Sitzung: 19.04.2017 GHR/004/2017
Die Gemeinde
Hohenroth hat 2015 eine 1. Rate in Höhe von 800.000 € und 2016 eine 2. Rate in
Höhe von 600.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können mehrere – maximal
fünf – Jahre bewilligt werden.
Über die
Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird
insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten
Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw.
weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Hohenroth
hat in seiner Sitzung vom 20.02.2017 das Haushaltskonsolidierungskonzept
fortgeschrieben.
Über die
Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der
Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2017 (Zusammensetzung: Vertreter
des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist bis
spätestens 05.05.2017 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt
prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die Regierung
von Unterfranken weiter.
Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die
Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der
Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich zu.
Sondertilgungen aus bestehenden Kreditverträgen sind erst wieder
im Jahr 2018 möglich, Kredit DG Hyp (Nr. 302 055 9500) mit einem Restwert am
31.12.2018 in Höhe von rd. 257.000 €.
Zum weiteren im Jahr 2019 (Zinsbindungsende 15.02.2019) in Höhe von rd. 316.000
€ (LfA Nr. 879544151).
Das Investitionsvolumen 2017 liegt
bei insgesamt 3.959.000 €. Davon entfallen 3.953.000 € auf den Bereich der Pflichtaufgaben (sh.
Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2017).
Die hiervon bei
der Gemeinde Hohenroth langfristig verbleibenden
Eigenmittel betragen 1.877.000 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt aufgrund struktureller und
finanzieller Probleme einen Antrag auf
Stabilisierungshilfe im Jahr 2017 mit einer Antragssumme von 2.134.000 € zu stellen.
Begründet wird die Höhe mit der Möglichkeit von Kredittilgungen nach
Ablauf der Zinsbindung im Jahr 2018 in Höhe von 257.000 € und
erheblichen Investitionsanforderungen im Pflichtaufgabenbereich (Eigenmittel) im
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.877.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |