An der Ortseinsicht nahm auch der Eigentümer der Fl.Nr. 166, Herr Michael Roßhirt, teil. Herr Roßhirt vertrat gegenüber dem Bauausschuss die Auffassung, dass eine Bewirtschaftung seines relativ großen Hanggrundstücks über den angrenzenden Feldweg Fl.Nr. 165 nur äußerst eingeschränkt möglich wäre. Auch im Hinblick auf eine eventuelle Veräußerung oder Teilung des Grundstücks wäre eine entsprechende Überfahrt über den Solzbach und somit die direkte Anbindung an die Solzbachstraße sehr vorteilhaft.

 

Bürgermeister Straub wies Herrn Roßhirt darauf hin, dass bei einer Überfahrt die Baulast sowie die Unterhaltslast allein bei ihm als Grundstückseigentümer verbleiben würde. Weiterhin bestünde das Problem, dass weitere Anlieger des Solzbaches gleichgelagerte Anfragen an die Gemeinde richten könnten und dies zu einer nicht hinnehmbaren Verrohrung des Solzbaches führen würde. Eine Überfahrt mittels Brücke scheide aufgrund der dauerhaften Prüfung solcher Bauwerke für ihn allerdings aus.

 

Von Seiten des Bauausschusses wurde folgendes vorgeschlagen:

 

Schaffung einer Überfahrt durch entsprechende Verrohrung des Solzbaches an einem Punkt, an dem zwei Grundstücke hiervon partizipieren. Dies hätte zum einen den Vorteil, dass einer zunehmenden Verrohrung des Solzbaches entgegengewirkt wird und zum anderen sich die Bau- und Unterhaltslast auf zwei Grundstückseigentümer verteilen würde.

 

In wieweit dieser Vorschlag umsetzbar ist, wäre seitens der Verwaltung noch zu prüfen.