Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/7, Erdmannstal  40 im Ortsteil Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 610/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“.

 

In den Festsetzungen des Bebauungsplanes  Nr. C.2.1 ist als max. Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens 0,50 m über der mittleren natürlichen Geländehöhe festgelegt. Nach den eingereichten Planunterlagen wird diese Höhe um 51,5 cm (siehe Süd-Ansicht) überschritten. Der Bauherr begründet die festgelegte Höhe damit, um ebenerdig  von der Garage ins Haus zu kommen.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Nichteinhaltung der Höhe des Fertigfußbodens und der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze.

 

Die notwendigen zwei Stellplätze wurden mit der Doppelgarage nachgewiesen.

 

Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/7, Erdmannstal  40 im Ortsteil Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Nichteinhaltung der Höhe des Fertigfußbodens und der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6