Sitzung: 06.06.2017 BHR/006/2017
Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauanfrage für die Bebauung des
Grundstückes Fl. Nr. 200/1, Bergstr. 33a im Ortsteil Leutershausen vorgelegt.
Die Bauherren beantragen von den Höhenfestsetzungen des Bebauungsplanes
„Geisberg II“ eine Befreiung, weil nach
ihrer Ansicht das Erdgeschoss des Wohnhauses zu tief im Hang sitzen würde und
umfangreiche Abgrabungen erforderlich seien.
Das Grundstück ist stark geneigt (insgesamt ca. 9 m Höhenunterschied von
der Bergstraße bis zur hinteren Grundstücksgrenze). Nach einem sehr steilen
Hang neben der Bergstraße ist das Baugrundstück anschließend mit etwa 18%
flacher geneigt. Bei einer Hausbreite von 10,00 m ergibt sich so auf diesem
Plateau ein Höhenunterschied von 1,80 m von der Vorder- zur Rückseite.
Um den anfänglichen Höhenunterschied bis zum Haus überwinden zu können,
soll das Gebäude nicht unmittelbar an der Baugrenze errichtet werden, sondern mit ca. 6,00 m Abstand zum Steilhang.
Um die Abgrabungen zu reduzieren und um die Wohnebene Erdgeschoss allseitig aus
dem Gelände zu heben, möchten die Bauherrn eine Befreiung von den festgesetzten
Höhen an der Talseite beantragen. Die Höheneinordnung erfolgte so, dass die Oberkannte
des Fertigfußbodens im Erdgeschoß etwa der Geländehöhe an der Haushinterkante
entspricht.
An der Gebäuderückseite könnten die Höhenfestsetzungen eingehalten
werden. Jedoch ist lt. Bebauungsplan von der mittleren talseitigen Höhe auszugehen.
Mit der vorgelegten Planung wird die zugelassene Wandhöhe von 7,00 m
noch eingehalten. Die Firsthöhe wird jedoch um 1,65 m überschritten, die
Fußbodenhöhe im Erdgeschoss um 1,55 m.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage
zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/1,
Bergstr. 33a, Leutershausen entsprechend den eingereichten Unterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die beantragte Höheneinstellung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |