die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans für die Nichteinhaltung der max. Gebäudebreite und
Grundflächenzahl.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |