Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der Kirchgasse vorgelegt.

 

Die Bauherrn planen Richtung See ein zweigeschossiges Gebäude mit Untergeschoß, Erd- und ausgebautem Dachgeschoß. Das Dach erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45°. Die Eindeckung erfolgt mit roten Betondachsteinen. Auf der Westseite des Daches ist der Einbau eines Zwerchgiebels vorgesehen. Zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 223 soll eine Flachdachgarage mit Treppenzugang zum Garten gebaut werden. 

 

Das Grundstück Fl. Nr. 225 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das Vorhaben muss ich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt und der Anschluss an Wasser-und Kanal erfolgt über die Kirchgasse.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Dem Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der Kirchgasse entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6