Sitzung: 20.02.2017 GHR/014/2017
In der Gemeinderatssitzung vom 20.09.2016 hat der Gemeinderat
beschlossen, für den Bereich Bergstraße / Querbachshofer Straße in
Leutershausen einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.
Im Rahmen von ersten Vorgesprächen und der Auswertung eines Lärmgutachtens
(Sportplatz) hat sich gezeigt, dass auch die Flächen an der Querbachshofer
Straße im Rahmen eines Dorfgebietes (MD) bebaubar sind.
Der gültige Flächennutzungsplan für diesen Bereich sieht dort
Grünflächen bzw. Wohnbauflächen (W) vor und bedarf deswegen der Änderung.
Die Flächen sollen als gemischte Bauflächen (M) dargestellt werden.
Die Flächennutzungsplanänderung hat einen Umfang von ca. 0,8 ha und
betrifft die Grundstücke Fl.Nrn. 58, 61, 64, 66, 67, 68, 71, 72, 73 und 77 der
Gemarkung Leutershausen.
Die Flächennutzungsplanänderung kann im Parallelverfahren mit dem
Bebauungsplan „Bergstraße“ durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich der
Querbachshofer Straße (Grundstücke Fl.Nrn 58, 61, 64, 66, 67, 68, 71, 72, 73
und 77, Gemarkung Leutershausen) zu ändern.
Der Bereich der bisherigen Grünfläche / Wohnbaufläche (W) wird neu als
gemischte Baufläche (M) dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |