In der Zeit vom 31.03. bis 02.05.2017 und nach einer Änderung nochmals vom 17.05. bis 31.05.2017 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Hinterm Dorf II“ statt. Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 23.03.2017 bzw. 09.05.2017 hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen, wurde informiert.

Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

Bayerischer Bauernverband, Würzburg

 

Der Bayerische Bauernverband bezieht sich auf seine Stellungnahme vom 23.01.2017, die dort geäußerten Einwendungen und Bedenken bleiben im vollen Umfang bestehen.

 

Die Einwendungen des Bayerischen Bauernverbandes wurden bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.02.2017 behandelt. Neue Einwendungen wurden nicht vorgetragen.

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterm Dorf II“ erstreckt sich im nördlichen sowie im östlichen Bereich auf Flächen, die bereits durch den bestehenden Bebauungsplan „Hinterm Dorf“ überplant sind. Es wird um Prüfung gebeten, ob für die Ausweisung von Misch- und Gewerbegebietsflächen an dieser Stelle eine Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans „Hinterm Dorf“ erforderlich wäre.

Sollte eine Errichtung von schutzbedürftiger Bebauung auf den Mischgebietsflächen bzw. Flächen des beschränkten Gewerbegebietes vorgesehen sein, so ist im Benehmen mit dem Betreiber der Stromtrasse zu prüfen, ob die Festsetzung weiterer Baugrenzen erforderlich ist. Auf die Anforderungen der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) wird hingewiesen.

 

 

Beschluss:

 

Der neue Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“, der den Geltungsbereich des alten Bebauungsplans teilweise überlappt, geht diesem vor.

Eine Änderung oder Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans „Hinterm Dorf“ ist nicht erforderlich.

Der Strombetreiber hat auf die erforderlichen Schutzabstände hingewiesen und dem Bebauungsplan ansonsten zugestimmt. Die Schutzabstände werden beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

 

Im Grünordnungsplan wird auf die Abbuchung von 6.577 m² vom Ökokonto Trieb II verwiesen. Da der Unteren Naturschutzbehörde die Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Ökokonto Trieb II nicht mitgeteilt wurde, fand die für die Meldung des Ökokontos notwendige Abnahme der Flächen nicht statt. Eine Abbuchung von Ökokonten ist erst nach Abnahme der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen und anschließender Meldung an das Landesamt für Umwelt (LfU) möglich.

Um die Restfläche von Grundstück Fl. Nr. 476 der Gemarkung Leutershausen wie geplant als Ökokonto führen zu können, wird gebeten, die abgestimmte Maßnahme vollständig durchzuführen, sofern dies noch nicht geschehen ist und der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Eine Verzinsung ist ab dem Zeitpunkt der Abnahme möglich.

 

 

Beschluss:

 

Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen.

Sobald die Ausgleichsfläche bzw. die Fläche zur Einbuchung in das Ökokonto hergestellt sind, wird eine Abnahme durch die Untere Naturschutzbehörde veranlasst und dann die Meldung an das LfU vorgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

 

Es bestehen gegen die Herausnahme der Nutzungen „Einzelhandel“ aus baurechtlicher Sicht keine Einwendungen. Zur Klarheit und Bestimmtheit ist dies jedoch auch auf der Planvorlage deutlich kenntlich zu machen. So handelt es sich nunmehr überall um „um bestimmte Nutzungen“ beschränkte Baugebiete (Gb, Mb).

 

 

Beschluss:

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs werden entsprechend ergänzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen:

 

-       der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale,

-       der PLEdoc GmbH, Essen,

-       des Abwasserverbandes Saale-Lauer, Hohenroth,

-       des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen,

-       der Bayerischen Rhön-Gas GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisplanung,

-       der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde,

-       des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale,

-       der Bayernwerk AG, Schweinfurt,

-       des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Bad Kissingen,

-       der Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg,

 

eingegangen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in der Zeit vom 31.03. bis 02.05.2017 und vom 17.05. bis 31.05.2017 wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Hinterm Dorf II“ in der Fassung vom 06.06.2017 aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m. Art. 21 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt als

 

 

Satzung

 

 

§1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterm Dorf II“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 06.06.2017.

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Der Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“ besteht aus dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 06.06.2017.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Der Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15