Sitzung: 19.04.2017 GHR/004/2017
In der Gemeinderatssitzung Hohenroth vom 14.02.2017 sowie in der
Gemeinderatssitzung Niederlauer vom 06.03.2017 wurde beschlossen, dass die
Gemeinde Hohenroth für den Neubau der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule die alleinige
Bauträgerschaft übernimmt.
Da es sich bei diesem Projekt um ein sehr umfangreiches handelt, bestand
bereits in der Gemeinderatssitzung Hohenroth vom 21.03.2017 grundsätzlich
Einigkeit darüber, dass sämtliche im Zusammenhang mit dem Neubau der Schule
stehenden Aufgaben vom Gemeinderat in eigener Zuständigkeit getroffen werden
sollen.
Gemäß Geschäftsordnung des Gemeinderates Hohenroth sind alle Maßnahmen
im Bereich Hoch- und Tiefbau an den beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss
übertragen. Für Vergaben von Lieferungen und Leistungen sowie für
Sachanschaffungen besitzt der Bau- und Verkehrsausschuss eine
Entscheidungsbefugnis bis zu einer Wertgrenze von 50.000 € je
Entscheidungsfall.
Für die Übertragung aller Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit
dem Schulbau auf den Gemeinderat bedarf es einer Änderung der Geschäftsordnung.
Diese Änderung bezieht sich nur auf das o. g. Projekt und hat bei
anderen Baumaßnahmen keine Auswirkung.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt folgende Änderung seiner
Geschäftsordnung:
§ 1
In § 7 Abs. 3 Nr. 2 Unterabs. 2 der Geschäftsordnung wird nach Satz 1
folgender Satz ergänzt:
Sämtliche Aufgaben,
die im Zusammenhang mit dem Neubau der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule stehen,
erledigt der Gemeinderat in eigener Zuständigkeit.
§ 2
§ 7 Abs. 3 Nr. 2 Unterabs. 2 Satz 2 wird zu Satz 3.
§ 3
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt eine Woche nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |