Sitzung: 20.02.2017 GHR/014/2017
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hinterm Dorf II“ der
Gemeinde Hohenroth fand in der Zeit vom 14.12.2016 bis 13.01.2017 die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu
behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Regierung von
Unterfranken, Brand- und Katastrophenschutz
In seiner Stellungnahme bringt der Fachberater keine grundsätzlichen
Bedenken oder Einwendungen vor und verweist auf die zuständige Brandschutzdienststelle
am Landratsamt.
Im Rahmen der bauleitplanerischen Überlegungen sollten aber folgende
Punkte berücksichtigt werden:
-
Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der
gemeindlichen Feuerwehr
-
Sicherstellung des zweiten Rettungswegs für
Gebäude, Möglichkeiten zum Anleitern
-
Einhaltung der Hilfsfrist nach der Bekanntmachung
über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (Erreichbarkeit der
Einsatzstelle)
-
ausreichende Löschwasserversorgung
-
ausreichende Erschließung bei einem
Feuerwehreinsatz
-
Wechselbeziehung zwischen dem Planungsbereich und
anderen Gebieten hinsichtlich des Brandschutzes
-
Wesentliche brandschutztechnische Risiken im
Planungsbereich
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise des Fachberaters für Brand- und
Katastrophenschutz zur Kenntnis. Gegebenenfalls erfolgt eine weitere Abstimmung
mit der Brandschutzdienststelle am Landratsamt Rhön-Grabfeld und dem
Kommandanten der örtlichen Feuerwehr.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen
Mit dem Bebauungsplan besteht grundsätzlich Einverständnis. Das
Wasserwirtschaftsamt geht davon aus, dass die zentralen Anlagen für
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für den Anschluss des Baugebietes
ausreichend sind.
Der Schutz des Baugebietes vor Hochwasser bzw. Sturzfluten aus dem
Außeneinzugsgebiet sollte noch überprüft werden.
Die bekannten versickerungsfördernden Maßnahmen sind anzustreben bzw. im
Bebauungsplan vorzugeben.
Beschluss:
Die ausgesprochenen Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes Bad
Kissingen werden in die weitere Ausführungsplanung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a. d. Saale, örtliche Verkehrsbehörde
Aus fachlicher Sicht werden folgende Empfehlungen und Informationen
ausgesprochen:
-
Wendehammer
Der geplante Wendehammer sollte nach RASt06, Nummer 6.1.2.2 in einer
Größe von 20,5m x 19m und einem Wenderadius von 10,30m (Wendemöglichkeit für
Lastzug) ausgebaut werden. Der jetzt geplante Wenderadius von 9,25m ermöglicht
nur das Wenden von 2-achsigen Lkw.
-
Zufahrt zum Wendehammer
Die Zufahrt zum Wendehammer ist mit einer Ausbaubreite von 5,5m geplant,
hier wird empfohlen, die Zufahrt im Querschnitt einer Gewerbestraße (RASt06,
Nummer 5.2.9) mit einer Breite von 6,50m (ohne Gehweg) auszubauen. Diese
Straßenbreite ermöglicht den Begegnungsverkehr von Lkw.
-
Erschließungsstraße (Ausbau Feldweg Fl.Nr. 308)
Es wird ebenfalls empfohlen, die Erschließungsstraße (Eckenstraße-Gewerbegebiet
„Hinterm Dorf II“) gemäß RASt06, Nummer 5.2.9 als Gewerbestraße mit einer
Breite von 6,50m auszubauen, um eine verkehrstechnisch problemlose Erschließung
des Gewerbegebietes sicherzustellen. Erst bei dieser Straßenbreite ist ein
uneingeschränkter Begegnungsverkehr von Lkw bzw. landwirtschaftlichen
Fahrzeugen möglich.
Beschluss:
Die Empfehlungen zur Dimensionierung des Wendehammers werden in den
Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Auch bei einem Ausbau der Erschließungsstraße
(Eckenstraße-Gewerbegebiet „Hinterm Dorf II“) werden die Empfehlungen beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Überlandwerk Rhön
GmbH, Mellrichstadt
Die Überlandwerk Rhön GmbH weist darauf hin, dass über einem Teilbereich
des aufzustellenden Bebauungsplans eine dinglich gesicherte 20-kV-Freileitung
verlaufe, die bereits in den Planunterlagen eingezeichnet ist.
Hier wird insbesondere auf die einschlägigen VDE-Vorschriften und die
notwendigen Sicherheitsabstände zu Bauwerken hingewiesen, welche der
Versorgungsträger in seiner Stellungnahme im Einzelnen aufzählt.
Ferner sind im Plangebiet noch keine Einrichtungen zur Versorgung mit
elektrischer Energie vorhanden. Es wird deshalb gebeten, die Überlandwerk Rhön
GmbH bei den weitergehenden Planungen mit einzubeziehen.
Beschluss:
Die Hinweise zu den Sicherheitsabständen der Überlandwerk Rhön GmbH
werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
Der Bereich „Hinterm Dorf“ wird im Mischsystem Richtung Werthstraße zum
Pumpwerk mit Regenüberlaufbecken B 65 entwässert. Die Leistungsfähigkeit der
Bauwerke ist gemäß Wasserrechtsbescheid auf 12,6 ha Mischgebiet begrenzt. In
den Berechnungen zur Mischwasserbehandlungsanlage B 65 Werthstraße ist die
Ableitung von Oberflächenwässern aus Außeneinzugsgebieten über die
Ortsentwässerung nicht beinhaltet. Im Regenereignis gelangen bereits erhebliche
Wassermengen aus den Außengebieten ins Mischsystem. Deshalb führt die
Erschließung des Gebietes „Hinterm Dorf II“ im Mischsystem zu einer Überlastung
der abwassertechnischen Sonderbauwerke der Werthstraße sowie der vorhandenen
Abwassernetze im Altort Hohenroth. Sollten bei einer Erschließung im
Mischsystem Umbaumaßnahmen am Bauwerk B 65 notwendig werden, so müssten die
Kosten hierfür von der Gemeinde Hohenroth getragen werden.
Durch eine Erschließung im Trennsystem könnten die dargestellten
Probleme umgangen werden.
In dieser Angelegenheit fand am 07.02.2017 ein Abstimmungsgespräch
zwischen der Gemeinde Hohenroth und dem Abwasserverband Saale-Lauer statt.
Hierbei wurde folgendes Konzept besprochen:
-
Erschließungsabschnitt 1 (nördlicher
Geltungsbereich)
Schmutz- und Oberflächenwasser aus diesem Bereich werden im Mischsystem an den bestehenden Kanal in der Eckenstraße angebunden.
Am Übergabepunkt soll ein Fangbecken mit Absetzmöglichkeit zwischengeschaltet
werden.
-
Erschließungsabschnitt 2 (südlicher
Geltungsbereich)
Für den zweiten Erschließungsabschnitt wird das anfallende Schmutzwasser an die
bestehende Schmutzwasserleitung im vorhandenen Gewerbegebiet auf dem Grundstück
des gemeindlichen Bauhofes entwässert.
Das anfallende Oberflächenwasser wird in einem Regenwasserkanal über die Straße
„Hinterm Dorf“ zur Heugasse geführt und dort an den vorhandenen
Oberflächenwasserkanal angeschlossen. Hier wird ein Überlaufschacht mit
Schwelle angeordnet, welcher in den Dorfgraben Richtung Kläranlage abschlägt.
Beschluss:
Das Besprechungsergebnis für die beiden Erschließungsabschnitte wird in
die Bauleitplanung und Ausführungsplanung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
Aus Sicht des Brandschutzes sind folgende Anforderungen notwendig:
-
Zufahrtsstraßen und –wege müssen mit
Feuerwehrfahrzeugen, die eine Länge von 10m, eine Breite von 2,5m und einen
Wendekreisdurchmesser von 18,5m haben, befahren werden können.
Wendemöglichkeiten müssen einen Durchmesser von mindestens 18,5m aufweisen.
-
An Stichstraßen, die länger als 50m sind, ist eine
Wendemöglichkeit mit Durchmesser 18,5m vorzusehen.
-
Für die Planung und Umsetzung der
Löschwasserversorgung sind die einschlägigen Normen und Richtlinien einzuhalten.
-
Wenn die notwendige Löschwassermenge nicht
bereitgestellt werden kann, sind unterirdische Löschwasserbehälter (Zisternen)
mit einem Fassungsvermögen von mindestens 75 m³ zu errichten.
-
Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr sind
entsprechend der Erweiterung des Gemeindegebietes auszubauen. Hierzu kann die
Installation einer weiteren Feueralarmsirene oder die Beschaffung von
Funkmeldeempfängern notwendig werden. Der Standard ist im Hinblick auf eine
ausreichende Beschallung mit dem Kreisbrandrat abzusprechen.
-
Die Abstände zwischen Bauten und
Starkstromleitungen müssen den Vorschriften des Verbandes Deutscher
Elektrotechniker, insbesondere VDE 0132 entsprechen.
Beschluss:
Die geforderten Vorgaben werden beachtet und berücksichtigt. Die Planung
und Ausführung der Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend den Vorgaben
des Brandschutzes. Die Gemeinde wird dafür sorgen, dass im Baugebiet ein
entsprechender Versorgungsdruck herrscht, sodass von einer ausreichenden
Löschwasserversorgung durch das Netz der gemeindlichen Wasserversorgung
ausgegangen werden kann. Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr werden für
dieses Gebiet noch ausreichend sein. Die weiteren Hinweise der Stellungnahme
werden beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Regierung von
Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Das Planungsgebiet liegt im Heilquellenschutzgebiet. Gemäß Regionalplan
ist anzustreben, den Schutz der Heilquellen soweit wie möglich zu verbessern.
Der fachlichen Stellungnahme der Wasserwirtschaftsbehörden ist daher besonderes
Gewicht beizumessen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken
zur Kenntnis. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat der Planung
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde
Der Grünordnungsplan verweist auf externe Ausgleichsflächen mit einem
Kompensationsbedarf von 12.353 m². Hiervon können von 5.776 m² (inkl.
Verzinsung) vom Ökokonto Trieb I (Restfläche) abgebucht werden.
Weitere 6.570 m² sollen von dem neu anzulegenden Ökokonto Trieb II (Südlicher
Teil des Grundstücks Fl.Nr. 476, Gemarkung Leutershausen) abgebucht werden. Die
vorgesehenen Ausgleichsflächen sind mit den erforderlichen Angaben an das Bayer.
Landesamt für Umweltschutz zu melden. Der Unteren Naturschutzbehörde ist eine
flächenscharfe Darstellung der Ausgleichsfläche zu übermitteln.
Beschluss:
Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und im
weiteren Verfahren beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Regionaler
Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen
Das Planungsgebiet liegt im Heilquellenschutzgebiet. Gemäß Regionalplan
ist anzustreben, den Schutz der Heilquellen soweit wie möglich zu verbessern.
Der fachlichen Stellungnahme der Wasserwirtschaftsbehörden ist daher besonderes
Gewicht beizumessen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverband Main-Rhön
zur Kenntnis. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat der Planung
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, Bamberg
Gegen die Planung bestehen von Seiten der Denkmalpflege keine Einwände.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende
Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unterliegen.
Beschluss:
Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Bayerischer
Bauernverband, Würzburg
Bei den Ausgleichsflächen für das Gewerbegebiet ist darauf zu achten,
dass durch den kompensierenden Eingriff nicht wiederholt landwirtschaftliche
Fläche in Anspruch genommen wird und somit nicht mehr für die produktive
Nutzung zur Verfügung steht. Es wird daher ein Ausgleich außerhalb
landwirtschaftlicher Flächen oder über produktionsintegrierte Maßnahmen
gefordert.
Beschluss:
Die als Ausgleichsfläche vorgesehene Fläche des Ökokontos im Bereich
„Trieb“ soll auch künftig landwirtschaftlich (als zweischürige Wiese mit Frühmahd)
genutzt werden, wird also der Landwirtschaft nicht entzogen, sondern in die
Produktion integriert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht
Der Bebauungsplan ist aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der
Gemeinde Hohenroth entwickelt. Insoweit bestehen aus baurechtlicher Sicht keine
Einwendungen.
Es fällt auf, dass der Bebauungsplan den Geltungsbereich des bestehenden
Bebauungsplans nicht nur in östlicher, sondern auch in nördlicher Richtung
überlagert. In dieser Hinsicht wird um Erläuterung bzw. Ergänzung der
textlichen Begründung des Bebauungsplans gebeten.
Ebenfalls wird um Überprüfung der Nummer 2 der textlichen Festsetzungen
gebeten (Mischgebiet bzw. Gewerbegebiet ohne Einschränkungen).
Beschluss:
Als Grund für die Überlappung der Geltungsbereiche ist die Aufhebung der
bestehenden Baugrenzen des alten Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ im
Übergangsbereich zum neuen Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“ zu sehen.
Planerisches Ziel ist die Schaffung einer durchgängigen Bebaubarkeit der
Grundstücke welche sich von der Straße Hinterm Dorf (Bestand) bis in den neu zu
erschließenden Bereich erstrecken. Hier sei als Beispiel für die Notwendigkeit
einer durchgängigen Bebauung sowohl das Areal des gemeindlichen Bauhofes als
auch der vorhandene Bauunternehmer genannt, welcher sich in westliche Richtung
baulich weiter ausdehnen möchte.
Die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzungen im Misch- bzw.
Gewerbegebiet soll sich an den genannten Festsetzungen orientieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
Der technische Immissionsschutz geht in seiner Stellungnahme auf die
teilweise Überlappung an den östlichen und nördlichen Rändern des neu
aufzustellenden Bebauungsplans „Hinterm Dorf II“ mit den Flächen des
bestehenden Bebauungsplans „Hinterm Dorf“ ein.
Im Rahmen der ersten Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Dorf“ (2004)
konnte der Umwidmung von Gewerbegebietsflächen zu Mischgebietsflächen aus
fachlicher Sicht nur zugestimmt werden, da die Festsetzung von Baugrenzen auf
die östlichen Bereiche des Plangebietes beschränkt blieben. Eine Bebauung des
nunmehr im Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“ als Mischgebietsfläche dargestellten
Grundstücks Fl. Nr. 307/1 war damals gerade wegen der unmittelbaren Nähe zu den
Gewerbegebietsflächen nicht vorgesehen.
Bereits im Jahr 1982 wurde von Seiten des Technischen Immissionsschutzes
im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Hinterm Dorf“ im Hinblick auf die
bereits bestehende (östlich des Plangebiets gelegene) Wohnbebauung darauf
hingewiesen, dass eine Zonierung des Gewerbegebietes dringend erforderlich ist.
Im vorliegenden Umweltbericht wurden die Auswirkungen für das Schutzgut
Mensch (Lärmimmissionen) nicht betrachtet. Die Einstufung einer Erheblichkeit
ist fachlich nicht begründet und kann von hiesiger Seite nicht nachvollzogen
werden.
Die Stellungnahme des Technischen Immissionsschutzes wurde in einem
gemeinsamen Gespräch zwischen dem Technischen Immissionsschutz, der Gemeinde
Hohenroth und der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale erörtert.
Ein Lösungsansatz wurde dabei in einer Zonierung des Gewerbegebiets zum
Mischgebiet hin durch Anordnung eines Schutzpuffers für die geplante
Erweiterungsfläche des gemeindlichen Bauhofs auf Grundstück Fl. Nr. 590 als
abgestuftes Gewerbegebiet (GEb) gesehen. Mit der Maßgabe der Ansiedlung von
Betrieben mit lärmreduzierten Arbeiten bzw. einer emissionsarmen Nutzung oder Nutzungsprofilbeschränkungen
auf den Betrieb nur zu Tageszeiten könnte diese Forderung umgesetzt werden.
Beschluss:
Die Art der baulichen Nutzung für das Bauhofgrundstück (Fl. Nr. 590)
wird in beschränktes Gewerbegebiet (GEb) geändert. Dort sollen nur Betriebe mit
lärmreduzierten Arbeiten bzw. einer emissionsarmen Nutzung oder
Nutzungsprofilbeschränkungen auf den Betrieb zu Tageszeiten zulässig sein.
Der Umweltbericht wird um eine grundsätzliche Betrachtung der
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Lärmimmission) in besonderer Hinsicht
auf die vorzunehmende Zonierung des Gewerbegebietes ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen
der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale,
der PLEdoc GmbH, Essen,
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisplanung,
der Kabel Deutschland GmbH, München,
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d.
Saale,
der Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg,
der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt,
der Bayernwerk AG, Schweinfurt und
der Bayerischen Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale
eingegangen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 14.12.2016 bis 13.01.2017
Gelegenheit zur Einsichtnahme in Bebauungsplanentwurf mit Begründung gegeben.
Hierdurch wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 13.12.2016 hingewiesen.
Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen
wurde informiert.
Während dieser Zeit wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder
Bedenken vorgetragen.
Billigungs- und
Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf „Hinterm Dorf II“ mit
Begründung und den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.02.2017. Der
Bebauungsplan wird nun für einen Monat in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale und im Rathaus Hohenroth während
der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden
mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf,
dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können. Die
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben,
werden über das Ergebnis der Behandlung ihrer Stellungnahme benachrichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |