Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 3, Johann-Klöhr-Straße 28 in Leutershausen möchte eine Teilfläche vom Nachbargrundstück Fl.Nr. 1 erwerben um dort Kfz-Stellplätze errichten zu können.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 4 m, von der Ecke des rückwärtigen Gebäudes, in der Flucht zur bereits vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3 zuzustimmen.

Die Straßenlampe und die Versorgungsleitungen des Grundstücks Fl.Nr. 1 müssen versetzt/verlegt werden. Die Folgekosten hat der Erwerber des Teilstücks zu tragen.