Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Abstellraum auf den Grundstücken Fl. Nr. 1684/24 und 1685/33, Landwehr 34 vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr III“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.