Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1714/8, Am Sportplatz 5 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1714/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Sportplatz“.

Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine eingeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoß (E + DG) vor. Als Dachform sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 28° bis 35° festgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau des Doppelhauses mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 45°. Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird sowohl auf der Nordwestseite als auch auf der Südostseite überschritten.  Die Baugrenze ist mit 5 m zur Straße bzw. zum Nachbargrundstück eingetragen. Der Mindestabstand von 3 m wird jedoch auf beiden Seiten eingehalten.
Das Grundstück soll später geteilt werden. Für jede Haushälfte ist ein gesonderter Anschluss für Wasser- und Kanal vorgesehen.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ wird erforderlich für die abweichende Dachneigung und die Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenzen.

 

Pro Wohneinheit werden eine Garage und ein Stellplatz nachgewiesen. Dies ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.

 

Die Nachbarunterschriften werden noch eingeholt. 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1714/8, Am Sportplatz 5 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen, soweit die Nachbarunterschriften erteilt werden, keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungspalens „Am Sportplatz“ bezüglich der Nichteinhaltung der Dachneigung und der Baugrenzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6