Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.

 

Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu halten und insbesondere die Spendenbereitschaft, sowie das Spendenaufkommen nicht zu beeinträchtigen.

 

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.

 

Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.

 

Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.


Beschluss:

 

Folgende Spenden an die Gemeinde Hohenroth wurden im Jahr 2016 durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale dokumentiert:

 

Anbieter / Geber der Zuwendung

Tag d. Angebots /
der Ausreichung

Art der Zuwendung

Betrag

Zweck

rechtl. Beziehungsverh.
zw. Anbieter / Geber der Zuwendung
u. Empfänger

Christof Herbert

29.02.2016

Geldzuwendung

150,00 €

Zuwendung für das Haus für Kinder, HR

3. Bürgermeister

Monika Braun

06.04.2016

Sachzuwedung

-  

1 Westerngitarre
1 Softcase
1 K&M Gitarrenständer
1 Ibanez Cliptuner
1 Kyser Capodaster
1 Gitarrengurt
für das Haus für Kinder Windshausen
(Wert von 399,99 €)

nicht bekannt

Wolfgang Wirsing

29.04.2016

Geldzuwendung

1.000,00 €

Spielgeräte für Haus für Kinder, WH

GmbH Gesellschafter mit Betriebssitz in der Gemeinde

Monika Braun

02.05.2016

Sachzuwedung

-  

24qm Teppichboden für die Krabbelgruppe im Bürgerhaus
(Wert von 184,83 €)

nicht bekannt

Sparkasse Bad Neustadt

02.08.2016

Geldzuwendung

500,00 €

Zuwendung für Haus für Kinder, WH

Gemeinde unterhält Konten
bei der Sparkasse

Barbara Wittmann

29.09.2016

Geldzuwendung

100,00 €

Zuwendung für Haus für Kinder, WH

nicht bekannt

Gesamtsumme:

1.750,00 €

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden usw. für die gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2016, wie dokumentiert, zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15