Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Die Gemeinde Hohenroth hat 2015 eine 1. Rate in Höhe von 800.000 € und 2016 eine 2. Rate in Höhe von 600.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können mehrere – maximal fünf – Jahre bewilligt werden.

Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung vom 20.02.2017 das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.

 

Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2017 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

Ein Antrag ist bis spätestens 05.05.2017 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.

Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich zu.

Sondertilgungen aus bestehenden Kreditverträgen sind erst wieder im Jahr 2018 möglich, Kredit DG Hyp (Nr. 302 055 9500) mit einem Restwert am 31.12.2018 in Höhe von rd. 257.000 €. Zum weiteren im Jahr 2019 (Zinsbindungsende 15.02.2019) in Höhe von rd. 316.000 € (LfA Nr. 879544151).

Das Investitionsvolumen 2017 liegt bei insgesamt 3.959.000 €. Davon entfallen 3.953.000 € auf den Bereich der Pflichtaufgaben (sh. Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2017).

Die hiervon bei der Gemeinde Hohenroth langfristig verbleibenden Eigenmittel betragen 1.877.000 €.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2017 mit einer Antragssumme von 2.134.000 € zu stellen.

 

Begründet wird die Höhe mit der Möglichkeit von Kredittilgungen nach Ablauf der Zinsbindung im Jahr 2018 in Höhe von 257.000 € und erheblichen Investitionsanforderungen im Pflichtaufgabenbereich (Eigenmittel) im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.877.000 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16