Sitzung: 21.03.2017 BHR/004/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Wiederauffüllung einer
Abgrabungsmulde auf dem Grundstück Fl. Nr. 1626 der Gemarkung Leutershausen
vorgelegt.
Bereits im Juni 2013 hatte der Bauherr die Erlaubnis nach § 6 der
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerische Rhön“ für die
Wiederauffüllung einer ehem. Abgrabung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1626 der
Gemarkung Leutershausen auf einer Fläche von ca. 600 qm beantragt. Mit Bescheid
vom 08.08.2013 wurde die entsprechende naturschutzrechtliche Erlaubnis erteilt.
Nach den Feststellungen des Baukontrolleurs wurde eine größere Fläche
aufgefüllt als genehmigt.
Nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 der Bayer. Bauordnung sind Aufschüttungen mit
einer Höhe bis zu 2 m und einer Fläche bis zu 500 qm verfahrensfrei.
Da es sich bei der Auffüllung um eine größere Fläche handelt, wurde der
Bauherr durch das Landratsamt aufgefordert einen Bauantrag für die vorgenommene
Auffüllung vorzulegen.
Die in den Planunterlagen aufgeführte Auffüllung der Abgrabungsmulde hat
eine Fläche von ca. 2.250 qm und ein Auffüllvolumen von ca. 2.500 cbm.
Das Grundstück Fl. Nr. 1626 liegt im Außenbereich. Im
Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Forstwirtschaftliche Fläche
ausgewiesen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur
Wiederauffüllung einer Abgrabungsmulde auf dem Grundstück Fl. Nr. 1626 der
Gemarkung Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen,
unter der Auflage, dass die Fläche wieder Aufzuforsten bzw. ein Rodungsantrag
zu stellen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |