Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Dachgeschossausbau zur 2. Wohneinheit und dem Neubau zweier Schleppgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/10, Erdmannstal 34 in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 610/10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“. Der Bebauungsplan lässt Dachgauben als Einzelgauben mit einer max. Breite von einem Drittel der Dachlänge zu. Sie sind vom Ortgang mindestens 1,5 m einzurücken und von First und Traufe mind. 3 Ziegelreihen. Eindeckung im Material des Hauptdaches.

 

Die geplanten Schleppgauben auf der Nord- und Südseite des Wohngebäudes erfüllen diese Kriterien. Das Bauvorhaben kann somit von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Für die zweite Wohneinheit wurde nur ein weiterer Stellplatz ausgewiesen. Es ist noch ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich und in den Planunterlagen nachzuweisen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.