Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hinterm Dorf II“ der Gemeinde Hohenroth fand in der Zeit vom 14.12.2016 bis 13.01.2017 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und  der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

Regierung von Unterfranken, Brand- und Katastrophenschutz

 

In seiner Stellungnahme bringt der Fachberater keine grundsätzlichen Bedenken oder Einwendungen vor und verweist auf die zuständige Brandschutzdienststelle am Landratsamt.

Im Rahmen der bauleitplanerischen Überlegungen sollten aber folgende Punkte berücksichtigt werden:

-       Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der gemeindlichen Feuerwehr

-       Sicherstellung des zweiten Rettungswegs für Gebäude, Möglichkeiten zum Anleitern

-       Einhaltung der Hilfsfrist nach der Bekanntmachung über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (Erreichbarkeit der Einsatzstelle)

-       ausreichende Löschwasserversorgung

-       ausreichende Erschließung bei einem Feuerwehreinsatz

-       Wechselbeziehung zwischen dem Planungsbereich und anderen Gebieten hinsichtlich des Brandschutzes

-       Wesentliche brandschutztechnische Risiken im Planungsbereich

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise des Fachberaters für Brand- und Katastrophenschutz zur Kenntnis. Gegebenenfalls erfolgt eine weitere Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle am Landratsamt Rhön-Grabfeld und dem Kommandanten der örtlichen Feuerwehr.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

 

Mit dem Bebauungsplan besteht grundsätzlich Einverständnis. Das Wasserwirtschaftsamt geht davon aus, dass die zentralen Anlagen für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für den Anschluss des Baugebietes ausreichend sind.

Der Schutz des Baugebietes vor Hochwasser bzw. Sturzfluten aus dem Außeneinzugsgebiet sollte noch überprüft werden.

Die bekannten versickerungsfördernden Maßnahmen sind anzustreben bzw. im Bebauungsplan vorzugeben.

 

 

Beschluss:

 

Die ausgesprochenen Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen werden in die weitere Ausführungsplanung aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale, örtliche Verkehrsbehörde

 

Aus fachlicher Sicht werden folgende Empfehlungen und Informationen ausgesprochen:

-       Wendehammer

Der geplante Wendehammer sollte nach RASt06, Nummer 6.1.2.2 in einer Größe von 20,5m x 19m und einem Wenderadius von 10,30m (Wendemöglichkeit für Lastzug) ausgebaut werden. Der jetzt geplante Wenderadius von 9,25m ermöglicht nur das Wenden von 2-achsigen Lkw.

-       Zufahrt zum Wendehammer

Die Zufahrt zum Wendehammer ist mit einer Ausbaubreite von 5,5m geplant, hier wird empfohlen, die Zufahrt im Querschnitt einer Gewerbestraße (RASt06, Nummer 5.2.9) mit einer Breite von 6,50m (ohne Gehweg) auszubauen. Diese Straßenbreite ermöglicht den Begegnungsverkehr von Lkw.

-       Erschließungsstraße (Ausbau Feldweg Fl.Nr. 308)

Es wird ebenfalls empfohlen, die Erschließungsstraße (Eckenstraße-Gewerbegebiet „Hinterm Dorf II“) gemäß RASt06, Nummer 5.2.9 als Gewerbestraße mit einer Breite von 6,50m auszubauen, um eine verkehrstechnisch problemlose Erschließung des Gewerbegebietes sicherzustellen. Erst bei dieser Straßenbreite ist ein uneingeschränkter Begegnungsverkehr von Lkw bzw. landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich.

 

 

Beschluss:

 

Die Empfehlungen zur Dimensionierung des Wendehammers werden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Auch bei einem Ausbau der Erschließungsstraße (Eckenstraße-Gewerbegebiet „Hinterm Dorf II“) werden die Empfehlungen beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

 

Die Überlandwerk Rhön GmbH weist darauf hin, dass über einem Teilbereich des aufzustellenden Bebauungsplans eine dinglich gesicherte 20-kV-Freileitung verlaufe, die bereits in den Planunterlagen eingezeichnet ist.

Hier wird insbesondere auf die einschlägigen VDE-Vorschriften und die notwendigen Sicherheitsabstände zu Bauwerken hingewiesen, welche der Versorgungsträger in seiner Stellungnahme im Einzelnen aufzählt.

Ferner sind im Plangebiet noch keine Einrichtungen zur Versorgung mit elektrischer Energie vorhanden. Es wird deshalb gebeten, die Überlandwerk Rhön GmbH bei den weitergehenden Planungen mit einzubeziehen.

 

 

Beschluss:

 

Die Hinweise zu den Sicherheitsabständen der Überlandwerk Rhön GmbH werden zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

 

Der Bereich „Hinterm Dorf“ wird im Mischsystem Richtung Werthstraße zum Pumpwerk mit Regenüberlaufbecken B 65 entwässert. Die Leistungsfähigkeit der Bauwerke ist gemäß Wasserrechtsbescheid auf 12,6 ha Mischgebiet begrenzt. In den Berechnungen zur Mischwasserbehandlungsanlage B 65 Werthstraße ist die Ableitung von Oberflächenwässern aus Außeneinzugsgebieten über die Ortsentwässerung nicht beinhaltet. Im Regenereignis gelangen bereits erhebliche Wassermengen aus den Außengebieten ins Mischsystem. Deshalb führt die Erschließung des Gebietes „Hinterm Dorf II“ im Mischsystem zu einer Überlastung der abwassertechnischen Sonderbauwerke der Werthstraße sowie der vorhandenen Abwassernetze im Altort Hohenroth. Sollten bei einer Erschließung im Mischsystem Umbaumaßnahmen am Bauwerk B 65 notwendig werden, so müssten die Kosten hierfür von der Gemeinde Hohenroth getragen werden.

Durch eine Erschließung im Trennsystem könnten die dargestellten Probleme umgangen werden.

 

In dieser Angelegenheit fand am 07.02.2017 ein Abstimmungsgespräch zwischen der Gemeinde Hohenroth und dem Abwasserverband Saale-Lauer statt. Hierbei wurde folgendes Konzept besprochen:

-       Erschließungsabschnitt 1 (nördlicher Geltungsbereich)
Schmutz- und Oberflächenwasser aus diesem Bereich werden im Mischsystem an den  bestehenden Kanal in der Eckenstraße angebunden. Am Übergabepunkt soll ein Fangbecken mit Absetzmöglichkeit zwischengeschaltet werden.

-       Erschließungsabschnitt 2 (südlicher Geltungsbereich)
Für den zweiten Erschließungsabschnitt wird das anfallende Schmutzwasser an die bestehende Schmutzwasserleitung im vorhandenen Gewerbegebiet auf dem Grundstück des gemeindlichen Bauhofes entwässert.
Das anfallende Oberflächenwasser wird in einem Regenwasserkanal über die Straße „Hinterm Dorf“ zur Heugasse geführt und dort an den vorhandenen Oberflächenwasserkanal angeschlossen. Hier wird ein Überlaufschacht mit Schwelle angeordnet, welcher in den Dorfgraben Richtung Kläranlage abschlägt.

 

 

Beschluss:

 

Das Besprechungsergebnis für die beiden Erschließungsabschnitte wird in die Bauleitplanung und Ausführungsplanung aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

 

Aus Sicht des Brandschutzes sind folgende Anforderungen notwendig:

-       Zufahrtsstraßen und –wege müssen mit Feuerwehrfahrzeugen, die eine Länge von 10m, eine Breite von 2,5m und einen Wendekreisdurchmesser von 18,5m haben, befahren werden können. Wendemöglichkeiten müssen einen Durchmesser von mindestens 18,5m aufweisen.

-       An Stichstraßen, die länger als 50m sind, ist eine Wendemöglichkeit mit Durchmesser 18,5m vorzusehen.

-       Für die Planung und Umsetzung der Löschwasserversorgung sind die einschlägigen Normen und Richtlinien einzuhalten.

-       Wenn die notwendige Löschwassermenge nicht bereitgestellt werden kann, sind unterirdische Löschwasserbehälter (Zisternen) mit einem Fassungsvermögen von mindestens 75 m³ zu errichten.

-       Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr sind entsprechend der Erweiterung des Gemeindegebietes auszubauen. Hierzu kann die Installation einer weiteren Feueralarmsirene oder die Beschaffung von Funkmeldeempfängern notwendig werden. Der Standard ist im Hinblick auf eine ausreichende Beschallung mit dem Kreisbrandrat abzusprechen.

-       Die Abstände zwischen Bauten und Starkstromleitungen müssen den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, insbesondere VDE 0132 entsprechen.

 

 

Beschluss:

 

Die geforderten Vorgaben werden beachtet und berücksichtigt. Die Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend den Vorgaben des Brandschutzes. Die Gemeinde wird dafür sorgen, dass im Baugebiet ein entsprechender Versorgungsdruck herrscht, sodass von einer ausreichenden Löschwasserversorgung durch das Netz der gemeindlichen Wasserversorgung ausgegangen werden kann. Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr werden für dieses Gebiet noch ausreichend sein. Die weiteren Hinweise der Stellungnahme werden beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

 

Das Planungsgebiet liegt im Heilquellenschutzgebiet. Gemäß Regionalplan ist anzustreben, den Schutz der Heilquellen soweit wie möglich zu verbessern. Der fachlichen Stellungnahme der Wasserwirtschaftsbehörden ist daher besonderes Gewicht beizumessen.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zur Kenntnis. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat der Planung zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

 

Der Grünordnungsplan verweist auf externe Ausgleichsflächen mit einem Kompensationsbedarf von 12.353 m². Hiervon können von 5.776 m² (inkl. Verzinsung) vom Ökokonto Trieb I (Restfläche) abgebucht werden.
Weitere 6.570 m² sollen von dem neu anzulegenden Ökokonto Trieb II (Südlicher Teil des Grundstücks Fl.Nr. 476, Gemarkung Leutershausen) abgebucht werden. Die vorgesehenen Ausgleichsflächen sind mit den erforderlichen Angaben an das Bayer. Landesamt für Umweltschutz zu melden. Der Unteren Naturschutzbehörde ist eine flächenscharfe Darstellung der Ausgleichsfläche zu übermitteln.

 

 

Beschluss:

 

Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen

 

Das Planungsgebiet liegt im Heilquellenschutzgebiet. Gemäß Regionalplan ist anzustreben, den Schutz der Heilquellen soweit wie möglich zu verbessern. Der fachlichen Stellungnahme der Wasserwirtschaftsbehörden ist daher besonderes Gewicht beizumessen.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverband Main-Rhön zur Kenntnis. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat der Planung zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bamberg

 

Gegen die Planung bestehen von Seiten der Denkmalpflege keine Einwände. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unterliegen.

 

 

Beschluss:

 

Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Bayerischer Bauernverband, Würzburg

 

Bei den Ausgleichsflächen für das Gewerbegebiet ist darauf zu achten, dass durch den kompensierenden Eingriff nicht wiederholt landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen wird und somit nicht mehr für die produktive Nutzung zur Verfügung steht. Es wird daher ein Ausgleich außerhalb landwirtschaftlicher Flächen oder über produktionsintegrierte Maßnahmen gefordert.

 

 

Beschluss:

 

Die als Ausgleichsfläche vorgesehene Fläche des Ökokontos im Bereich „Trieb“ soll auch künftig landwirtschaftlich (als zweischürige Wiese mit Frühmahd) genutzt werden, wird also der Landwirtschaft nicht entzogen, sondern in die Produktion integriert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht

 

Der Bebauungsplan ist aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenroth entwickelt. Insoweit bestehen aus baurechtlicher Sicht keine Einwendungen.

Es fällt auf, dass der Bebauungsplan den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans nicht nur in östlicher, sondern auch in nördlicher Richtung überlagert. In dieser Hinsicht wird um Erläuterung bzw. Ergänzung der textlichen Begründung des Bebauungsplans gebeten.

Ebenfalls wird um Überprüfung der Nummer 2 der textlichen Festsetzungen gebeten (Mischgebiet bzw. Gewerbegebiet ohne Einschränkungen).

 

 

Beschluss:

 

Als Grund für die Überlappung der Geltungsbereiche ist die Aufhebung der bestehenden Baugrenzen des alten Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ im Übergangsbereich zum neuen Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“ zu sehen. Planerisches Ziel ist die Schaffung einer durchgängigen Bebaubarkeit der Grundstücke welche sich von der Straße Hinterm Dorf (Bestand) bis in den neu zu erschließenden Bereich erstrecken. Hier sei als Beispiel für die Notwendigkeit einer durchgängigen Bebauung sowohl das Areal des gemeindlichen Bauhofes als auch der vorhandene Bauunternehmer genannt, welcher sich in westliche Richtung baulich weiter ausdehnen möchte.

Die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzungen im Misch- bzw. Gewerbegebiet soll sich an den genannten Festsetzungen orientieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

Der technische Immissionsschutz geht in seiner Stellungnahme auf die teilweise Überlappung an den östlichen und nördlichen Rändern des neu aufzustellenden Bebauungsplans „Hinterm Dorf II“ mit den Flächen des bestehenden Bebauungsplans „Hinterm Dorf“ ein.

Im Rahmen der ersten Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Dorf“ (2004) konnte der Umwidmung von Gewerbegebietsflächen zu Mischgebietsflächen aus fachlicher Sicht nur zugestimmt werden, da die Festsetzung von Baugrenzen auf die östlichen Bereiche des Plangebietes beschränkt blieben. Eine Bebauung des nunmehr im Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“ als Mischgebietsfläche dargestellten Grundstücks Fl. Nr. 307/1 war damals gerade wegen der unmittelbaren Nähe zu den Gewerbegebietsflächen nicht vorgesehen.

Bereits im Jahr 1982 wurde von Seiten des Technischen Immissionsschutzes im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Hinterm Dorf“ im Hinblick auf die bereits bestehende (östlich des Plangebiets gelegene) Wohnbebauung darauf hingewiesen, dass eine Zonierung des Gewerbegebietes dringend erforderlich ist.

Im vorliegenden Umweltbericht wurden die Auswirkungen für das Schutzgut Mensch (Lärmimmissionen) nicht betrachtet. Die Einstufung einer Erheblichkeit ist fachlich nicht begründet und kann von hiesiger Seite nicht nachvollzogen werden.

 

Die Stellungnahme des Technischen Immissionsschutzes wurde in einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Technischen Immissionsschutz, der Gemeinde Hohenroth und der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale erörtert.

 

Ein Lösungsansatz wurde dabei in einer Zonierung des Gewerbegebiets zum Mischgebiet hin durch Anordnung eines Schutzpuffers für die geplante Erweiterungsfläche des gemeindlichen Bauhofs auf Grundstück Fl. Nr. 590 als abgestuftes Gewerbegebiet (GEb) gesehen. Mit der Maßgabe der Ansiedlung von Betrieben mit lärmreduzierten Arbeiten bzw. einer emissionsarmen Nutzung oder Nutzungsprofilbeschränkungen auf den Betrieb nur zu Tageszeiten könnte diese Forderung umgesetzt werden.

 

 

Beschluss:

 

Die Art der baulichen Nutzung für das Bauhofgrundstück (Fl. Nr. 590) wird in beschränktes Gewerbegebiet (GEb) geändert. Dort sollen nur Betriebe mit lärmreduzierten Arbeiten bzw. einer emissionsarmen Nutzung oder Nutzungsprofilbeschränkungen auf den Betrieb zu Tageszeiten zulässig sein.

Der Umweltbericht wird um eine grundsätzliche Betrachtung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Lärmimmission) in besonderer Hinsicht auf die vorzunehmende Zonierung des Gewerbegebietes ergänzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen

 

der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale,

der PLEdoc GmbH, Essen,

des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,

des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisplanung,

der Kabel Deutschland GmbH, München,

des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale,

der Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg,

der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt,

der Bayernwerk AG, Schweinfurt und

der Bayerischen Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale

 

eingegangen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 14.12.2016 bis 13.01.2017 Gelegenheit zur Einsichtnahme in Bebauungsplanentwurf mit Begründung gegeben. Hierdurch wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 13.12.2016 hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen wurde informiert.

 

Während dieser Zeit wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf „Hinterm Dorf II“ mit Begründung und den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.02.2017. Der Bebauungsplan wird nun für einen Monat in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale und im Rathaus Hohenroth während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können. Die Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, werden über das Ergebnis der Behandlung ihrer Stellungnahme benachrichtigt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15