Die Fl.Nrn. 134/1, 135, 136, 137, 140 und 141, Gemarkung Leutershausen eignen sich nicht für eine Wohnbebauung.

Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 140 und 141  eine Streuobstwiese anzulegen. Das Grundstück 134/1 sollte als Grünstreifen/Weg erhalten bleiben.

 

Die Grundstücke Fl.Nrn. 135, 136 und 137 eignen sich für die Errichtung einer kleinen, eingeschossigen Lagerhalle mit Satteldach 38° Dachneigung. Die Außenmaße des  Baukörpers sollten nicht größer als 14 m x 8 m sein.

Der Baukörper ist einzugrünen.

 

Hierzu wurden zwei mögliche Bauvarianten von der Verwaltung ausgearbeitet.

 

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, auf der gesamten Fläche eine Streuobstwiese zu errichten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 135, 136 und 137, Gemarkung Leutershausen eine Bebauung mit einer kleinen, eingeschossigen Lagerhalle zuzulassen. Die Außenmaße dürfen eine Größe von 14 m x 8 m nicht überschreiten. Der Baukörper ist entsprechend einzugrünen.

Einer Bebauung wie in Variante 2 dargestellt wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

15