Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauanfrage für die Bebauung des Grundstückes Fl. Nr. 200/1, Bergstr. 33a im Ortsteil Leutershausen vorgelegt.

 

Die Bauherren beantragen von den Höhenfestsetzungen des Bebauungsplanes „Geisberg II“ eine Befreiung,  weil nach ihrer Ansicht das Erdgeschoss des Wohnhauses zu tief im Hang sitzen würde und umfangreiche Abgrabungen erforderlich seien.

 

Das Grundstück ist stark geneigt (insgesamt ca. 9 m Höhenunterschied von der Bergstraße bis zur hinteren Grundstücksgrenze). Nach einem sehr steilen Hang neben der Bergstraße ist das Baugrundstück anschließend mit etwa 18% flacher geneigt. Bei einer Hausbreite von 10,00 m ergibt sich so auf diesem Plateau ein Höhenunterschied von 1,80 m von der Vorder- zur Rückseite.

Um den anfänglichen Höhenunterschied bis zum Haus überwinden zu können, soll das Gebäude nicht unmittelbar an der Baugrenze errichtet werden,  sondern mit ca. 6,00 m Abstand zum Steilhang. Um die Abgrabungen zu reduzieren und um die Wohnebene Erdgeschoss allseitig aus dem Gelände zu heben, möchten die Bauherrn eine Befreiung von den festgesetzten Höhen an der Talseite beantragen. Die Höheneinordnung erfolgte so, dass die Oberkannte des Fertigfußbodens im Erdgeschoß etwa der Geländehöhe an der Haushinterkante entspricht.

 

 

An der Gebäuderückseite könnten die Höhenfestsetzungen eingehalten werden. Jedoch ist lt. Bebauungsplan von der mittleren talseitigen Höhe auszugehen.

 

Mit der vorgelegten Planung wird die zugelassene Wandhöhe von 7,00 m noch eingehalten. Die Firsthöhe wird jedoch um 1,65 m überschritten, die Fußbodenhöhe im Erdgeschoss um 1,55 m. 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/1, Bergstr. 33a, Leutershausen entsprechend den eingereichten Unterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die beantragte Höheneinstellung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7