Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/6, Erdmannstal 4,  in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 610/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“.

 

Im Bebauungsplan „Erdmannstal“ sind unter Nr. C.2.1.d die Höhen für die Bebauung festgesetzt.

 

Die maximale Wandhöhe ist für Hauptgebäude mit 7,00 m festgelegt; die max. Firsthöhe mit 10 m. Die max. Höhe des Fertigfußbodens im Erdgeschoss beträgt  0,5 m über der mittleren natürlichen Geländehöhe. 

Nach den vorgelegten Bauantragsunterlagen beträgt die Oberkannte des Fertigfußbodens 0,92 m und die Wandhöhe 7,08 m. Außerdem wird die festgesetzte Baugrenze in südlicher Richtung um ca. 1,65 m überschritten. Der Bauherr beantragt daher die Zustimmung zu Befreiungen von den Bebauungsplanfestsetzungen.

 

Er begründet dies damit, dass zur optimalen Ausnutzung des Grundstückes und zur Ausrichtung des Gartenbereiches in südlicher Richtung die Garage an die nördliche Baugrenze gelegt wurde. Aus diesem Grund verschiebt sich das Wohnhaus in südliche Richtung und überschreitet die Baugrenze. Um einen barrierefreien Zugang von der Garage in das Wohnhaus zu ermöglichen, liegt das Wohnhaus auf Höhe der Garage. Durch das Gefälle des Grundstückes in südliche Richtung beträgt die Oberkante des Fertigfußbodens im Mittel 0,92 m über dem natürlichem Gelände. Die sich hieraus ergebende Wandhöhe ergibt 7,08 m über dem natürlichen Gelände.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/6, Erdmannstal 4,  in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten des Bauausschuss besteht Einverständnis mit der Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdmannstal“ für die Überschreitung der Baugrenze, der zulässigen Wandhöhe und der Überschreitung der max. Fußbodenhöhe.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7