Sitzung: 20.09.2016 GHR/009/2016
Die Fl.Nrn. 134/1, 135, 136, 137, 140 und 141, Gemarkung Leutershausen
eignen sich nicht für eine Wohnbebauung.
Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, auf den Grundstücken Fl.Nrn.
140 und 141 eine Streuobstwiese
anzulegen. Das Grundstück 134/1 sollte als Grünstreifen/Weg erhalten bleiben.
Die Grundstücke Fl.Nrn. 135, 136 und 137 eignen sich für die Errichtung
einer kleinen, eingeschossigen Lagerhalle mit Satteldach 38° Dachneigung. Die
Außenmaße des Baukörpers sollten nicht
größer als 14 m x 8 m sein.
Der Baukörper ist einzugrünen.
Hierzu wurden zwei mögliche Bauvarianten von der Verwaltung ausgearbeitet.
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, auf der gesamten Fläche
eine Streuobstwiese zu errichten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 135, 136 und 137, Gemarkung Leutershausen eine Bebauung mit einer kleinen, eingeschossigen Lagerhalle zuzulassen. Die Außenmaße dürfen eine Größe von 14 m x 8 m nicht überschreiten. Der Baukörper ist entsprechend einzugrünen.
Einer Bebauung wie in Variante 2 dargestellt wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
15 |