Sitzung: 21.03.2017 BHR/004/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Umbau des bestehenden Wohnhauses
und dem Anbau einer Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 99 im Rosengarten 1 in Leutershausen
vorgelegt.
Das Dachgeschoß soll ausgebaut werden. Hierzu wird das bestehende Dach abgebrochen
und ein Geschoss aufgebracht. Das Dach wird mit einem flachgeneigtem
ungleichschenkeligen Satteldach versehen. Auf der Südseite ist der Einbau einer
Loggia geplant. Die Dacheindeckung soll mit anthrazitfarbenen Dachziegeln
erfolgen.
Das Grundstück Fl. Nr. 99 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ aus dem Jahr 1966.
Nach dem Bebauungsplan ist eine Bebauung mit Hangtyp-Häusern zulässig,
Dachform Satteldach, Dachneigung 28° bis 32°, talseits zweigeschossig;
bergseits eingeschossig; Traufhöhe bis 6,00 m. Die Grundflächenzahl ist mit
0,65 festgelegt.
Ein Stellplatznachweis ist noch vorzulegen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Ortsbereich Leutershausen“ erforderlich für die Geschossigkeit, die
Dachneigung und die Traufhöhe.
Das Vorhaben in der beantragten Form wurde bereits im Vorfeld mit der
Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann, abgestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau des
bestehenden Wohnhauses und dem Einbau einer Loggia auf dem Grundstück Fl. Nr.
99 im Rosengarten 1 in Leutershausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortsbereich
Leutershausen“ für die Geschossigkeit, die Dachneigung und die Traufhöhe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |