Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/27, Landwehr 40 im Baugebiet „Landwehr III“ vorgelegt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr III“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Im Bebauungsplan ist die max. Gebäudebreite mit 12 m festgelegt und die Grundflächenzahl mit 0,35.  Aufgrund der Größe des Baukörpers auf einer Ebene wird die Grundflächenzahl und auch die max. Gebäudebreite überschritten.

 

Der Bauherr beantragt hierfür Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Der Bauausschuss wird um Beratung und Entscheidung gebeten, ob die geplante Bebauung des Grundstückes in diesem Maß so zugelassen werden soll.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/27, Landwehr 40 im Baugebiet „Landwehr III“ entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von  Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Nichteinhaltung der max. Gebäudebreite und Grundflächenzahl.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7