Sitzung: 04.04.2017 BHR/014/2017
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 3, Johann-Klöhr-Straße 28 in
Leutershausen möchte eine Teilfläche vom Nachbargrundstück Fl.Nr. 1 erwerben um
dort Kfz-Stellplätze errichten zu können.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Verkauf einer Teilfläche
von ca. 4 m, von der Ecke des rückwärtigen Gebäudes, in der Flucht zur bereits
vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3 zuzustimmen.
Die Straßenlampe und die Versorgungsleitungen des Grundstücks Fl.Nr. 1
müssen versetzt/verlegt werden. Die Folgekosten hat der Erwerber des Teilstücks
zu tragen.