Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses  auf dem Grundstück Fl. Nr. 534/15, An der Grotte 37 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen ein Gartenhaus mit 3,90 m Breite, 3.90 m Länge und einem  Vordach mit 1,20 m  zu errichten. Von der Größe her wäre das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfrei.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 534/15 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Da der Standort des Gartenhauses außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 534/15, An der Grotte 37 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen. Es bestehen keine Einwände gegen den geplanten Standort.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7