Sitzung: 18.07.2017 BHR/007/2017
An der Ortseinsicht nahm auch der Eigentümer der Fl.Nr. 166, Herr
Michael Roßhirt, teil. Herr Roßhirt vertrat gegenüber dem Bauausschuss die
Auffassung, dass eine Bewirtschaftung seines relativ großen Hanggrundstücks
über den angrenzenden Feldweg Fl.Nr. 165 nur äußerst eingeschränkt möglich
wäre. Auch im Hinblick auf eine eventuelle Veräußerung oder Teilung des
Grundstücks wäre eine entsprechende Überfahrt über den Solzbach und somit die
direkte Anbindung an die Solzbachstraße sehr vorteilhaft.
Bürgermeister Straub wies Herrn Roßhirt darauf hin, dass bei einer
Überfahrt die Baulast sowie die Unterhaltslast allein bei ihm als
Grundstückseigentümer verbleiben würde. Weiterhin bestünde das Problem, dass
weitere Anlieger des Solzbaches gleichgelagerte Anfragen an die Gemeinde
richten könnten und dies zu einer nicht hinnehmbaren Verrohrung des Solzbaches
führen würde. Eine Überfahrt mittels Brücke scheide aufgrund der dauerhaften
Prüfung solcher Bauwerke für ihn allerdings aus.
Von Seiten des Bauausschusses wurde folgendes vorgeschlagen:
Schaffung einer Überfahrt durch entsprechende Verrohrung des Solzbaches
an einem Punkt, an dem zwei Grundstücke hiervon partizipieren. Dies hätte zum
einen den Vorteil, dass einer zunehmenden Verrohrung des Solzbaches
entgegengewirkt wird und zum anderen sich die Bau- und Unterhaltslast auf zwei
Grundstückseigentümer verteilen würde.
In wieweit dieser Vorschlag umsetzbar ist, wäre seitens der Verwaltung noch
zu prüfen.