Der Schulverband Hohenroth hat als Eigentümer der Edmund-Grom-Schule in einem Abwägungsprozess in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken einen Ersatzneubau der Schule beschlossen. Die Beschlüsse wurden von den am Schulverband beteiligten Gemeinden Hohenroth und Niederlauer bestätigt.

 

Das Schulgrundstück Fl.Nr. 427 und Fl.Nr. 427/1, Gemarkung Hohenroth, wurde im Jahr 1969 von der Gemeinde an den Schulverband veräußert. In der Vergangenheit wurde die Schule mehrfach baulich erweitert und steht auf mehreren Grundstücken mit unterschiedlichen Eigentümern / Erbbauberechtigten (Gemeinde, Schulverband, Sportverein).

 

Im Zuge des anstehenden Ersatzneubaus mit Generalsanierung der Schulturnhalle und Sanierung eines Teilbereichs des Bestandsgebäudes u. a. für kommunale Zwecke der Gemeinde sollen die Grundstücksverhältnisse geklärt werden. Dabei ist das Ziel einheitliche Eigentums- und Nutzungsverhältnisse zu schaffen, was in der Folge zu einer vereinfachten Abwicklung bei eindeutigen Lastverteilungen führt.

 

Die Gemeinde Hohenroth ist Stabilisierungshilfeempfängerin und finanziell belastet. Sie befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Der Bildungsbereich ist jedoch eine vorrangige Pflichtaufgabe der Gemeinde. Neben dem o. g. Aspekt der Grundstückssituation, hat eine Bauträgerschaft der Gemeinde verbunden mit der Eigentumsübertragung des Schulgrundstückes vom Schulverband an die Gemeinde Hohenroth den Vorteil, dass eine Optimierung der Fördermittel im Rahmen des Finanzausgleichs möglich wäre. Dies entlastet eine künftige Mietfestsetzung für alle am Schulverband beteiligten Gemeinden.

 

Die Übertragung des Eigentums vom Schulverband an die Gemeinde erfolgt zum Wert der Kreditbelastung des Schulverbandes zum 31.12.2016 in Höhe von 281.134 €.
Die Werthaltigkeit des Bestandes wird durch den geplanten Vollabriss bzw. die Generalsanierung von Bauteilen (Turnhalle, Teilbestand Schule) egalisiert bzw. besitzen Teilbereiche keinen Vermögenswert (mehr).

 

Die Gemeinderäte Hohenroth und Niederlauer haben in ihren Sitzungen am 14.02.2017 bzw. 06.03.2017 über die Frage der Bauträgerschaft für den Ersatzneubau und die zu sanierenden Bauteile beraten und grundsätzlich eine Übertragung des Eigentums und der Bauträgerschaft an die Gemeinde Hohenroth befürwortet.

Das Landratsamt (Rechtsaufsicht) hat den o. g. Sachverhalt geprüft und bestätigt, dass eine Eigentumsübertragung zu den o. g. Konditionen kommunalrechtlich nicht zu beanstanden ist.

 

Die laufenden Planungen sehen einen Neubau des Schulgebäudes nach dem genehmigten Raumprogramm für eine zweizügige Grund- und eine einzugige Mittelschule vor. Dabei bringt die Gemeinde Hohenroth zur Realisierung der Baumaßnahme zusätzlich das in ihrem Eigentum befindliche an die Fl.Nr. 427 angrenzende Grundstück Fl.Nr. 424/1 mit 1.131 m² für den Neubau mit ein.

Die Schulturnhalle wird generalsaniert ebenfalls ein Teilbereich des Gebäudebestandes für die Mittagsbetreuung und für gemeindliche Zwecke.

 

Die vom Schulverband Hohenroth in den Jahren 2015 und 2016 bereits bezahlten Planungskosten im Zusammenhang mit dem Neubau bzw. Generalsanierung wurden von den Gemeinden durch eine Investitionsumlage getragen. Durch den Übergang der Bauträgerschaft an die Gemeinde Hohenroth werden die geleisteten Zahlungen rückabgewickelt. Der Ausgleich durch die Gemeinde Hohenroth erfolgt im Jahr 2017.

 

Die Gemeinde Hohenroth wird sich als Bauherr der neuen Schule verpflichten das Gebäude mit Turnhalle an den Schulverband Hohenroth langfristig (mindestens 25 Jahre) zu vermieten. Die vorläufige Mietkalkulation für den Neubau einschließlich der Sanierungen zeigt, dass damit eine Deckung des Schuldendienstes der Gemeinde Hohenroth für ihren geschätzten Eigenanteil erreicht werden kann.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat befürwortet die Übertragung des Eigentums am Grundstück Fl.Nr. 427, Gemarkung Hohenroth, mit 8.257 m² und der Fl.Nr. 427/1 mit 1.633 m² vom Schulverband Hohenroth an die Gemeinde Hohenroth. Der Wertansatz hierfür beträgt 281.134 € (Restwert der Verschuldung des Schulverbandes am 31.12.2016). Die notarielle Beurkundung soll vorbereitet werden.

 

Das Förderverfahren für den Neubau der Schule wird Mitte 2017 anlaufen. Die Gemeinde Hohenroth wird mit dem Schulverband Hohenroth eine Vereinbarung schließen, in welcher sie sich verpflichtet das Schulgebäude zu errichten und langfristig (mindestens 25 Jahre) an den Schulverband zu vermieten. Die Mietzahlung beginnt mit Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Schulgebäudes.

 

Die Gemeinde Hohenroth übernimmt mit der Bauträgerschaft für den Neubau alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten.

 

Das Landratsamt (Rechtsaufsicht) hat den o. g. Sachverhalt geprüft und bestätigt, dass eine Eigentumsübertragung zu den o. g. Konditionen kommunalrechtlich nicht zu beanstanden ist.

 

Die Schulverbandsversammlung und der Gemeinderat Niederlauer werden in ihren nächsten Sitzungen den Sachverhalt ergänzend behandeln.

 

Es ist beabsichtigt, dass der Schulverband Hohenroth als Zweckverband auch künftig Schulaufwandsträger bleibt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12