Sitzung: 10.01.2017 BHR/001/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit
Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1714/8, Am Sportplatz 5 in Hohenroth
vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 1714/8 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Am Sportplatz“.
Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine eingeschossige Bauweise
mit ausgebautem Dachgeschoß (E + DG) vor. Als Dachform sind Satteldächer mit einer
Dachneigung von 28° bis 35° festgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau des Doppelhauses mit einem
Satteldach und einer Dachneigung von 45°. Die im Bebauungsplan festgesetzte
Baugrenze wird sowohl auf der Nordwestseite als auch auf der Südostseite
überschritten. Die Baugrenze ist mit 5 m
zur Straße bzw. zum Nachbargrundstück eingetragen. Der Mindestabstand von 3 m
wird jedoch auf beiden Seiten eingehalten.
Das Grundstück soll später geteilt werden. Für jede Haushälfte ist ein
gesonderter Anschluss für Wasser- und Kanal vorgesehen.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Am Sportplatz“ wird erforderlich für die abweichende Dachneigung und die
Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenzen.
Pro Wohneinheit werden eine Garage und ein Stellplatz nachgewiesen. Dies
ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.
Die Nachbarunterschriften werden noch eingeholt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1714/8, Am Sportplatz
5 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen, soweit die Nachbarunterschriften
erteilt werden, keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungspalens „Am Sportplatz“ bezüglich der Nichteinhaltung
der Dachneigung und der Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |