Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/6, Bergstr. 33f in Leutershausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 200/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Geisberg II“.

 

Das geplanten Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden. 

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

 

Mitgliederzahl:

 

Nein-Stimmen:

 

Anwesend: