Sitzung: 20.06.2017 BHR/015/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/6, Bergstr. 33f
in Leutershausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 200/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Geisberg II“.
Das geplanten Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der
Genehmigung freigestellt werden.
Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
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Mitgliederzahl: |
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Nein-Stimmen: |
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Anwesend: |
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