Sitzung: 06.06.2017 BHR/006/2017
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses
auf dem Grundstück Fl. Nr. 534/15, An der Grotte 37 in Hohenroth
vorgelegt.
Die Bauherren beabsichtigen ein Gartenhaus mit 3,90
m Breite, 3.90 m Länge und einem Vordach
mit 1,20 m zu errichten. Von der Größe
her wäre das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a) der Bayer. Bauordnung
verfahrensfrei.
Das Grundstück Fl. Nr. 534/15 liegt im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Da der Standort
des Gartenhauses außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt,
ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung
auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 534/15,
An der Grotte 37 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen. Es
bestehen keine Einwände gegen den geplanten Standort.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |