Sitzung: 10.01.2017 BHR/001/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/7, Erdmannstal 40 im Ortsteil Windshausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 610/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Erdmannstal“.
In den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. C.2.1 ist als max. Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens 0,50 m
über der mittleren natürlichen Geländehöhe festgelegt. Nach den eingereichten
Planunterlagen wird diese Höhe um 51,5 cm (siehe Süd-Ansicht) überschritten.
Der Bauherr begründet die festgelegte Höhe damit, um ebenerdig von der Garage ins Haus zu kommen.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes erforderlich für die Nichteinhaltung der Höhe des
Fertigfußbodens und der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze.
Die notwendigen zwei Stellplätze wurden mit der Doppelgarage
nachgewiesen.
Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/7,
Erdmannstal 40 im Ortsteil Windshausen
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die
Nichteinhaltung der Höhe des Fertigfußbodens und der geringfügigen
Überschreitung der Baugrenze.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |