Sitzung: 06.06.2017 GHR/017/2017
In der Zeit vom 31.03. bis 02.05.2017 und nach einer Änderung nochmals
vom 17.05. bis 31.05.2017 fand die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs „Hinterm Dorf II“ statt. Hierauf wurde durch öffentliche
Bekanntmachung am 23.03.2017 bzw. 09.05.2017 hingewiesen. Auch über die
Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen, wurde
informiert.
Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange
wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Bayerischer
Bauernverband, Würzburg
Der Bayerische Bauernverband bezieht sich auf seine Stellungnahme vom
23.01.2017, die dort geäußerten Einwendungen und Bedenken bleiben im vollen
Umfang bestehen.
Die Einwendungen des Bayerischen Bauernverbandes wurden bereits mit
Beschluss des Gemeinderates vom 20.02.2017 behandelt. Neue Einwendungen wurden
nicht vorgetragen.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterm Dorf II“ erstreckt sich
im nördlichen sowie im östlichen Bereich auf Flächen, die bereits durch den
bestehenden Bebauungsplan „Hinterm Dorf“ überplant sind. Es wird um Prüfung
gebeten, ob für die Ausweisung von Misch- und Gewerbegebietsflächen an dieser
Stelle eine Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans „Hinterm
Dorf“ erforderlich wäre.
Sollte eine Errichtung von schutzbedürftiger Bebauung auf den
Mischgebietsflächen bzw. Flächen des beschränkten Gewerbegebietes vorgesehen
sein, so ist im Benehmen mit dem Betreiber der Stromtrasse zu prüfen, ob die
Festsetzung weiterer Baugrenzen erforderlich ist. Auf die Anforderungen der 26.
BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) wird hingewiesen.
Beschluss:
Der neue Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“, der den Geltungsbereich des
alten Bebauungsplans teilweise überlappt, geht diesem vor.
Eine Änderung oder Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans „Hinterm
Dorf“ ist nicht erforderlich.
Der Strombetreiber hat auf die erforderlichen Schutzabstände hingewiesen
und dem Bebauungsplan ansonsten zugestimmt. Die Schutzabstände werden beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde
Im Grünordnungsplan wird auf die Abbuchung von 6.577 m² vom Ökokonto
Trieb II verwiesen. Da der Unteren Naturschutzbehörde die Durchführung der
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Ökokonto Trieb II nicht mitgeteilt
wurde, fand die für die Meldung des Ökokontos notwendige Abnahme der Flächen
nicht statt. Eine Abbuchung von Ökokonten ist erst nach Abnahme der Ersatz- und
Ausgleichsmaßnahmen und anschließender Meldung an das Landesamt für Umwelt (LfU)
möglich.
Um die Restfläche von Grundstück Fl. Nr. 476 der Gemarkung Leutershausen
wie geplant als Ökokonto führen zu können, wird gebeten, die abgestimmte
Maßnahme vollständig durchzuführen, sofern dies noch nicht geschehen ist und
der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Eine Verzinsung ist ab dem Zeitpunkt
der Abnahme möglich.
Beschluss:
Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde werden zur Kenntnis
genommen.
Sobald die Ausgleichsfläche bzw. die Fläche zur Einbuchung in das
Ökokonto hergestellt sind, wird eine Abnahme durch die Untere
Naturschutzbehörde veranlasst und dann die Meldung an das LfU vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Baurecht
Es bestehen gegen die Herausnahme der Nutzungen „Einzelhandel“ aus
baurechtlicher Sicht keine Einwendungen. Zur Klarheit und Bestimmtheit ist dies
jedoch auch auf der Planvorlage deutlich kenntlich zu machen. So handelt es
sich nunmehr überall um „um bestimmte Nutzungen“ beschränkte Baugebiete (Gb,
Mb).
Beschluss:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs werden entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen:
-
der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt
a. d. Saale,
-
der PLEdoc GmbH, Essen,
-
des Abwasserverbandes Saale-Lauer, Hohenroth,
-
des Amtes für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung, Bad Kissingen,
-
der Bayerischen Rhön-Gas GmbH, Bad Neustadt a. d.
Saale,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisplanung,
-
der Regierung von Unterfranken, Höhere
Landesplanungsbehörde,
-
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale,
-
der Bayernwerk AG, Schweinfurt,
-
des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Bad
Kissingen,
-
der Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg,
eingegangen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in der Zeit
vom 31.03. bis 02.05.2017 und vom 17.05. bis 31.05.2017 wurden keine Anregungen
oder Bedenken vorgetragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Hinterm Dorf II“ in
der Fassung vom 06.06.2017 aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB),
des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m. Art. 21 ff der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung
wie folgt als
Satzung
§1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterm Dorf II“
ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 06.06.2017.
§ 2
Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“ besteht aus dem Lageplan, den
textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 06.06.2017.
§ 3
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“ tritt mit der ortsüblichen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |