Im Zuge der Ortseinsicht bei den Kleingärten am See in Hohenroth wurde auch ein Augenmerk auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung gelegt. Hierbei musste festgestellt werden, dass es bei einigen Grundstücken erhebliche Abweichungen bezüglich der Gartennutzung als Kleingartenanlage sowie der baulichen Nutzung gegenüber der Satzung gibt. Gewächshäuser, soweit sie als solche auch genutzt werden und baulich erkennbar in Ordnung sind, blieben hierbei unberücksichtigt.

 

Folgende Mängel wurden festgestellt:

 

Auf der Fl.Nr. 253 befinden sich neben einem größeren Gewächshaus auch ein Gartenhaus mit überdachter und gepflasterter Veranda, einen Anbau am Gartenhaus, ein überdachter Sandkasten mit kleinem Klettergerüst welcher mit angestrichenen Altreifen eingefasst wurde.

 

Auf der Fl.Nr. 271 befindet sich ein Gartenhaus, welches Bestandsschutz genießt. Das Grundstück ist jedoch mit einer Thujahecke eingefriedet, der überdachte Vorplatz des Gartenhauses sowie Wege wurden mit Terrassen- bzw. Gehwegplatten befestigt und Rasenfläche angelegt. Das Grundstück weißt nicht den Charakter eines Kleingartens auf, sondern vielmehr einer Erholungsstätte auf.