Nach den Bestimmungen des Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) müssen die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gewährleisten, dass die nach der Bedarfsfeststellung (Art. 7 BayKiBiG) notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

Gemeinden entscheiden welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen.

 

Das Haus für Kinder Hohenroth wurde zu Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 von 72 Regelkindern und 23 Krippenkindern besucht. Bereits im Juni 2016 stand aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für die nächsten beiden Kindergartenjahre fest, dass die Krippe im Haus für Kinder mit einer Betriebserlaubnis von 30 Plätzen ab Juli 2017 voll belegt ist. Es fand deshalb am 29.06.2016 ein Termin mit Herrn Ekkehard Schmitt vom Jugendamt Rhön-Grabfeld statt.

 

Die im Anschluss durchgeführte Bedarfsabfrage brachte das Ergebnis, dass ab Februar 2017 zusätzliche Krippenplätze benötigt werden. Die bestehenden Räumlichkeiten der Krippe sind vollkommen ausgeschöpft und lassen keine Erhöhung der Platzzahl in der Krippe zu.

 

Die Gemeinde hat sich daher in Abstimmung mit dem Landratsamt entschieden für eine externe Krippengruppe mit 12 Plätzen die notwendigen Räumlichkeiten anzumieten. Eine bauliche Erweiterung am Standort der Krippe ist aufgrund der Grundstücksgröße nicht möglich. Mit dieser Lösung kann ein ggf. vorübergehender Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen kurzfristig abgedeckt werden. Mit dem Träger der Irena-Sendler-Schule Hohenroth, der Caritas-Schulen gGmbH wurde daher ab dem 01.02.2017 ein Mietvertrag über die notwendigen Flächen (insgesamt 122,5 m², monatliche Miete 735 € inkl. Nebenkosten) geschlossen. Ebenso wurde die Betriebserlaubnis des Hauses für Kinder Hohenroth um die Außenstelle mit 12 Krippenplätzen erweitert. Die 12 Plätze der Außenstelle „Schmetterlinge“ sind nach aktuellem Stand bis Ende des Kindergartenjahres 2017/2018 voll belegt. In der Krippe im Haus für Kinder Hohenroth sind im Kindergartenjahr 2017/2018 noch drei Plätze frei.

 

Insgesamt stehen somit ab 01.02.2017 für den Gemeindeteil Hohenroth 42 Krippenplätze und 100 Regelplätze zur Verfügung.


Beschluss:

 

Auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG beschließt der Gemeinderat ab dem 01.02.2017 für den Gemeindeteil Hohenroth, d. h. für das Haus für Kinder Hohenroth

 

42 Krippenplätze

(30 Krippenplätze im Haus für Kinder Hohenroth + 12 Krippenplätze Außenstelle)

 

als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die für die Betreuung bedarfsnotwendigen Räume sind im Rahmen eines Mietverhältnisses in den Räumen der Irena-Sendler-Schule Hohenroth geschaffen worden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG) auf einen Mietzuschuss für die zusätzliche Krippengruppe zu stellen. Förderfähig ist ein Mietpreis (Kaltmiete) von max. 7,50 € pro m² bezogen auf die nach Raumprogramm förderfähige Fläche (wird durch die Regierung von Unterfranken berechnet). Die Förderung wird für max. fünf Mietjahre gewährt. Die Höhe der Zuweisung beträgt 30 v.H. der förderfähigen Jahresmiete und wird als einmaliger Festbetrag zur Hälfte der Mietzeit ausgezahlt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12