Sitzung: 09.05.2017 BHR/005/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Dachgeschossausbau zur 2.
Wohneinheit und dem Neubau zweier Schleppgauben auf dem Grundstück Fl. Nr.
610/10, Erdmannstal 34 in Windshausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 610/10 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“. Der Bebauungsplan lässt
Dachgauben als Einzelgauben mit einer max. Breite von einem Drittel der
Dachlänge zu. Sie sind vom Ortgang mindestens 1,5 m einzurücken und von First
und Traufe mind. 3 Ziegelreihen. Eindeckung im Material des Hauptdaches.
Die geplanten Schleppgauben auf der Nord- und Südseite des Wohngebäudes
erfüllen diese Kriterien. Das Bauvorhaben kann somit von der Genehmigung freigestellt
werden.
Für die zweite Wohneinheit wurde nur ein weiterer Stellplatz ausgewiesen. Es ist noch ein zusätzlicher
Stellplatz erforderlich und in den Planunterlagen nachzuweisen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Das Vorhaben kann nach Art. 58 Bayer. Bauordnung von der Genehmigung
freigestellt werden
Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.