Sitzung: 12.04.2017 GHR/015/2017
Das
Schulgrundstück Fl.Nr. 427 und Fl.Nr. 427/1, Gemarkung Hohenroth, wurde im Jahr
1969 von der Gemeinde an den Schulverband veräußert. In der Vergangenheit wurde die Schule mehrfach
baulich erweitert und steht auf mehreren Grundstücken mit unterschiedlichen
Eigentümern / Erbbauberechtigten (Gemeinde, Schulverband, Sportverein).
Im Zuge des
anstehenden Ersatzneubaus mit Generalsanierung der Schulturnhalle und Sanierung
eines Teilbereichs des Bestandsgebäudes u. a. für kommunale Zwecke der Gemeinde
sollen die Grundstücksverhältnisse geklärt werden. Dabei ist das Ziel
einheitliche Eigentums- und Nutzungsverhältnisse zu schaffen, was in der Folge
zu einer vereinfachten Abwicklung bei eindeutigen Lastverteilungen führt.
Die Gemeinde
Hohenroth ist Stabilisierungshilfeempfängerin und finanziell belastet. Sie
befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Der Bildungsbereich ist jedoch
eine vorrangige Pflichtaufgabe der Gemeinde. Neben dem o. g. Aspekt der
Grundstückssituation, hat eine Bauträgerschaft der Gemeinde verbunden mit der
Eigentumsübertragung des Schulgrundstückes vom Schulverband an die Gemeinde
Hohenroth den Vorteil, dass eine Optimierung der Fördermittel im Rahmen des
Finanzausgleichs möglich wäre. Dies entlastet eine künftige Mietfestsetzung für
alle am Schulverband beteiligten Gemeinden.
Die Übertragung
des Eigentums vom Schulverband an die Gemeinde erfolgt zum Wert der
Kreditbelastung des Schulverbandes zum 31.12.2016 in Höhe von 281.134 €.
Die Werthaltigkeit des Bestandes wird durch den geplanten Vollabriss bzw. die
Generalsanierung von Bauteilen (Turnhalle, Teilbestand Schule) egalisiert bzw.
besitzen Teilbereiche keinen Vermögenswert (mehr).
Die Gemeinderäte
Hohenroth und Niederlauer haben in ihren Sitzungen am 14.02.2017 bzw.
06.03.2017 über die Frage der Bauträgerschaft für den Ersatzneubau und die zu
sanierenden Bauteile beraten und grundsätzlich eine Übertragung des Eigentums
und der Bauträgerschaft an die Gemeinde Hohenroth befürwortet.
Das Landratsamt
(Rechtsaufsicht) hat den o. g. Sachverhalt geprüft und bestätigt, dass eine
Eigentumsübertragung zu den o. g. Konditionen kommunalrechtlich nicht zu
beanstanden ist.
Die laufenden
Planungen sehen einen Neubau des Schulgebäudes nach dem genehmigten Raumprogramm
für eine zweizügige Grund- und eine einzugige Mittelschule vor. Dabei bringt
die Gemeinde Hohenroth zur Realisierung der Baumaßnahme zusätzlich das in ihrem
Eigentum befindliche an die Fl.Nr. 427 angrenzende Grundstück Fl.Nr. 424/1 mit
1.131 m² für den Neubau mit ein.
Die Schulturnhalle
wird generalsaniert ebenfalls ein Teilbereich des Gebäudebestandes für die
Mittagsbetreuung und für gemeindliche Zwecke.
Die vom
Schulverband Hohenroth in den Jahren 2015 und 2016 bereits bezahlten
Planungskosten im Zusammenhang mit dem Neubau bzw. Generalsanierung wurden von
den Gemeinden durch eine Investitionsumlage getragen. Durch den Übergang der
Bauträgerschaft an die Gemeinde Hohenroth werden die geleisteten Zahlungen
rückabgewickelt. Der Ausgleich durch die Gemeinde Hohenroth erfolgt im Jahr
2017.
Die Gemeinde Hohenroth wird sich als Bauherr der neuen
Schule verpflichten das Gebäude mit Turnhalle an den Schulverband Hohenroth
langfristig (mindestens 25 Jahre) zu vermieten. Die vorläufige Mietkalkulation
für den Neubau einschließlich der Sanierungen zeigt, dass damit eine Deckung
des Schuldendienstes der Gemeinde Hohenroth für ihren geschätzten Eigenanteil
erreicht werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet die Übertragung des Eigentums am Grundstück
Fl.Nr. 427, Gemarkung Hohenroth, mit 8.257 m² und der Fl.Nr. 427/1 mit 1.633 m²
vom Schulverband Hohenroth an die Gemeinde Hohenroth. Der Wertansatz hierfür
beträgt 281.134 € (Restwert der Verschuldung des Schulverbandes am 31.12.2016).
Die notarielle Beurkundung soll vorbereitet werden.
Das Förderverfahren für den Neubau der Schule wird Mitte 2017 anlaufen.
Die Gemeinde Hohenroth wird mit dem Schulverband Hohenroth eine Vereinbarung
schließen, in welcher sie sich verpflichtet das Schulgebäude zu errichten und
langfristig (mindestens 25 Jahre) an den Schulverband zu vermieten. Die
Mietzahlung beginnt mit Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen
Schulgebäudes.
Die Gemeinde Hohenroth übernimmt mit der Bauträgerschaft für den Neubau
alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten.
Das Landratsamt (Rechtsaufsicht) hat den o. g. Sachverhalt geprüft und
bestätigt, dass eine Eigentumsübertragung zu den o. g. Konditionen kommunalrechtlich
nicht zu beanstanden ist.
Die Schulverbandsversammlung und der Gemeinderat Niederlauer werden in
ihren nächsten Sitzungen den Sachverhalt ergänzend behandeln.
Es ist beabsichtigt, dass der Schulverband Hohenroth als Zweckverband
auch künftig Schulaufwandsträger bleibt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |