Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Wiederauffüllung einer Abgrabungsmulde auf dem Grundstück Fl. Nr. 1626 der Gemarkung Leutershausen vorgelegt.

 

Bereits im Juni 2013 hatte der Bauherr die Erlaubnis nach § 6 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerische Rhön“ für die Wiederauffüllung einer ehem. Abgrabung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1626 der Gemarkung Leutershausen auf einer Fläche von ca. 600 qm beantragt. Mit Bescheid vom 08.08.2013 wurde die entsprechende naturschutzrechtliche Erlaubnis erteilt. Nach den Feststellungen des Baukontrolleurs wurde eine größere Fläche aufgefüllt als genehmigt.

Nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 der Bayer. Bauordnung sind Aufschüttungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Fläche bis zu 500 qm verfahrensfrei.

Da es sich bei der Auffüllung um eine größere Fläche handelt, wurde der Bauherr durch das Landratsamt aufgefordert einen Bauantrag für die vorgenommene Auffüllung vorzulegen.

 

Die in den Planunterlagen aufgeführte Auffüllung der Abgrabungsmulde hat eine Fläche von ca. 2.250 qm und ein Auffüllvolumen von ca. 2.500 cbm.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1626 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Forstwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Wiederauffüllung einer Abgrabungsmulde auf dem Grundstück Fl. Nr. 1626 der Gemarkung Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen, unter der Auflage, dass die Fläche wieder Aufzuforsten bzw. ein Rodungsantrag zu stellen ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6