Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Umbau des bestehenden Wohnhauses und dem Anbau einer Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr.  99 im Rosengarten 1 in Leutershausen vorgelegt.

 

Das Dachgeschoß soll ausgebaut werden. Hierzu wird das bestehende Dach abgebrochen und ein Geschoss aufgebracht. Das Dach wird mit einem flachgeneigtem ungleichschenkeligen Satteldach versehen. Auf der Südseite ist der Einbau einer Loggia geplant. Die Dacheindeckung soll mit anthrazitfarbenen Dachziegeln erfolgen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 99 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ aus dem Jahr 1966.

 

Nach dem Bebauungsplan ist eine Bebauung mit Hangtyp-Häusern zulässig, Dachform Satteldach, Dachneigung 28° bis 32°, talseits zweigeschossig; bergseits eingeschossig; Traufhöhe bis 6,00 m. Die Grundflächenzahl ist mit 0,65 festgelegt.

 

Ein Stellplatznachweis ist noch vorzulegen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Befreiung  von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ erforderlich für die Geschossigkeit, die Dachneigung und die Traufhöhe. 

 

Das Vorhaben in der beantragten Form wurde bereits im Vorfeld mit der Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann, abgestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau des bestehenden Wohnhauses und dem Einbau einer Loggia auf dem Grundstück Fl. Nr. 99 im Rosengarten 1 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ für die Geschossigkeit, die Dachneigung und die Traufhöhe.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6