Sitzung: 18.07.2017 BHR/007/2017
Im Zuge der Ortseinsicht bei den Kleingärten am See in Hohenroth wurde
auch ein Augenmerk auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung gelegt. Hierbei
musste festgestellt werden, dass es bei einigen Grundstücken erhebliche
Abweichungen bezüglich der Gartennutzung als Kleingartenanlage sowie der
baulichen Nutzung gegenüber der Satzung gibt. Gewächshäuser, soweit sie als
solche auch genutzt werden und baulich erkennbar in Ordnung sind, blieben
hierbei unberücksichtigt.
Folgende Mängel wurden festgestellt:
Auf der Fl.Nr. 253 befinden sich neben einem größeren Gewächshaus auch
ein Gartenhaus mit überdachter und gepflasterter Veranda, einen Anbau am
Gartenhaus, ein überdachter Sandkasten mit kleinem Klettergerüst welcher mit
angestrichenen Altreifen eingefasst wurde.
Auf der Fl.Nr. 271 befindet sich ein Gartenhaus, welches Bestandsschutz
genießt. Das Grundstück ist jedoch mit einer Thujahecke eingefriedet, der überdachte
Vorplatz des Gartenhauses sowie Wege wurden mit Terrassen- bzw. Gehwegplatten
befestigt und Rasenfläche angelegt. Das Grundstück weißt nicht den Charakter
eines Kleingartens auf, sondern vielmehr einer Erholungsstätte auf.