Dem Bauausschuss wird der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Keller und Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/1, Bergstr. 33a im Ortsteil Leutershausen vorgelegt.

 

Der Bauausschuss hat bereits in der Sitzung vom 06.06.2017 über das Vorhaben beraten.

Der Bauherr wollte im Vorfeld abklären, ob er mit der Zustimmung der Gemeinde zu notwendigen Befreiungen des Bebauungsplanes „Geisberg II“ von den Höhenfestsetzungen rechnen und dann weiterplanen kann. Nach seiner Ansicht sitzt das Erdgeschoss des Wohnhauses zu tief im Hang und es seien umfangreiche Abgrabungen erforderlich.

Der Bauausschuss hat die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt.

 

Die nun vorgelegten Planunterlagen entsprechen den Darstellungen des Vorhabens in der letzten Sitzung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 200/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Geisberg II“.

 

Im Bebauungsplan ist die Wandhöhe bei Hauptgebäuden mit max. 7,00m; die Firsthöhe mit max. 8,00 m und die Oberkante des Fertigfußbodens mit 0,50 m festgelegt.

 

Das Grundstück ist stark geneigt (insgesamt ca. 9 m Höhenunterschied von der Bergstraße bis zur hinteren Grundstücksgrenze). Nach einem sehr steilen Hang neben der Bergstraße ist das Baugrundstück anschließend mit etwa 18% flacher geneigt. Bei einer Hausbreite von 10,00 m ergibt sich so auf diesem Plateau ein Höhenunterschied von 1,80 m von der Vorder- zur Rückseite.

Um den anfänglichen Höhenunterschied bis zum Haus überwinden zu können, soll das Gebäude nicht unmittelbar an der Baugrenze errichtet werden,  sondern mit ca. 6,00 m Abstand zum Steilhang. Um die Abgrabungen zu reduzieren und um die Wohnebene Erdgeschoss allseitig aus dem Gelände zu heben, möchten die Bauherrn eine Befreiung von den festgesetzten Höhen an der Talseite beantragen. Die Höheneinordnung erfolgte so, dass die Oberkannte des Fertigfußbodens im Erdgeschoß etwa der Geländehöhe an der Haushinterkante entspricht.

 

An der Gebäuderückseite könnten die Höhenfestsetzungen eingehalten werden. Jedoch ist lt. Bebauungsplan von der mittleren talseitigen Höhe auszugehen.

 

Mit der vorgelegten Planung wird die zugelassene Wandhöhe von 7,00 m noch eingehalten. Die Firsthöhe wird jedoch um 1,65 m überschritten, die Fußbodenhöhe im Erdgeschoss um 1,55 m.

 

Für die Wohnung und die Einliegerwohnung wurden 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Die ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geisberg II“ ist erforderlich.   

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Keller und Einliegerwohnung dem Grundstück Fl. Nr. 200/1, Bergstr. 33a, Leutershausen entsprechend den eingereichten Unterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geisberg II“ bezüglich der Nichteinhaltung der Firsthöhe und der Oberkannte des Fertigfußbodens.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6