Sitzung: 06.06.2017 BHR/006/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/6,
Erdmannstal 4, in Windshausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 610/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Erdmannstal“.
Im Bebauungsplan „Erdmannstal“ sind unter Nr. C.2.1.d die Höhen für die
Bebauung festgesetzt.
Die maximale Wandhöhe ist für Hauptgebäude mit 7,00 m festgelegt; die
max. Firsthöhe mit 10 m. Die max. Höhe des Fertigfußbodens im Erdgeschoss
beträgt 0,5 m über der mittleren
natürlichen Geländehöhe.
Nach den vorgelegten Bauantragsunterlagen beträgt die Oberkannte des
Fertigfußbodens 0,92 m und die Wandhöhe 7,08 m. Außerdem wird die festgesetzte
Baugrenze in südlicher Richtung um ca. 1,65 m überschritten. Der Bauherr
beantragt daher die Zustimmung zu Befreiungen von den
Bebauungsplanfestsetzungen.
Er begründet dies damit, dass zur optimalen Ausnutzung des Grundstückes
und zur Ausrichtung des Gartenbereiches in südlicher Richtung die Garage an die
nördliche Baugrenze gelegt wurde. Aus diesem Grund verschiebt sich das Wohnhaus
in südliche Richtung und überschreitet die Baugrenze. Um einen barrierefreien
Zugang von der Garage in das Wohnhaus zu ermöglichen, liegt das Wohnhaus auf
Höhe der Garage. Durch das Gefälle des Grundstückes in südliche Richtung
beträgt die Oberkante des Fertigfußbodens im Mittel 0,92 m über dem natürlichem
Gelände. Die sich hieraus ergebende Wandhöhe ergibt 7,08 m über dem natürlichen
Gelände.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/6,
Erdmannstal 4, in Windshausen
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten des Bauausschuss besteht Einverständnis mit der Erteilung von
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdmannstal“ für die Überschreitung
der Baugrenze, der zulässigen Wandhöhe und der Überschreitung der max. Fußbodenhöhe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |