Sitzung: 12.04.2017 GHR/015/2017
Nach den
Bestimmungen des Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG)
müssen die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit gewährleisten, dass die nach der Bedarfsfeststellung (Art. 7
BayKiBiG) notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen rechtzeitig zur
Verfügung stehen.
Gemeinden
entscheiden welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse
der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und
Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen.
Das Haus für Kinder Hohenroth wurde zu Beginn des Kindergartenjahres
2016/2017 von 72 Regelkindern und 23 Krippenkindern besucht. Bereits im Juni
2016 stand aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für die nächsten beiden
Kindergartenjahre fest, dass die Krippe im Haus für Kinder mit einer
Betriebserlaubnis von 30 Plätzen ab Juli 2017 voll belegt ist. Es fand deshalb
am 29.06.2016 ein Termin mit Herrn Ekkehard Schmitt vom Jugendamt Rhön-Grabfeld
statt.
Die im Anschluss durchgeführte Bedarfsabfrage brachte das Ergebnis, dass
ab Februar 2017 zusätzliche Krippenplätze benötigt werden. Die bestehenden
Räumlichkeiten der Krippe sind vollkommen ausgeschöpft und lassen keine
Erhöhung der Platzzahl in der Krippe zu.
Die Gemeinde hat sich daher in Abstimmung mit dem Landratsamt
entschieden für eine externe Krippengruppe mit 12 Plätzen die notwendigen Räumlichkeiten
anzumieten. Eine bauliche Erweiterung am Standort der Krippe ist aufgrund der
Grundstücksgröße nicht möglich. Mit dieser Lösung kann ein ggf. vorübergehender
Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen kurzfristig abgedeckt werden. Mit dem
Träger der Irena-Sendler-Schule Hohenroth, der Caritas-Schulen gGmbH wurde
daher ab dem 01.02.2017 ein Mietvertrag über die notwendigen Flächen (insgesamt
122,5 m², monatliche Miete 735 € inkl. Nebenkosten) geschlossen. Ebenso wurde
die Betriebserlaubnis des Hauses für Kinder Hohenroth um die Außenstelle mit 12
Krippenplätzen erweitert. Die 12 Plätze der Außenstelle „Schmetterlinge“ sind
nach aktuellem Stand bis Ende des Kindergartenjahres 2017/2018 voll belegt. In
der Krippe im Haus für Kinder Hohenroth sind im Kindergartenjahr 2017/2018 noch
drei Plätze frei.
Insgesamt stehen somit ab 01.02.2017 für den Gemeindeteil Hohenroth 42
Krippenplätze und 100 Regelplätze zur Verfügung.
Beschluss:
Auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG beschließt der Gemeinderat ab dem
01.02.2017 für den Gemeindeteil Hohenroth, d. h. für das Haus für Kinder
Hohenroth
42 Krippenplätze
(30 Krippenplätze im Haus für Kinder Hohenroth + 12 Krippenplätze Außenstelle)
als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die für die Betreuung
bedarfsnotwendigen Räume sind im Rahmen eines Mietverhältnisses in den Räumen
der Irena-Sendler-Schule Hohenroth geschaffen worden.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag nach Art. 10
Finanzausgleichsgesetz (FAG) auf einen Mietzuschuss für die zusätzliche
Krippengruppe zu stellen. Förderfähig ist ein Mietpreis (Kaltmiete) von max.
7,50 € pro m² bezogen auf die nach Raumprogramm förderfähige Fläche (wird durch
die Regierung von Unterfranken berechnet). Die Förderung wird für max. fünf
Mietjahre gewährt. Die Höhe der Zuweisung beträgt 30 v.H. der förderfähigen
Jahresmiete und wird als einmaliger Festbetrag zur Hälfte der Mietzeit
ausgezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |