Sitzung: 20.06.2017 BHR/015/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der
Kirchgasse vorgelegt.
Die Bauherrn planen Richtung See ein zweigeschossiges Gebäude mit
Untergeschoß, Erd- und ausgebautem Dachgeschoß. Das Dach erhält ein Satteldach
mit einer Dachneigung von 45°. Die Eindeckung erfolgt mit roten
Betondachsteinen. Auf der Westseite des Daches ist der Einbau eines
Zwerchgiebels vorgesehen. Zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 223 soll eine
Flachdachgarage mit Treppenzugang zum Garten gebaut werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 225 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das
Vorhaben muss ich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt und der Anschluss an
Wasser-und Kanal erfolgt über die Kirchgasse.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Dem Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der
Kirchgasse entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |