Auf Anregung des 1. Bürgermeisters wurde die Umbenennung eines Teilstücks der Jahnstraße in Hohenroth in Brendweg geprüft.

 

Die Ortsstraße Jahnstraße beginnt an der Kreisstraße NES 21 „Raiffeisenstraße“, Fl.Nr. 437 und endet an der Einmündung Kreisstraße NES 21 Fl.Nr. 1620.

Die Ortsstraße Brendweg beginnt an der Ortsstraße Jahnstraße Teilfläche Fl.Nr. 1672 und endet am öffentlichen Feld- und Waldweg Jahnstraße II, Fl.Nr. 1717.

 

Aufgrund der aktuellen Verkehrsführung mit Vorfahrtsregelung sowie der sich darstellenden Straßenführung, empfiehlt es sich, das Teilstück der Jahnstraße von der Kreuzung Jahnstraße/Ahornweg/Brendweg bis zur Kreisstraße NES 21 Fl.Nr. 1620 in Brendweg umzubenennen.

Im Bereich dieses Teilstücks sind keine Hausnummerierungen vorhanden, eine Umnummerierung muss daher nicht erfolgen.

 

Der Gemeinderat und Beratung und Entscheidung gebeten.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der aktuellen Verkehrsführung mit Vorfahrtsregelung sowie der sich darstellenden Straßenführung, das Teilstück der Ortsstraße Jahnstraße von der Kreuzung Jahnstraße/Ahornweg/Brendweg bis zur Kreisstraße NES 21 Fl.Nr. 1620 in Brendweg umzubenennen.

In diesem Bereich sind keine Hausnummerierungen vorhanden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12