Sitzung: 19.04.2017 GHR/004/2017
Wie bereits informiert wurde, werden im Rahmen der anstehenden
Sanierungsarbeiten an der Schulsporthalle auch Brandschutzvorkehrungen und
Sanierungsarbeiten zur benachbarten Kegelbahn hin notwendig.
Hier wurden bereits Überlegungen laut, ob der Erhalt der Kegelbahn
zwingend notwendig ist.
Laut dem Architekten der VG Bad Neustadt a. d. Saale, Herrn Franz-Josef
Schmitt, stehen an der ca. 30 Jahre alten Kegelbahn ohnehin Sanierungsmaßnahmen
am Dach und der Bahn an.
Nun soll der Aufwand der möglichen Sanierungsarbeiten ermittelt, sowie
eine technische und statische Prüfung der Kegelbahn durchgeführt werden.
Eine Entscheidung über die endgültige weitere Verwendung der Bahn muss
jedoch nicht zeitnah getroffen werden.